Finanzierte Gegenstände abschreiben?
Hallo, wie muss ich Gegenstände, die ich finanziert habe abschreiben und wie kann ich deren Vorsteuer geltend machen? Ich führe die Umsatzsteuer nach Vereinnahmung ab.
Einfach mal ein Beispiel: Bei OTTO wurde ein Fernseher für 999,99€ Brutto gekauft und für 12 Monate finanziert. Der Ratenaufschlag beträgt insgesamt 81,60€
Die Monatsraten belaufen sich auf 92,60€
Einen Fernseher schreib ich lt. afa 7 Jahre ab.
Wann kann ich A) Meine Umsatzsteuer zurückholen und B) Wie schreibe ich diesen Fernseher korrekt ab?
Freundliche Grüße
4 Antworten
Du machst die Vorsteuer geltend, sobald du die Leistung (sprich den Fernseher) für dein Unternehmen erhalten hast und im Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung bist. Ob du deine Umsätze nach dem Ist- oder Soll-Prinzip versteuert, spielt keine Rolle.
Ja... ein Fernseher wird über 7 Jahre abgeschrieben, doch dies ist nicht unbedingt zwingend.
Man kann auch von der ,,Pool-Abschreibung" gebrauch machen (150 - 1000 €), dafür sind Geringwertige Wirtschaftsgüter >410 € ebenfalls dort zu erfassen (was der Haken dieser Option ist).
,,OTTO wurde ein Fernseher für 999,99€ Brutto gekauft und für 12 Monate finanziert"
999,99 € / Brutto entspricht -> 840,33 € Netto (zu diesem Wert, wird der Fernseher im Anlagevermögen ,,aktiviert"). Die Differenz von 159,66 € ist die Vorsteuer.
Der Abschreibungsbetrag entspricht (wenn ich von der Dauer von 7 Jahren ausgehe) -> 120,04 € pro volles Jahr. Wurde der Fernseher am 22.08.2017 angeschafft, so sind für 2017 nur 5 Monate zu berücksichtigen (Monat 08/17 darf als voller Monat zählen)... also -> (120,04 / 12 x 5) = 50,01 €.
Soweit alles verstanden ;) ?
Kleiner Tipp:
Die monatlich zu zahlende Rate ist erfolgsneutral... die Gesamtsumme der Raten würde ich auf ein separates Verrechnungskonto buchen, sodass du bei der regelmäßigen Bebuchung der Bank dieses als Gegenkonto ansprechen kannst.
Hallo, wie muss ich Gegenstände, die ich finanziert habe abschreiben
Die Finanzierung ist hinsichtlich der AfA irrelevant. Abgeschrieben wird über die gewöhnliche Laufzeit gemäß Tabelle, respektive nach Absprache mit dem FA, wenn man davon abweichen muss. -> StB
Einen Fernseher schreib ich lt. afa 7 Jahre ab.
Inwiefern ist der Fernseher bitte ein abzuschreibendes Wirtschaftsgut?
Anyway, ein Gut mit einer AfA von 7 Jahren wird eben über die 7 Jahre zu je einem Siebtel des Nettokaufpreises abgeschrieben. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer wird in voller Höhe im Rahmen der jeweiligen USt-VA geltend gemacht als Vorsteuer.
Du kannst nicht zurück treten,höchstens einen neuen käufer finden.
Steht da irgend etwas von "zurücktreten" oder kann ich nicht lesen?
Die Finanzierung hat nichts mit der Abschreibung zu tun. (Abschreibung bildet den Wertverlust ab, und Finanzierung nur die willkürlich festgelegte Laufzeit des Darlehns). Finanzierung und Abschreibung müssen extra gebucht werden, unabhängig voneinander. Abschreibung eben in 7 Jahren, jedes Jahr ein Siebtel. (Also 159,66 Euro Umsatzsteuer, und 840,33 Euro netto: jedes Jahr schreibst du 120,05 ab)
Umsatzsteuer: Hat auch nichts mit der Finanzierung zu tun. Du meldest die gesamte Umsatzsteuer bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung an und bekommst den gesamten UST - Betrag vom FA erstattet.