Darf ich als Privatpersonen meinen eigenen Snackautomat in der Firma aufstellen und selbst befüllen? Was muss ich dafür tun?
5 Antworten
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Du solltest übrigens unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, die sind bei Dir nämlich offensichtlich nicht vorhanden:
Klicken: Existenzgründerseminar
Und auf die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und das Einverständnis durch Deinen Arbeitgeber bist Du ja schon hingewiesen worden.
was genau ist der Hintergrund der Frage? Das Gewerbliche und Steuerliche wurde bereits erwähnt, falls du darauf hinaus wolltest.
Man kann jetzt aber auch ergänzen, dass man zunächst auch mit dem Firmeninhaber oder der Geschäftsleitung zu sprechen hat. Denn es ist deren Firmengelände, auf das du willst und auf dem du Stellflächen, Stromanschluss etc. nutzen willst. Und ein solcher Automat konkurrenziert ev. auch die Kantine oder das Cafe der Firma, oder ist im Widerspruch zum Catering-Vertrag, den die Firma mit XYZ abgeschlossen hat.
freut mich, dass wir dennoch mit Hinweisen helfen konnten. immer wieder gerne.
und bis auf die laufenden Stromkosten, keine Kosten/Aufgaben auf die Firma zukommen
und genau das ist eben ziemlich naiv gedacht. Was ist zB. mit dem Abfall? Was ist zB. mit der Versicherung (für Beschädigung, Schäden, Diebstahl)? Was ist mit Anforderungen an Hygiene, Brandschutz etc.?
Und da ich so oder so dort arbeite, wäre ...
ach ja? also vor und nach der regulären Arbeitszeit der Einkauf und die Bestückung, während des Urlaubs, während krankheitsbedingter Abwesenheit, während betriebsbedingter Überzeit oder Corona-Abwesenheiten usw. ...
Wenn deine Firma den Automaten betreiben würde, würde das zum Geschäft gehören. Wenn du den betreibst, wirst du zum gewerblichen Automatenaufsteller und musst das beim Gewerbeamt anmelden.
Du brauchst auf jeden Fall die Zustimmung der Firma, musst ein Gewerbe anmelden und die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen beachten.
Ok, also melde ich für einen Automaten ein Nebengewerbe an?
Hast Du denn schon ein Hauptgewerbe?
Frage bei Deiner Kommune nach, wer bei Euch daür zuständig.
Du musst ein Gewerbe anmelden - es gibt kein "Neben"-Gewerbe
Die Zustimmung des Arbeitgebers
Habe ich. Steuerlich? Nebengewerbe anmelden?
Geh zum Steuerberater, der sollte dich am besten beraten können
die Anmeldung des Gewerbes muss FS schon selbst machen
Wird auch gerne von RA oder StB übernommen.
die Unzerschrift muss der Gewerbetreibende aber selbst machen, die "nimmt" keiner ab
und auch sollte man selbst wissen wie etwas funktioniert und nicht komplett abhängig sein ....
Klar, das wird aber bis dahin vorbereitet. Ist aber meistens in der rechtlichen Beratung im Preis enthalten.
Hintergrund ist: wir haben keinen und auch keine Kantine. Ich habe nachgefragt, und man sagte mir, wenn ich mich selbst darum kümmere, und bis auf die laufenden Stromkosten, keine Kosten/Aufgaben auf die Firma zukommen, darf ich es machen. Und da ich so oder so dort arbeite, wäre der Betrieb des Automaten effizient und ohne ExtraFahrten möglich. Es kleines Taschengeld sollte herausspringen.