Darf man Schmuddelhefte auf Augenhöhe von Kindern ausstellen?
1) Bei mir am Bahnhof ist ein kleineres Geschäft, welches die Playboy zeigt mit einer fast komplett entblößten Frau. Ist es okay dieses im Schaufenster auf Kinderhöhe anzubringen? Rechtlich?
2) Es gibt doch die Buchpreisbindung, wieso können dann Geschäfte die Preise reduzieren? Ist das nicht verboten?
Unterliegen gebrauchte Bücher auch noch der Buchpreisbindung?
9 Antworten
Warum sollte es verboten sein? Der Playboy ist freiverkäuflich unterliegt demnach nicht mal einer Altersgrenze.
Du Buchpreisbindung unterliegt auch gewissen Ausnahmen. (§7 des Buchpreisbindungsgesetz)
Bücher die aus buchpreisbindungsfreien Ländern kommen unterliegen in Deutschland keiner Bindung.
Mängelexemplare die gekennzeichnet sind unterliegen keiner Bindung.
Bücher im Rahmen eines Räumungsverkaufes unterliegen keiner Bindung.
Des Weiteren kann die Preisbindung für Bücher, deren Erscheinen mehr als 18 Monate zurückliegt, aufgehoben werden. Eine frühere Aufhebung kommt auch in Betracht, wenn das Buch bei Erreichen eines bestimmten Datums erheblich an Wert verlieren würde
Wo will man anfangen, wo will man aufhören? Dann könnte man sich auch über Szenen in TV aufregen, die mittlerweile rund um die Uhr laufen. Gewalt, Sex, das ist das tägliche Einerlei.
Schmuddel ist nicht gleich Porno und solange keine primären Geschlechtsteile zu sehen sind, müssen/können Kinder damit klar kommen.
Bei mir am Bahnhof ist ein kleineres Geschäft, welches die Playboy zeigt mit einer fast komplett entblößten Frau. Ist es okay dieses im Schaufenster auf Kinderhöhe anzubringen? Rechtlich?
Ist der Playboy bei diesem Kiosk den auf Kinderhöhe, oder fragst du nur, ob es rechtlich erlaubt ist? Ich bin mir sicher, daß die meisten Ladenbesitzer so was von sich aus ganz nach oben stellen, ich kenne zumindest kein Kiosk, bei dem solche Zeitungen unten stehen.
Außerdem ist der Playboy kein Schmuddelheft. Und ich bin mir sicher, daß die Ladenbesitzer was sagen würden, wenn Kinder die ganze Zeit vor der Scheibe stehen würden um auf den Playboy zu glotzen.
1.) Ja. Es gibt ja auch Ziggies und Alk in Augenhöhe an Kassen und in Supermärkten.
2.) Die Buchpreisbindung ist schon lange so gut wie kaum noch gültig und für Zeitschriften sowieso nicht und auch nicht für Remitenden (mit Beschädigung und Fehlern) und gebracht natürlich auch nicht. Zudem isses Zivilrecht, muss ein Verlag dann selbst einklagen, würde z.B. die Pozelei nichts gegen machen.
3.) Wie hoch genau ist die Augenhöhe von Kindern? Ich kenne einen 13 Jährigen, der ist 190 groß. Andere sind kleiner, klar und es gibt ja auch sehr kleine...... Sollte man dann ein Playboy nicht zwischen dem Boden und 2 Metern anbieten dürfen?
Und müsste ein Playboykaufinteressent dann immer eine Leiter mit sich rumschleppen, weil über 2 Meter ist schon ein bisserl hoch......