Darf man das mitnehmen - Gratiszugaben/Gratisproben?

9 Antworten

Das ist Diebstahl. Es spielt dabei keine Rolle ob das Produkt zum verkauf gedacht ist, Teil eines anderen Produktes ist oder nur einen geringen Wert hat. Du eignest dir die Sache nämlich unrechtmässig zu.

Nun in allen Fällen wäre es ein Diebstahl! Insofern, dass die "Gratisbeilagen" an einen Kauf eines anderen Artikels gekoppelt sind, sind die auch nur unter dem Umstand, dass man das andere Produkt erwirbt "gratis".

digo1 
Beitragsersteller
 26.11.2016, 12:14

Wo steht das? Ist das rechtsverbindlich? Auf der Zugabe steht nur "kostenlos" ? Schilder im Laden: "Wir führen Taschenkontrollen durch. Mit Betreten des Ladens sind sie damit einverstanden." sind auch nicht rechtsverbindlich.

Nemesis93  26.11.2016, 12:52
@digo1

Die gesetzliche Grundlage dafür bildet Art. 242 Abs. 1 StGB (DE) Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Tatobjekt ist ein Gemeindelikt (Wer), sprich trifft auf alle Personen zu.

Ein Objekt in Supermarkt oder wo auch immer ist eine fremde Bewegliche Sache und ist somit ein zulässiges Tatsubjekt.

Das absichtliche Wegnehmen erfolgt auch durch das Einpacken des Objekts.

Die Rechtswidrigkeit besteht darin, dass der kostenlos angepriesene Artikel nur in Verbindung mit dem Kauf eines anderen Artikels erworben werden kann. Der Kauf dieses Artikels würde aber ausbleiben.

Ist der Artikel unabhängig von irgendwelchen anderen Käufen gratis mitzunehmen, ist das natürlich kein Diebstahl. Dann ist dies effektiv kostenlos. Alles andere ist Diebstahl. 

Die weitere Prüfung erspare ich mir/Ihnen jetzt. Falls sie Fragen haben melden Sie sich. 

Nun noch zu den Schildern.

Tatsächlich sind solche Schilder nicht rechtsverbindlich, da sie gegen das Grundrecht verstossen. Die Kontrolle kann 1. nicht willkürlich durchgeführt werden. Es muss ein klarer Tatverdacht bestehen auf Grund von klaren Indizien (z.B. der Kassierer hat gesehen, wie Person X eine Flasche Rotwein eingesteckt hat). 2. Kann die Kontrolle nur durch die Polizei durchgeführt werden, falls der Kunde den Einblick verweigert. 

(...) Liegt hingegen ein begründeter Verdacht vor, dass ein Kunde einen Diebstahl begangen hat, so muss dieser seine Tasche kontrollieren lassen. Allerdings nicht seitens eines Supermarktangestellten, sondern von der Polizei: nur diese ist dazu berechtigt, eine Taschenkontrolle im Supermarkt vorzunehmen – diesbezügliche Ausnahmen bestehen nicht [BGH, 03.07.1996, VIII ZR 221/95]. 

Nemesis93  26.11.2016, 12:57
@Nemesis93

In den vorliegenden Fällen könnte man auch noch die Sachbeschädigung prüfen. 

Art. 303 StGB

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Hierbei ist festzuhalten, dass nicht es keine Rolle spielt, ob man das Objekt tatsächlich beschädigt, das verändern einer fremden Sache ist ebenfalls Tatbestand dieses Artikels (siehe Abs. 2). 

Das ist Diebstahl und kann strafrechtlich verfolgt werden.

digo1 
Beitragsersteller
 25.11.2016, 16:57

Prima und worauf stützt du diese Annahme? Gekauft wird das Produkt, nicht die Zugabe.

Novos  25.11.2016, 17:47
@digo1

Gekauft wird das "Gesamtpaket" nicht das Einzelprodukt.

Novos  25.11.2016, 17:52
@Novos

Sonst läge die Zugabe seperat parat und wäre nicht mit dem Kauf eines Produktes verknüpft.

Du kannst das Gesamtpaket kaufen und das eigentliche Produkt wegwerfen, das ist legal.

Es ist fraglos eindeutig Diebstahl.

Aber es ist ein Gegenstand unter 50,- Euro, also wird das Verfahren eingestellt.

Aber mal ehrlich, wegen so einer Mütze allein die Peinlichkeit, dass die Polizei gerufen wird und Deine Personalien aufgenommen werden.

Das ist doch schlimmer, als die theoretisch mögliche Strafe.

Wenn du von etwas nicht der Eigentümer bist und es ohne bezahlen mitnimmst ist es Diebstahl.

digo1 
Beitragsersteller
 25.11.2016, 16:55

Welchen Wert hat z. B. die Mütze? Du bezahlst die Flasche.

stellamarina  25.11.2016, 16:57
@digo1

Diebstahl fängt nicht ab einem bestimmten Warenwert an. Die Mütze gehört dem Laden der die Flaschen verkauft, wenn du diese einfach ohne bezahlen mitnimmst hast du dich strafbar gemacht egal ob die Mütze 1 Euro oder 1000 Euro kostet.