Darf man das mitnehmen - Gratiszugaben/Gratisproben?
Ich gehe einkaufen. Im Regal steht eine Flasche mit einer Weihnachtsmütze. Mir gefällt diese Mütze. Die Flasche möchte ich nicht kaufen.
- Wenn ich die Mütze mitnehme, ist das erlaubt? Sie ist nicht mit der Flasche fest verbunden.
- Wie sieht es aus, wenn ich die eigentliche Verkaufsverpackung (Bsp. Cremetiegel mit Probefläschchen einer Handlotion) für den weiteren Verkauf durch mitnehmen einer Probe nicht beschädige?
- Wie ist die Rechtslage, wenn z. B. die Mitnahme abhängig gemacht wird vom Kauf eines Produktes ( Bsp. zu jeder Kiste Bier ein Flaschenöffner)? (oft ist es ja so, dass diese Dinge offen/frei zugänglich daneben stehen und niemand kontrolliert, ob man wirklich das/die Produkte kauft).
Ethisch mag es ja sein, dass das als "Diebstahl" betrachtet wird, mich interessiert, ob es eine tatsächliche rechtliche Grundlage gibt, warum das mitnehmen verboten sein soll.
9 Antworten
Das ist Diebstahl. Es spielt dabei keine Rolle ob das Produkt zum verkauf gedacht ist, Teil eines anderen Produktes ist oder nur einen geringen Wert hat. Du eignest dir die Sache nämlich unrechtmässig zu.
Nun in allen Fällen wäre es ein Diebstahl! Insofern, dass die "Gratisbeilagen" an einen Kauf eines anderen Artikels gekoppelt sind, sind die auch nur unter dem Umstand, dass man das andere Produkt erwirbt "gratis".
Die gesetzliche Grundlage dafür bildet Art. 242 Abs. 1 StGB (DE) Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das Tatobjekt ist ein Gemeindelikt (Wer), sprich trifft auf alle Personen zu.
Ein Objekt in Supermarkt oder wo auch immer ist eine fremde Bewegliche Sache und ist somit ein zulässiges Tatsubjekt.
Das absichtliche Wegnehmen erfolgt auch durch das Einpacken des Objekts.
Die Rechtswidrigkeit besteht darin, dass der kostenlos angepriesene Artikel nur in Verbindung mit dem Kauf eines anderen Artikels erworben werden kann. Der Kauf dieses Artikels würde aber ausbleiben.
Ist der Artikel unabhängig von irgendwelchen anderen Käufen gratis mitzunehmen, ist das natürlich kein Diebstahl. Dann ist dies effektiv kostenlos. Alles andere ist Diebstahl.
Die weitere Prüfung erspare ich mir/Ihnen jetzt. Falls sie Fragen haben melden Sie sich.
Nun noch zu den Schildern.
Tatsächlich sind solche Schilder nicht rechtsverbindlich, da sie gegen das Grundrecht verstossen. Die Kontrolle kann 1. nicht willkürlich durchgeführt werden. Es muss ein klarer Tatverdacht bestehen auf Grund von klaren Indizien (z.B. der Kassierer hat gesehen, wie Person X eine Flasche Rotwein eingesteckt hat). 2. Kann die Kontrolle nur durch die Polizei durchgeführt werden, falls der Kunde den Einblick verweigert.
(...) Liegt hingegen ein begründeter Verdacht vor, dass ein Kunde einen Diebstahl begangen hat, so muss dieser seine Tasche kontrollieren lassen. Allerdings nicht seitens eines Supermarktangestellten, sondern von der Polizei: nur diese ist dazu berechtigt, eine Taschenkontrolle im Supermarkt vorzunehmen – diesbezügliche Ausnahmen bestehen nicht [BGH, 03.07.1996, VIII ZR 221/95].
In den vorliegenden Fällen könnte man auch noch die Sachbeschädigung prüfen.
Art. 303 StGB
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Hierbei ist festzuhalten, dass nicht es keine Rolle spielt, ob man das Objekt tatsächlich beschädigt, das verändern einer fremden Sache ist ebenfalls Tatbestand dieses Artikels (siehe Abs. 2).
Das ist Diebstahl und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Prima und worauf stützt du diese Annahme? Gekauft wird das Produkt, nicht die Zugabe.
Es ist fraglos eindeutig Diebstahl.
Aber es ist ein Gegenstand unter 50,- Euro, also wird das Verfahren eingestellt.
Aber mal ehrlich, wegen so einer Mütze allein die Peinlichkeit, dass die Polizei gerufen wird und Deine Personalien aufgenommen werden.
Das ist doch schlimmer, als die theoretisch mögliche Strafe.
Wenn du von etwas nicht der Eigentümer bist und es ohne bezahlen mitnimmst ist es Diebstahl.
Welchen Wert hat z. B. die Mütze? Du bezahlst die Flasche.
Diebstahl fängt nicht ab einem bestimmten Warenwert an. Die Mütze gehört dem Laden der die Flaschen verkauft, wenn du diese einfach ohne bezahlen mitnimmst hast du dich strafbar gemacht egal ob die Mütze 1 Euro oder 1000 Euro kostet.
Wo steht das? Ist das rechtsverbindlich? Auf der Zugabe steht nur "kostenlos" ? Schilder im Laden: "Wir führen Taschenkontrollen durch. Mit Betreten des Ladens sind sie damit einverstanden." sind auch nicht rechtsverbindlich.