Filmbörsen: Durch was wird das geregelt?

4 Antworten

Wenn ihr Filmfans seid, solltet ihr Euch doch mal ernsthaft mit FSK, JK, Indizierung und Beschlagnahme befasst haben ;-) Der von Euch zitierte Passus stimmt für den Bereich der beschlagnahmen Filme. Indizierte dürfen "lediglich" nicht beworben und öffentlich im Laden verkauft werden. Gilt auch für ungeprüfte. Das läuft also entweder über direkte Nachfrage oder bei luschigen Läden, indem diese Filme in der roten FSK-Hülle im Regal stehen. Bei einer Filmbörse, die ja nicht ohne Grund erst ab 18 ist, stellt man so sicher, dass auch nur die dort rein dürfen, denen indizierte angeboten werden dürfen und die diese auch kaufen dürfen. Normalerweise dürfen beschlagnahmte dort auch nicht angeboten werden, weil diese grundsätzlich nach verkauft, angeboten oder zugänglich gemacht werden dürfen. Sind das tatsächlich Filme aus der Beschlagnahme-Liste der FSK ?

Geregelt wird das alles durch das JuSchG, kontrolliert wird es auch.

schlumbl 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 10:33

Jup, da sind eine Menge aus der Liste dabei, aber das soll uns nur recht sein ;) Ist ja schon schlimm genug, daß einem als erwachsener Mensch vorgeschrieben wird, was man zu sehen hat und was nicht. Denn spätestens mit 18 hat man den Verstand, daß man solche Filme nur als Unterhaltung und nicht als "gefährdend" ansieht. Aber selbst als Erwachsener wird man (besonders hierzulande) behandelt wie ein unmündiges Kind.

uncutparadise  18.10.2011, 11:39
@schlumbl

Hoffen wir mal, dass kein Konrolleur rumschleicht... Manche 18jährige haben leider noch nicht den Verstand, manche Filme als Unterhaltung anzusehen. Das Problem beim Jugendschutz ist doch, dass sich sowohl FSK, JK als auch BPJM als Grundlage Ihrer Arbeit den Jugendschutz immer wieder nennen. Das Jugendschutzgesetz definiert Jugendliche allerdings als bis 18jährige. Normalerweise ist das JuSchG also für 18 und älter überhaupt nicht mehr zuständig und die Grundlage endet mit dem 18. Geburtstag. In vielen Ländern ist dann ab 18 auch wirklich uncut. In Deutschland sind trotz Nichtzuständigkeit Jugendschutz aber auch Filme ab 18 nicht freigegeben oder cut, die JK dürfte gar keine Jugendgefährdung mehr attestieren und auch eine Indizierung wäre normalerweise hinfällig. Könnte die allerdings noch verstehen, damit keine Werbung im MediaMarkt rumsteht. Mit Indizierungen hab ich auch kein Problem, frag ich halt im Leben nach. Ich hab nur mit cut und Beschlagnahmungen ein Problem, weil das im Sinne eines Jugendschutzes für mich mit Mitte 30 affig ist. Aber es gibt ja A, CH, NL, UK und US, ich reg mich da schon lange nicht mehr auf...

Die richtigen Antworten wurden ja schon genannt, deswegen sag ich:

Ihr seid Filmfans, also freut euch doch, wenn ihr doch einen beschlagnahmten Titel in der Börse findet, den ihr kaufen möchtet, ohne extra ins Ausland fahren zu müssen oder Tagelang auf euren Internet Import warten müsst.

Ich schmunzel auch immer, wenn ich was verbotenes in einer Börse sehe :P

Indizierte Filme dürfen in Deutschland verkauft werden, allerdings nur in Räumen die für Kinder und Jugendlichen nicht zugänglich sind, in solchen Börsen ist das meistens der Fall.

Allerdings werden dort oft auch Beschlagnahmte Medien und Bootlegs gehandelt, das ist gegen das gesetz und würde im Fall einer Anzeige einige Probleme für den betreiber des Jeweiligen standes mit sich bringen.

schlumbl 
Beitragsersteller
 14.10.2011, 15:53

Na das hört sich doch mal logisch an. Scheinbar wird dabei aber auch ein (oder mehrere) Augen zugedrückt, denn sonst würde es solche Börsen wohl kaum noch geben ;)

Thanatos1  14.10.2011, 16:04
@schlumbl

Aus eigener erfahrung kann ich dir sagen, das sich auf diesen Börsen viele schwarze Schaafe herumtreiben die entweder überteuerte Waren oder schlicht Bootlegs (Sprich: Raubkopieen) an den Mann bringen, daher gilt vorallem beim Börsengang immer die Augen offen zu halten, denn mal eben in der OFDB oder einem Forum mit Fachkundigen Usern über die jeweilige veröffentlichung informieren funktioniert dort nicht so einfach wie in diversen Onlineshops, das machen sich die Händler logischerweiße zu nutze.

Wenn du also einen Händler mit Beschlagnahmter Ware findest: Freu dich darüber, hier ist Augen zudrücken mehr als angebracht ;)

Bei Bootlegs würde ich im Idealfall zuerst Beweißfotos schiesen und anschliesend den Börsenbetreiber, möglicherweiße sogar die Polizei informieren, das ist ne schweinerei.

schlumbl 
Beitragsersteller
 15.10.2011, 15:00
@Thanatos1

Naja, überteuert finde ich eigentlich nur die DVDs, die wirklich schwer zu bekommen sind, sprich: Beispielsweise welche, die zwar noch nicht in deutschen Läden, aber in anderen Ländern mit entsprechenden Lädercode erhältlich sind, oder die, die einfach in niedriger Auflage im Umlauf sind. Die sind WIRKLICH teuer. Ansonsten kann man sich bei Preisen bis 10 Euro pro DVD wirklich nicht beklagen, wobei das schon an der Obergrenze ist. Und die, die sehr viel auf ihrem Tisch haben, verlangen noch viel weniger, weil sie ja eher mit der Menge der Verkäufe ihr Geld machen. Schnäppchen von verschiedenen Boxen beispielsweise kann man IMMER dort machen. Habe das letzte mal eine "Robocop-3er-Box" für nur 15 Euro ergattert -. wobei die selbe Box überall anders 30 kostete. Die Box ist original und keine Kopie. Bootleg ist aber eigentlich mehr ein Begriff für "Schmuggelware". Die schwarzgepressten habe ich auch schon erwischt, war aber halb so schlimm. Bin eigentlich immer vorsichtig, aber Bilder würde ich davon nie machen. Wer die Augen aufhält, kann dem schon entgehen.

Thanatos1  15.10.2011, 17:03
@schlumbl

Ist eben oft so das man in Onlineshops die filme günstiger bekommt wie auf den Börsen, nicht immer, aber meistens.

Und Bootlegs sind einfach Unlizensierte kopieen, die können auch ganz professionell sein, oft sind sie aber qualitativ sehr minderwertig, sei es nun schlechte Bild/Ton Qualität oder es ist einfach nur eine gebrannte DVD-R.

schlumbl 
Beitragsersteller
 18.10.2011, 10:41
@Thanatos1

Nee, also online kann man das meist vergessen - jedenfalls bei den Filmen, die auf unserer Wunschliste stehen. Da bekommt man z.B. die (absolut ungekürzte) Red Edition von "Dawn of the Dead" im Shop für minimum 12 Euro - und auf einem Grabbeltisch habe ich eine gebrauchte, aber sich im super Zustand befindliche DVD für grade mal 3 Euro (!!!) ergattert. Ich vergleiche oft mit Shops, aber den Börsen kann in Sachen Schnäppchen keiner das Wasser reichen. Und feilschen kann man auch noch ;). Und SOLLTE ich je unwissenderweise öfter ein "Opfer" von Bootlegs geworden sein, so ist es mir a) nicht aufgafallen und b) FALLS ich eine erwischt haben sollte, war die Qualität so dermaßen genial, daß es mir egal ist, ob original oder nicht. Ich bin nicht der Ansicht, dadurch irgendeinen Schaden anzurichten. Bin sowieso nur scharf auf Klassiker, von daher...

Erstmal ist deine Aussage lückenhaft:

Es stimmt nicht, dass man indizierte Filme nicht verkaufen darf, sie dürfen bloß nicht ausgestellt werden, also nicht im Regal stehen!
Verkaufen darf man sie aber....anders ist es bei BESCHLAGNAHMTEN Filmen...
diese wurden als schwer Jugendgefährdend eingestuft und dürfen weder verkauft, noch angeboten werden.

Diese Börsen dürfen indizierte Filme anbieten, da der Eintritt ab 18 ist und somit gewährt ist, dass der Inhalt nicht an unter 18jährige vorgeführt wird! :)

schlumbl 
Beitragsersteller
 14.10.2011, 08:53

Aha. Deine Antwort hat einen leicht unausgeschlafenen Unterton ;) Aber die BESCHLAGNAHMTEN sind dort ebenfalls erhältlich. Etliche Sachen, die eigentlich schon seit Jahrzehnten beschlagnahmt wurden und dort sogar in NOCH LÄNGEREN Fassungen erhältlich sind.

kartoffelsirup  14.10.2011, 09:06
@schlumbl

:)
Informiere dich am Besten vorher, bevor du solche Aussagen tätigst...
eine längere version, als die der Beschlagnahmten gibt es nicht und außerdem, wenn du schreibst "seit Jahrzehnten beschlagnahmt", dann stimmt das mit aller Wahrscheinlichkeit auch nicht mehr, da diese Listen mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden! :)

schlumbl 
Beitragsersteller
 14.10.2011, 09:14
@kartoffelsirup

Sorry, wusste nicht, daß man Sachverständiger sein muß, um fragen zu dürfen... Aber: DOCH, es gibt längere Versionen, als die der beschlagnahmten, nämlich entweder Importe, oder erweiterte Fassungen mit Szenen in der Originalsprache, ohne Synchronisation mit mehr Gewltspitzen, Blut etc. Diese Fassungen sind sogar länger als die, die VOR den jeweiligen Beschlagnahmungen im Umlauf waren. Das lutsche ich mir nicht aus den Fingern, sondern das ist Tatsache, denn ich habe mittlerweile genügend Exemplare davon in meiner Sammlung stehen. Die Liste wird zwar jedes Jahr erneuert, aber gewisse Werke sind und bleiben - wahrscheinlich dauerhaft - darauf

uncutparadise  15.10.2011, 13:34
@kartoffelsirup

Es gibt durchaus Fassungen, die kürzer als das Original sind und in Deutschland trotzdem beschlagnahmt sind. So gesehen kann diese Aussage stimmen. Die beschlagnahmte Liste wird auch nicht einmal pro Jahr aktualisiert !

Die BPJM arbeitet ausschließlich auf Antrag, sowohl in die Listen als auch aus den Listen heraus. Ein indizierter oder beschlagnahmter Titel wird also nicht regelmäßig, sondern nur auf Antrag zu einer Listenstreichung geprüft. Erst wenn er 25 Jahre auf der Liste war, fliegt er dort automatisch runter und muss entweder neu geprüft werden oder die BPJM lässt es sein und damit ist er vom Index runter. Beispiel dafür ist z.B. Terminator, der nach automatischer Listenstreichung nach 25 Jahren nicht mehr indiziert wurde und anschließend von der FSK auf 16 uncut bewertet wurde. Beispiel für beschlagnahmte wäre TCM von 1974. Dieser wurde 1985 vom LG Müchen beschlagnahmt und erst jetzt 2011 wurde er aufgrund des Antrags von Turbine am LG Frankfurt gestrichen. Es gab zwar schon früher zwei Anträge, die wurden aber abgeschmettert und die letzten Jahre hat sich dann keiner mehr getreut, bis zu diesem Jahr ;-)

Hanskrampf  14.10.2011, 08:39

Jop, vollkommen richtig. Gute Antwort.