FI-Pflicht nach Einbau eines Rolladenmotorschalters?

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Der Nachbar hat Unrecht, das gilt nur wenn eine Steckdose nachgerüstet worden wäre denn die FI-Pflicht gilt nur für Stromkreise die Steckdosen enthalten die einem elektrotechnischen Laien zugänglich sind und im Innenbereich mit weniger als 20A und im Außenbereich mit weniger als 32A abgesichert sind. Da hier aber keine Steckdose neu hinzu kam gibt es auch keine Pflicht für einen FI.

Auch wenn ein FI natürlich sinnvoll ist. Aber der lässt sich mit einer alten, wahrscheinlich zweiadrigen Verdrahtung (klassische Nullung), nicht realisieren. Und das ist auch nicht erlaubt nach VDE da dann der PEN geschaltet würde und damit ein Sicherheitsrisiko darstellt (PE und PEN dürfen nicht geschaltet werden). Höchstens mit einem Schukomat (Steckdose mit eingebautem FI) könnte man das machen. Oder die ganze Kabelage erneuern, aber dann kann man erstmal ein paar Wochen ins Hotel ziehen....unrealistisch...

ja er hat recht,bei veränderungen an der elektrischen anlage wird der fi pflicht.normal würde es reichen nur für das was neu dazukommt,den rest (alt) lassen).es ist immer sinnvoll wenn die anlage am neuesten stand ist und dient dem personenschutz vor stromschlag bei defekten geräten