FI-Pflicht nach Einbau eines Rolladenmotorschalters?
Vor wenigen Tagen wurden bei uns und in der Wohnung über uns motorbetriebene Rollläden eingebaut. Damit wurde auch jeweils ein entsprechender Schalter notwendig, dessen Strom jeweils von einer vorhandenen Steckdose abgegriffen wurde.
Diese Steckdosen haben, weil Altbau (1958), keinen Fehlerstrom-Schutzschalter (FI). Eben hat mich mein Nachbar angesprochen. Dieser ist fest davon überzeugt, dass aufgrund des Abgreifens des Stroms die jeweils dafür genutzte Steckdose hätte ausgetauscht und durch eine mit FI hätte versehen werden müssen - dies sei eine VDE-Vorschrift.
Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet und konnte im Internet spontan nichts dazu finden (was aber natürlich nichts besagt). Liegt mein Nachbar richtig? Danke
2 Antworten
Der Nachbar hat Unrecht, das gilt nur wenn eine Steckdose nachgerüstet worden wäre denn die FI-Pflicht gilt nur für Stromkreise die Steckdosen enthalten die einem elektrotechnischen Laien zugänglich sind und im Innenbereich mit weniger als 20A und im Außenbereich mit weniger als 32A abgesichert sind. Da hier aber keine Steckdose neu hinzu kam gibt es auch keine Pflicht für einen FI.
Auch wenn ein FI natürlich sinnvoll ist. Aber der lässt sich mit einer alten, wahrscheinlich zweiadrigen Verdrahtung (klassische Nullung), nicht realisieren. Und das ist auch nicht erlaubt nach VDE da dann der PEN geschaltet würde und damit ein Sicherheitsrisiko darstellt (PE und PEN dürfen nicht geschaltet werden). Höchstens mit einem Schukomat (Steckdose mit eingebautem FI) könnte man das machen. Oder die ganze Kabelage erneuern, aber dann kann man erstmal ein paar Wochen ins Hotel ziehen....unrealistisch...
ja er hat recht,bei veränderungen an der elektrischen anlage wird der fi pflicht.normal würde es reichen nur für das was neu dazukommt,den rest (alt) lassen).es ist immer sinnvoll wenn die anlage am neuesten stand ist und dient dem personenschutz vor stromschlag bei defekten geräten
Hm, ich habe die Frage auch mal auf http://forum.electronicwerkstatt.de/phpBB/Elektroinstallation/fi\_pflicht\_nach\_einbau\_eines\_rolladenmotorschalters-t146490f17\_bs0.html gestellt - und da habe ich als Antwort erhalten, dass er NICHT Recht hat, sondern das nur für nachgerüstete Steckdosen gilt.