Eigentumswohnung: Keine Schutzleiter an den Steckdosen. Sicherheit gegeben durch Personenschutz-Adapter bzw. FI-Schukomat / -Steckdose?
Es handelt sich um eine Eigentumswohnung von 1964. Alle Steckdosen in der Wohnung besitzen nur ein schwarzes (Phase) und graues (Nulleiter) Kabel. Aufgrund der Bestandsschutzes ist so eine Installation weiterhin zulässig wenn sie keine Probleme bereitet.
Dennoch möchte ich auf Nummer sicher gehen und würde z.B. eine FI-Schuko oder auch FI-Schukomat Steckdose in jedem Zimmer integrieren (oder ganz trivial einen Personenschutz-Adapter). Dies in der Form, sodass soviele Wandsteckdosen wie möglich dahinter liegen, um ebenfalls diese laut Herstellerangaben zu schützen. Folglich müsste ich auch nicht soviele FI-Schukos kaufen, die gut 150€ pro Stück kosten.
Würde diese Vorgehensweise mehr zur Sicherheit beitragen bei Fehlströmen? Bei fehlendem Schutzleiter?
6 Antworten
So einen Vorschlag statt neue 3-adrige Zuleitungen zu verlegen in jedem Raum zur Erhöhung der el. Sicherheit einen FI bzw. Personenschutzautomat oder für die jüngeren Elektriker RCD davorzuschalten, habe ich auch noch nicht gehört.
Zur normalen Funktion eines FIs: Soll automatisch die Stromzufuhr auf einem Stromkreis, z.B. Steckdosenstromkreis, bei einem Isolationsfehler und Körperschluss unterbrechen. Der Fehlerstrom soll möglichst durch eine niederohmige Erdverbindung sprich Schutzleiter-Verteilung-Potentialausgleichsschiene abgeleitet werden. Der seit 2009 durch den VDE bei Neuinstallationen verbindlich vorgeschriebene FI30mA muss bei einem Fehlerstrom von <30mA und <0,4s abschalten.
Wenn die Steckdose keinen gelb-grünen Schutzleiter hat wegen der alten 2-adrigen Originalinstallation und zusätzlich keine klassische Nullung vorliegt - FI muss übrigens hinter der Nullungsbrücke sein, sonst fliegt er häufig gleich raus bei Erdkontakt mit eingesteckten Geräten -, dann löst er nur bei einem Körperschluss aus. D.h. die Stehlampe steht auf einem isolierendem Boden und hat einen "satten" Körperschluss. Das Gehäuse steht unter Spannung. Berühre ich das Gehäuse mit der einen Hand und der anderen Hand z.B. ein gut geerdeter Heizkörper, dann fließt kurzzeitig bis zur Auslösung der Fehlerstrom über meinen Körper. Genau das gleiche wird erreicht bei Schutzklasse II - Geräten mit integriertem PRCD. 30mA sind sicher nicht tödlich - 30mA Körperdurchströmung bedeuten aber einen unerträglich starken Stromschlag!
Lange Rede kurzer Sinn: Nachträglich Steckdosen zu nullen ist nicht mehr zulässig. Bei einer Neuinstallation in einem Raum muss die Zuleitung ebenfalls erneuert werden und über einen 30mA FI abgesichert werden - jedenfalls müssen seriöse Elektrobetriebe so vorgehen.
Last but not least: Das Wort Bestandsschutz = Nichtnachrüstpflicht gilt nur für private Bauherren und ist eine Ausrede nichts machen zu müssen!
ps: Übrigens habe ich selber ein EFH Bj.1964. Als ich einzog habe ich sofort den vorgeschriebenen Bad-FI und einen weiteren für Außensteckdosen nachgezogen. Der gesamte Keller ist auf FI abgesichert und die übrigen Etagen auf Nullung wegen 2-adr. Stegleitung. Über die Jahre wird Raum für Raum im Rahmen der Sanierung mit einer neuen Zuleitung versehen und dann über FI abgesichert.
Ja, die Vorschrift gilt seit 2006 mit Übergangsfrist 2009. Allerdings müssen nicht alle Stromkreise damit ausgestattet werden. Ausnahmen sind z.B. fest installierte Warmwasserbereiter. Oder Stromkreise im Innenbereich die mit mehr als 20A abgesichert sind, was aber in der Praxis kaum vorkommen wird, und bei Schukosteckdosen auch gar nicht zulässig wäre da die dauerhaft mit 10A bzw. kurzzeitig mit 16A belastet werden dürfen. Was auch Mode war, mehrere Stromkreise über einen "großen" FI laufen lassen. Ist mittlerweile auch nicht mehr zulässig, für jeden Stromkreis muss ein separater FI vorhanden sein. Deswegen sind RCBO (Kombination aus FI und LS) mittlerweile auch auf dem Markt. Ist ein großer Vorteil weil es Platz spart in der Verteilung.
Es soll auch Leute geben die ihre Renovierung vorher gemacht haben....
PS: Es heißt Stegleitung...Steigleitung ist was anderes.
Acoincidence bitte lese einfach meinen ersten Beitrag komplett. "aus der Nase gezogen habe.."
Ich habe alle Infos gleich von Anfang gegeben.
Ich glaube hier liegt ein Irrtum vor, dass man neuerdings jeden Stromkreis separat mit einem FI absichern muss. Vorgeschrieben sind lt. VDE verbindlich ab Feb.2009 einen FI30mA im Innenbereich bis 20A für alle für Laien frei zugänglichen Steckdosen zu installieren. Auf einen 4pol. 40A FI für Drehstromkreise lege ich bereits 3 und mehr Stromkreise zusammen. Es wird allgemein empfohlen den FI auf Einzelstromkreise aufzuteilen wegen der Betriebssicherheit.
Apropo Stegleitung: Über eine nur am Außenmantel beschädigte Stegleitung, die nachträglich geflickt wurde und dann nass verputzt, habe ich mit ca. 0,5mA noch eine geputzt bekommen. Meiner Meinung nach gehören Stegleitungen verboten.
Und damit sind wir schon dabei, denn Schuko als Standardstecksystem hier darf man dauerhaft nur mit 10A belasten, und kurzzeitig mit maximal 16A.
Da sind dann nur die Lichtstromkreise raus...ansonsten wird nichts mit mehr als 16A abgesichert, außer Durchlauferhitzer. Und natürlich wenn jemand eine Werkstatt hat und da eine 32A CEE-Steckdose. E-Herde sind in der Regel mit 3x16A abgesichert, haben aber auch keine Steckdose sondern einen Festanschluss.
Und das ist kein Irrtum, es darf nicht ein FI für mehrere Stromkreise verwendet werden. Ist nicht von der VDE sondern ist in der DIN 18015-1 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden) so vorgeschrieben das beim Auslösen eines FIs nicht mehrere Stromkreise abgeschaltet werden dürfen.
FI ist erst seit 1984 Vorschrift, hätte also nicht nachgerüstet werden müssen, es sei denn du widmest einen Raum zum Bad um wie das bei mir der Fall war. Ist aber besser wenn man einen hat, ich habe zusätzlich zum Bad auch einen fürs Gästeklo.
Stegleitung gibts auch heute noch, ist auch noch zulässig. Nimmt aber keiner mehr, denn die Leitung ist nicht so universell einsetzbar wie eine NYM-Leitung. Man braucht spezielle Nägel mit denen die Leitungen aufs Mauerwerk genagelt werden und darf nicht auf brennbaren Oberflächen wie Holz verlegen. Allerdings haben die Stegleitungen einen Vorteil: Wenn man sie aus der Wand reißt hat man direkt einen schönen Schlitz für die Verlegung der neuen Leitung.
Ich hatte in einer Hinsicht Glück, in meinem EFH Bj. 1952 wurden Leerrohre verlegt (Bergmannrohr) in das dann einzelne Adern eingezogen wurden. Alte Adern raus und mit der Spirale neue Adern (H07V-U) eingezogen. Ging bei einem guten Teil, bei manchen Sachen musste konventionell mit NYM gearbeitet werden da ich die Stromkreise von damals auch aufgeteilt habe auf mehrere Stromkreise. Aber das hielt sich in Grenzen. Bisschen Stegleitung war auch drin im alten Schlafzimmer als Leitung vom Zugschalter überm Bett zur Verteilerdose und von dort zur Zimmerlampe. Das war dann aber dreiadrig (Wechselschaltung).
Also lange Rede kurzer Sinn:
Wenn man die Installation neu macht, oder auch neu baut, am besten immer Leerrohre einbauen, dann klappt eine spätere Nachrüstung schneller und ohne oder mit weitaus weniger Dreck.
Leerrohre neu verlegen ist gut,aber auch gleich einen Zugdraht mit einziehen,erspart spätere Fummelarbeit.:)
So isses! Wenn man Leerrohre verlegt, gehört ein Zugdraht rein.
Alte Adern raus und mit der Spirale neue Adern (H07V-U) eingezogen. Ging bei einem guten Teil, ...
Tja beim Rausziehen der altern Aderen, hätte ich gleichzeitig die neuen Adern mit eingezogen > sprich, die alten Adern als Zugdraht verwendet. Spart Zeit. ;))
Hallo labcdl
ich würde dir von einer kompletten Umrüstung auf Schuko-Schutzkontaktsteckdosen abraten, da bei den einzelnen Komponenten die "richtige" Erdung fehlt (siehe Funtionsweise FI)
Eine Neuinstallation auf 3-Leiter wär wahrscheinlich sogar kostengünstiger. (so ca. 1 Woche Arbeitsaufwand)
halten wirs mal fest... in den zimmern müsstest du so wie so alles neu machen. dann gibst du 150 € je zimmer für den schukomaten aus. was spricht dann dagegen, auch gleich tabula rasa zu machen, und durch den flur neue Leitungen bis zum Sicherungskasten zu verlegen.
das bringt gleich mehrere vorteile mit sich:
- du kannst die stromkreise weiter aufteilen, also für jedes Zimmer, so wie großverbraucher je eine eigene Zuleitung legen
- Großverbraucher wie Backofen, Kochfeld, Mikrowelle, Waschmaschine, Wäschetrockner etc. können mit 2,5 mm² statt 1,5 mm² angeschlossen werden. das sorgt für mehr spannungsstabilität und weniger verlustleistung
lg, Anna
Der Punkt ist, dass "tabula rasa" mit einem hohem Kostenaufwand verbunden ist. Es sind keine Rohe hinter den Wänden verlegt. Also müsste man alle Wände in der ganzen Wohnung aufreisen.
Viele Gerätestecker besitzen gar keine Schutzkontakte. Bei Geräten mit Schutzkontakten (z.B. PC) würde ich dann über den FI-Schuko, oder den dahinterliegenden Steckdosen, anschließen.
Wenn man pro Zimmer eine FI-Schuko wenigstens ein Teil der Steckdosen absicheren würde, würde ich nicht auf eine riesen € Summe kommen wie es bei einer kompletten Erneuerung der Leitungen wäre?
das kommt ganz darauf an, aber wenn ihr eh schon am renovieren seit, dann würde ich die gelegenheit echt nutzen. du musst ja nicht, wenn du nicht willst...
aber eines wirst du auf jeden fall tun, und darauf bestehe ich, wende dich mal an einen, ggf, auch zwei oder drei örtliche elektroinstallateure und lass dir von ihnen kostenvoranschläge für eine entsprechende erneuerung machen!
lg, Anna
Oftmals wird aber ein Zimmer nach dem anderen gemacht weil man in der restlichen Wohnung noch wohnt. Das ist schon unangenehm, aber wer will schon das die komplette Wohnung auf einen Schlag in den Zustand "Rohbau" versetzt wird? Daher kann ich das nachvollziehen das man sich auch Gedanken macht für Sicherheit zu sorgen ohne dabei in der kompletten Wohnung Wände aufzustemmen. Auf einer Baustelle zu wohnen ist alles andere als angenehm.
ich möchte mich noch mal wiederholen. es geht mir nicht um gedei und verderb darum, dass du das machen lassen sollst, sondern nur, dass du über diese alternative gründlich nachdenkst. zur not bliebe ja immernoch die alternative, im flur die kabel auf Putz zu verlegen. ggf. in kanälen oder doch genagelt und später mal unter putz zu legen...
lg, Anna
Hallo Anna, du hast wohl "germi1982" mit mir verwechselt, mit deiner letzten Antwort. Aber trotzdem danke für deine Nachrichten. Renovieren ist ja ein dehnbarer begriff. Ich habe lediglich gestrichen und dazu passend die Steckdosen-Abdeckungen erneuert, damit es optisch besser aussieht.
Dabei ist mir aufgefallen, dass eben die Schutzkontakte nicht verbunden sind bzw. auch kein (drittes) Kabel dafür vorhanden ist.
Die Personenschutz-Adapter oder FI-Schukos stellen also keine alternative da? Wenn man bewusst diese nur für entsprechende Geräte mit Schutzkontakten am Anschluss nutzt?
Z.B. Föhn, Verstärker, Mixer haben alle keine Schutzkontakte sondern normalen Euro-Stecker. Sind doch recht wenige Geräte die tatsächlich die Schutzkontakte nutzen (Schuko).
du bist hier einem klassischen irrtum aufgessessen... nur weil ein gerät keinen schutzkontakt hat, bedeutet das nicht, dass es keines FI Schalters bedarf. ganz im gegenteil: nehmen wir eine geerdte waschmaschine. wenn das heizelement leck schlägt, kann der strom über die trommel zur erde abfließen und die Sicherung löst aus.
bei einem mit nassen händen angefassten föhn bleibt nur der weg über den körper... und eben davor schützt der FI Schalter...
natürlich hast du recht. die schukomaten sind besser als garkein FI Schalter. aber dann würde ich mich auf die bereiche konzentrieren, wo erhöhtes gefahrenpotenzial besteht, also bastelecke, Küche und bad...
für außen empfielt sich ggf. FI Schalter zum zwischenstecken zu kaufen.
lg, Anna
Ok alles klar, danke für die hilfreichen Informationen Anna!
Nur weil kein FI vorhanden ist heißt es nicht das die Anlage unsicher ist, dazu muss sie allerdings in dem Zustand sein der auch den damaligen Vorschriften und Normen genügt. Gefährliche Berrührungsspannung an metallischen Oberflächen wird es dadurch auch keine geben, denn der PEN ist so niederohmig das bei Kontakt der Phase mit dem Metallgehäuse der Stromfluss so rapide und schnell ansteigt, das der Leitungsschutzschalter abschaltet. Allerdings kann im Fall des Bruchs eines PEN-Leiters die Sache sehr gefährlich werden, deswegen ist die klassische Nullung bei Neuinstallationen nur noch erlaubt wenn der PEN einen Mindestquerschnitt von 10mm² in Kupfer oder 16mm² in Alu hat. Das gilt seit 1973, mit Übergangsfrist 1974 für bereits begonnene Installationen. Wobei Alu für den Hausgebrauch mittlerweile uninteressant ist, das gibts nur noch in Altbauten, hauptsächlich im Osten denn im Westen hat man schon früher auf Kupfer gesetzt.
Die Schukomat-Steckdosen kannst du einsetzen, die funktionieren auch bei einer zweiadrigen Installation, da muss dann halt wieder die Drahtbrücke zwischen N und PE rein. Aus Sicherheitsgründen sollte der PEN auf den Schutzkontakt geklemmt werden und von dort aus eine Brücke zum N-Anschluss der Steckdose. Das ist der letzte Stand der Vorschriften zum Anschluss der Steckdose gewesen, davor hat man es anders herum gemacht. Aber man bemerkt so nicht wenn die Schutzfunktion nicht mehr gegeben ist.
PEN wurde früher als Nullleiter bezeichnet, er ist eine Kombination aus Schutz- und Neutralleiter in einer Ader. Gibts heute noch, so sind die Hausanschlüsse in den meisten Gebieten in Deutschland ausgeführt, die werden dann entweder im Hausanschlusskasten (in der Regel im Keller wo die Stromkabel vom Versorger ins Haus kommen) oder in der Verteilung (Sicherungskasten) in einen separaten Schutz- und Neutralleiter aufgetrennt.
Danke für die Informationen ! Also sollte ich die Brücke zw. N und PE legen, wenn ich einen Schukomat verwende? Ich habe festgestellt, dass in allen Zimmern keine Brücke an den Schukodosen gemacht wurde. Nur in der Küche wurde dies so gelegt. Im Bad habe ich noch nicht geschaut.
Bestandsschutz gibt es nicht. Entweder ist die Anlage nachrüstpflichtig oder nicht. Sind deine Steckdosen jetzt wirklich ohne Schutzkontakt abgeschlossen oder ist der neutralleiter per Brücke auf den Schutzkontakt geklemmt ? Das heißt dann klassische nullung. Nullung ist nicht zwingend nachrüstpflichtig. Zweipolige Steckdosen jedoch sehr wohl.
In de Hammer ist das du eigentlich Schutzkontaktsteckdosen in den Wänden ist. Wann hast du die Hütte denn gekauft ? Rede mal mit einem Anwalt ob das arglistige Täuschung ist. Meiner Meinung ist es noch nie erlaubt gewesen Schutzkontaktsteckdosen nur mit zwei adern anzuschließen. Das ist doch für einen Laien gar nicht zu erkennen das der Schutzkontakt nur zur Zierde ist. Und klassische nullung nachzurüsten ist grenzwertig. Die Anlage hätte so nie in Betrieb genommen werden dürfen. Oder jemand anderes hat die zweipoligen Steckdosen ausgetauscht. Dann ist dieser in der Verantwortung und somit nach Rücksprache mit einem Anwalt derjenige welcher der dich betrogen hat.
Ok danke für die Antwort acoincidence. Das ergibt sinn mit der "Täuschung" als ob die Sicherheit gegeben wäre, sie es aber nicht ist.
Doch, war bis 1973 mit Übergangsfrist 1974 für begonnene Neubauten erlaubt. Nannte sich klassische Nullung, eine Ader ist die Phase der andere ist der Nullleiter der heute PEN genannt wird. Die Phase dürfte klar sein die wird normal angeschlossen, aber der Nullleiter ist eine Kombination aus Neutral- und Schutzleiter. Das heißt der wird an den Schutzkontakt der Steckdose angebracht, von dort aus geht eine Drahtbrücke zum Neutralleiteranschluss der Steckdose. Das ist Stand aus den späten 60ern, vorher auch gern mal andersrum gemacht, also Null an den Neutralleiteranschluss und Brücke zum Schutzkontakt. Aber hier gilt Schutz vor Funktion, und bei einer Unterbrechung in der Drahtbrücke ist der Schutz noch vorhanden, aber die Funktion der Steckdose bzw. des angeschlossenen Gerätes nicht mehr. Wäre es anders herum würde man das nur dann bemerken wenn man im Fehlerfall einen elektrischen Schlag kassiert, und das kann tödlich enden.
Siehe hier unter dem Kapitel "Nullung ohne besonderen Schutzleiter":
Moment nie was geändert kann ich ja nicht so einfach Wiederlegen aber damals gab es sowas wie Schutz durch nicht leitende Räume. Wenn der Boden wirklich noch so gelegt ist wie damals und keine Zentralheizung nachgerüstet wurde und auch ansonsten keine neue Gefährdung dazugekommen ist dann und nur dann ist es noch zulässig.
So langsam setzt sich das Puzzle zusammen. Bei Annas Antwort schreibt der Fragesteller " Dabei ist mir aufgefallen, dass eben die Schutzkontakte nicht verbunden sind bzw. auch kein (drittes) Kabel dafür vorhanden ist." Somit komme ich zu dem Schluss das die gesamte Anlage verpfuscht ist und rate dem Fragesteller die gesamte Frage neu zu stellen mit Kaufdatum der Wohnung und wer den angeblichen bestandsschutz geprüft hat. Das der erstellter der Anlage NICHT verantwortlich gemacht werden kann ist klar und der Austausch der Schweinenasen gegen schukosteckdosen lässt sich warscheinlich nicht mehr belegen. Aber Täuschung beim Verkauf könnte klappen um nicht auf den gesamten Kosten sitzen zu bleiben. Wenn der Unbekannte mit der bestandsschutzaussage sogar der Verkäufer war.
Okay ich werde das mit dem Hausmeister als auch Vorbesitzer ansprechen.
Nein. Lese den gesamten Text. Der Fragesteller ist nichtmals in Besitz einer Anlage mit klassischer nullung und somit Schutz durch isolierte räume. Was jedoch warscheinlich nicht mehr gegeben ist. Zusätzlich wurden die zweipoligen Steckdosen offensichtlich irgendwann gegen Schutzkontakt Steckdosen ersetzt und kein ! Klassische nullung nachgerüstet. Somit ist die Anlage nicht stand der Technik zu keiner Zeit.
Er schreibt lediglich das ein separater Schutzleiter fehlt, die Anlage also zweiadrig ausgeführt ist. Sonst nichts. Ferndiagnosen sind immer schlecht wenn man nicht vor Ort ist und sich die Anlage so anschauen kann. Es gab in den 1960ern nur noch Schuko-Dosen, die zweipoligen Dosen ohne Schutzkontakt die du meinst waren in den 1950ern üblich um zum Beispiel Nachttischlampen anzuschließen, die waren Schutzklasse II und brauchten dementsprechend keinen Schutzkontakt an der Steckdose. Die Dinger haben auch den Spitznamen "Schweineschnauze" oder "eingemauertes Schwein". Die waren aber als das Haus gebaut wurde schon nicht mehr Mode, da gabs normale Schuko mit Drahtbrücke zwischen dem N-Anschluss und dem Schutzkontakt.
Was von Pfuschern gern gemacht wurde, und hier auch der Fall sein könnte: Einfach die Drahtbrücke weggelassen beim Ersetzen der Steckdose durch eine Neue. Damit ist eine Schutzfunktion beim Betrieb von Geräten der Schutzklasse I nicht mehr gegeben und das ist dann saugefährlich! Kann man am einfachsten mittels Duspol nachprüfen ob das der Fall ist.
Tja viel Glück vielleicht ist beim Verkäufer was zu holen. Verstecke Mängel oder so. Im besten Fall ein Vergleich oder außergerichtlich. Oder die Rechtsschutzversicherung gebrauchen.
Ohne irgendwas am Schutzkontakt oder Steckdosen ohne schutzleiter ist deine Anlage absolut nicht in irgendeiner Form unter bestandsschutz zu dulden. Deine Anlage ist in jedem Fall nachrüstpflichtig und somit hat sich dein personenschutzschalter Steckdosen in Rauch aufgelöst. Du bist leider falsch informiert worden. Sorry. Nullung währe schön gefährlicher Mist und bei Eigentum echt fragwürdig. Aber noch nichtmals ne nullung geht gar nicht.
Alles klar. Ich habe bei ein paar Nachbarn im Hochhaus geschaut. Scheint wohl im kompletten Block so zu sein?! Ich kann mir durchaus vorstellen, dass 1964 eben keine Schutzleiter vorgesehen waren.
Eine Nachbarin wohnt seit Erbau dort und es wurde seitdem nie was an der Verkabelung geändert. Als ich sie darauf ansprach bezüglich Erneuerung, meinte sie hätte kein Geld für sowas. Also nach deiner Aussage müsste sie nun ausziehen?!
Zu dem Zeitpunkt als die Anlage errichtet wurde, war es anscheinend gesetzlich vorgesehen nur zwei Kabel zu haben und die Null eben nicht an die Schutzkontakte zu brücken. Diese Brücke wurde doch damals schon recht schnell verworfen? Danke für die Info mit dem "Bestandsschutz". Ich wollte ursprünglich damit ausdrücken, dass eine elektrische Installation geduldet wird wenn sie problemlos funktioniert und zum damaligen Baujahr gültig war. Legt man keine neuen Dosen und es ist alles fehlerfrei nach dem Stand des Baujahres, dann muss sie nicht erneuert werden.
Einen FI-Steckmat macht vlt im Bad Sinn,ansonsten ist Deine elektr.Anlage sicher.Früher verwendete man die klassische Nullung,d.h. es wurde eine Brücke zwischen grau und Schutzleiteranluß der Steckdose gelegt.Somit ist eine Schutzleiter gegeben und die Steckdosen sind genauso sicher,wie die heutigen,nur einen FI kann man nicht stetzen.
Wenn Dich das stört,solltest Du nicht zig Steckmaten kaufen,sondern Deine elektrische Anlage in der Wohnung von einer seriösen Elektrofirma sanieren lassen.Gelbe Seiten sind Dir dabei behilflich,achte auf Firmen,die einen E-Check anbieten.Kostet ein paar tausend Euro,aber dann bist Du absolut sicher.
PS:Laß auch gleich einen Blitzschutz mit in die Unterverteilung einsetzen,dann sind auch sämtliche Geräte für Überspannungen im Netz geschützt.
Schöne Antwort die alle Fakten enthält welche ich dem Fragesteller zwei Tage lang aus der Nase gezogen habe. Lass dich aber nicht von einem Steigleitung Wiki Leser mit off Topic Beiträgen beirren. Was viele nicht wissen die RCD Vorschrift gibt es sogar schon seit 2005 mit Übergangszeit und seit 2009 verbindlich. Es regt mich immer wieder auf wenn ich neuere Anlagen von 2006 oder so sehe ohne RCD obwohl es doch da schon stand der Technik war.