feuchte wand bei wohnungsauszug. wer ist in der beweispflicht?
ziehe jetzt aus meiner mietwohnung aus und habe festgestellt dass in einer ecke eines raumes die wand und der boden feucht ist. Der boden ist auch schon leicht aufgequollen. Das feuchte eck ist genau an beiden aussenwänden. Mir ist das vorher nicht aufgefallen da ich eine box und eine lampe dort stehen hatte. Ich bin mir sicher dass der vermieter das auf mich schieben wird und es mit falschem lüften und heizen begründet. Wer muss jetzt nachweisen wessen schuld es ist? Das bad ist im übrigen genau auf der gegenüberliegenden seite der wohnung, die anderen räume sind vollkommen ok. Und gelüftet habe ich ûbrigends regelmäßig und geheizt ganz normal. Kann der vermieter die kaution zurückhalten, bzw. Was soll ich machen wenn er das macht?
3 Antworten
Ich bin mir sicher dass der vermieter das auf mich schieben wird und es mit falschem lüften und heizen begründet. Wer muss jetzt nachweisen wessen schuld es ist?Der Vermieter ist in der Beweispflicht.
Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Schimmel durch aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters herrührenden Mängeln z. B. durch Baumängel, Fassaden- oder Putzschäden, mangelhafte Dachisolierung, Schäden an der Dacheindeckung, ungenügende Wärmedämmung oder von Kältebrücken herrührt, muss sich der Vermieter zunächst entlasten. Gelingt dem Vermieter nicht, diesen Nachweis zweifelsfrei zu erbringen, muss er beweisen, dass der Schimmel durch unzureichendes Wohn- und Lüftungsverhalten der Mieter/innen entstanden ist (z.B. LG Berlin, AZ: 64 S 320/99). Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dann, wenn strittig ist, „ob Baumängel oder falsches Mieterverhalten Ursache für die Feuchtigkeitsschäden sind, der Vermieter beweisen muss, dass die Ursache nicht in seinem Pflichtbereich liegt, sondern aus dem Mieterbereich kommt.“ (BGH, AZ: XII ZR 272/97).
Quelle: dmb
Ist es schon schimmelig? Wenn nein, dann hast Du recht gute Karten. Ein Schaden wird durch Trocknen behoben, wenn er wirklich vom Lüften kommen sollte. Liegt es am Gebäude, ist es sowieso Vermietersache.
Meint der Vermieter, es wäre was größeres (kostspielieger Einsatz von Bautrocknern etc.), dann muss er aber auch einen gewissen Aufwand betreiben, um auszuschließen, dass es ein Baumangel ist. Zudem muss er sowieso, bevor jemand anderes einzieht, überprüfen, woher die Feuchtigkeit kommt, um Probleme mit dem neuen Mieter gleich von Anfang an auszuschließen.
Mach Dir deswegen mal keine allzu großen Sorgen. Lass es einfach ins Übergabeprotokoll rein schreiben, dass nasse Stellen vorhanden sind, nicht aber, wer oder was dafür verantwortlich ist. Das gehört in eine Übergabeprotokoll sowieso nicht rein.
Schau mal nach ob zwischen Bad und dem Wohnraum ein Fallrohr ist. Wahrscheinlich kommt das daher.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fallrohr Da reicht es schon, wenn Blätter in der Regenrinne sind^^