Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Wohnungsrecht. Ich wohne im Zweifamilienhaus (Elternhaus).
Meine Eltern sind schon beide tot. Sie haben ein Testament hinterlassen.
Mein Bruder hat das Haus geerbt, ich habe das lebenslange Wohnrecht geerbt.
Nach dem Todesfall von meinen Eltern vor 4 Jahren musste ich zu einem Anwalt gehen, mein Bruder wollte mein Wohnrecht gar nicht ins Grundbuch eintragen lassen, obwohl ich in diesem Haus mit meinen Eltern gewohnt habe. Er wollte das ganze Erbe für sich haben.
Mein Wohnungsrecht auf Lebensdauer ist schon 3 Jahre im Grundbuch eingetragen. Laut Anwalt darf ich alle gemeinsamen Räume im Haus, Hof und auch Garten mitbenutzen, so wie vor dem Erbfall.
Ich darf Obst ernten, Bäume beschneiden, neue Blumen und Sträucher, Bäume setzen usw. Mein Bruder hat sich um die Gartenpflege nie interessiert.
Ich habe mir vor langer Zeit im Garten ein Gartenhaus mit Pergola und ein Wintergarten aufgestellt. Da haben meine Eltern noch gelebt. Um den Wintergarten habe ich paar Sträucher gesetzt, wegen Sichtschutz.
So lief es jetzt 3 Jahre lang ohne Probleme.
Jetzt war ich paar Wochen im Krankenhaus - geplante Untersuchung und eine OP.
Als ich zurückkam, waren im Garten fremde Personen. Sie haben da einiges geändert, viele Obstbäume weggemacht, auch die Sträucher bei meinem Wintergarten haben sie komplett weggemacht, so dass man jetzt keinen Sichtschutz hat.
Auf dem Hof, wo ich immer parke, steht ein fremde Pkw Anhänger.
Meine Frage – darf mein Bruder den Garten so verändern oder verpachten, ohne mich zu fragen? So bin ich in meinen Rechten begrenzt.
Darf der Inhaber – mein Bruder fremden Personen Zutritt ins Haus (Keller) erlauben? Ohne mich vorher zu informieren?
Danke für Antwort.