Fenster seit Jahren kaputt Hausmieter und Hausmeister machen nichts fast auf dem Kopf gefallen?
Seit 4-5 Jahren ist das Fenster meines Zimmers kaputt und seit dem haben meine Eltern mehrere Male versuchte dass es von dem Vermieter repariert wird. Immer wieder kommt jemand und dann passiert nichts. Vor 3 Jahren dann wurde das ganze Haus renoviert (DIE FENSTER AUCH) nur das Fenster in meinem Zimmer nicht. Wieder haben wir über emails , anrufen und persönlichen Besuchen Bescheid gesagt jedoch hat sich nichts geändert. Wir haben sogar vorgeschlagen dass wir es selber bezahlen (privat) jedoch wurde gesagt dass wir dies nicht tun sollen . Jetzt ist mir gestern das Fenster fast auf dem Kopf gefallen. Anrufen und emails deswegen schreiben kann ich ja nochmal aber ändert wird sich sicherlich nichts. Was kann man in diesem Fall tun?
6 Antworten
Ich weiß es nicht wie es bei Dir ist, aber ich kenne (ältere) Fenster, die, wenn man sie falsch bedient, einem auf den Kopf fallen können. Wenn Du auch so ein Fenster hast, ist das zwar ziemlich blöd, aber da muss dann der Vermieter nichts machen.
Du musst dann allenfalls auf korrekte Bedienung achten.
Wenn aber wirklich was ab- oder ausgebrochen ist an den Beschlägen, könnt Ihr eine Frist zur Behebung setzen, die ziemlich kurz ist und wenn nichts passiert, selbst einen Handwerker beauftragen und die Rechnung von der nächsten Miete abziehen.
Sollte der Handwerker der Meinung sein, dass ein neues Fenster eingebaut werden muss, dann sollte er ein Angebot machen und das geht wieder an den Vermieter mit Fristsetzung zur Bestätigung. Eine ausbleibende Antwort bis dahin wird als Zustimmung gewertet.
Informiere dich über deine Rechte und Pflichten.
Stichworte: Aufforderung zur Mangelbeseitigung / Mietminderung / Inverzugsetzung / Ersatzvornahme
Ein paar nützliche Informationen findest du z.B. hier: https://www.mietminderung.org/mietminderung-ersatzvornahme-was-heisst-das/
Bürgerliches Gesetzbuch : § 535, §536, §536a lesen und handeln.
Den Vermieter anschreiben, ihm die Mangel mittteilen und ihm eine Frist setzen, um diese zu beheben.
Schreibt ruhig rein, dass dir das Fenster beinahe entgegengekommen ist und das Verletzungen zur Folge gehabt hätte.
Teilt dem Vermieter mit, dass ihr, nach dieser Frist selber Handwerker beauftragen werdet. Auf Kosten des Vermieters natürlich.
Besser noch, ihr lasst euch von einem Anwalt helfen. Das zieht immer mehr.
Du darfst diese Kosten gegen die Miete aufrechnen, das braucht keinen Anwalt. Gibt es keinen Gerichtsprozess, dann bleibst du zusätzlich auf den Anwaltskosten sitzen. Siehe auch § 536 a BGB.
Der Mieterverein bietet eine Rechtschutzversicherung an, man ist abgesichert.
Da bist du falsch informiert. Der MSB bietet keinen RsV an aber anwaltliche Hilfe und kostenlose Beratung. Voraussetzung, du bist ordentliches Mitglied.Abgesichert bist du auf keinen Fall.
Das möge bei deinem Eintritt in den MSB so gewesen sein. Aber bei einem akuten Fall wird eine dreimonatige Wartezeit verlangt, bevor der RS greift und der Fall darf nicht schon anhängig sein.
Mietminderung
Lieber einen Anwalt einschalten.
Eine Mietminderung würde ich nie alleine durchziehen.
Miete kürzen.
Würde ich nie auf eigene Faust machen.
Ist doch in der heutigen Zeit ganz normal.
Nochmals eine letzte Frist setzen und dann kürzen.
Das könnte nach hinten losgehen.
Die Kosten bei der Selbstbeauftragung trägt zunächst der Mieter als Auftraggeber.