Fenster im Vereinsheim von Mitglied kaputt gemacht auf einer Feier? Wer haftet?
Hallo,
bei uns war eine Feier in unserem Vereinsheim. Ein Mitglied hat ein Fenster eingeschossen. Muss jetzt unsere Vereinshaftpflicht dafür haften oder seine private Haftpflicht? Wäre dankbar für euere Hilfe.
Gruß
Max
14 Antworten
Hallo, aus den bisherigen Schildeurungen sehe ich über die Privathaftpflicht des Schützen auch die Möglichkeit, dass der Schäden zwar über die PHV gedeckt ist, aber keine Zahlung, sondern eine Abwehr des Anspruchs des Vereinsheimbesitzers erfolgt (aufgrund Mitverschuldens, da das Fenster in Fussballplatznähe nicht geschützt war).
OHNE MURREN zahlt eine Glasversicherung, die ist aber bei Vereinsheimen eher unüblich, wäre aber aufgrund der exponierten Lage fast schon notwendig.
Falls der Verein bei einem Vertreter (nicht Makler!) die Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, würde ich gegenüber der. Versicherung versuchen, einen Beratungsfehler geltend zu machen und auf Kulanzbasis anzufragen, dass die fälschlicherweise nicht angebotene Glasversicherung rückwirkend ab Beginn eingeschlossen wird.
Aber vorher durchrechnen, ob sich der Schäden und die Beitragsnachzahlung nicht gegenseitig kompensieren, dann wäre das natürlich sinnfrei.
Bei einem Makler macht das nicht so viel Sinn, da man sich dort mit der Vermögensschadenhaftpflicht des Maklers ggf. anwaltlich streiten müsste und das in Relation zur Schadenhöhe unverhältnismäßig teuer wäre.
In der Police der Vereinsversicherung steht, wofür diese greift
Mein Tipp: Sie greift für sämtliche Tätigkeiten, die im Namen und im Auftrag des Vereins durchgeführt worden waren.
Die gilt also für alle Tätigkeiten, für die die Vereinsversammlung oder der Vorstand eine Person ermächtigt hat.
Beispiel: "Peter, bitte repariere die Antenne auf dem Dach des Vereinsheims!"
Peter tut das, und die Antenne fällt dabei (ohne Absicht und ohne grobe Fahrlässigkeit) herunter und auf das Radieschenbeet des Nachbarn.
Nun haftet die Vereins-Versicherung für den Schaden am Radieschenbeet des Nachbarn.
Wenn nun das Fenster kaputt geht durch einen Schuss aus einer Waffe, stellt sich die Frage, ob der Schießer im Sinne des Vereins gehandelt hat.
Beispiel: "Peter, bitte prüfe die Funktionsfähigkeit unserer Gewehre!"
Gegenbeispiel: Peter schnappt sich ein Gewehr, lallt betrunken "Ich treff die 12 (an der Wand auf der Scheibe) immer noch!", trifft aber die Scheibe des Fensters des Vereinsheims.
Hier liegt keine Vereins-Tätigkeit vor. Auch keine Sport-Ausübung.
Ob dann die private Haftpflicht-Versicherung haftet, wäre die nächste Frage.
Gruß aus Berlin, Gerd
Schön, dass du deine Frage noch präzisiert hast. Ob das Fenster geschützt war oder nicht ist völlig egal. Das Mitglied hat die Scheibe mit einem Ball zerschossen und damit hat sich's und das Mitglied ist für den Schaden haftbar. Die Vereinhaftpflicht kommt für diesen Schaden am Vereinsheim auf keinen Fall auf. Das wäre auch widersinnig, denn niemand kann sich selber für einen Schaden, den man sich selbst zugefügt hat, haftbar machen. Klingt irgendwie schon komisch. Es wäre allenfalls denkbar, dass eine evtl. vorhandene Glasbruchversicherung des Vereins dafür aufkommt. In erster Linie aber die PHV des Mitglieds. Und keine Bange; hier handelt es sich wahrscheinlich um einen Bagatellschaden und da machen die Versicherungen kein großes Getöns. Ich würde als Versicherungsmakler sagen: Schaden bei der PHV des Mitglieds melden, Rechnung nachreichen und fertig. Wenn die Versicherung nicht gerade die Pfefferminzia oder die Nixnutzia ist, dann fragen die auch nicht groß nach.
Eingesossen ist jetzt mehrdeutig. Geht es um einen Schützen- oder Fußballverein? Dann stellt sich jetzt die Frage ob DORT, wo das Fenster eingeschossen wurde, geschossen werden darf, bzw. diese Stelle dafür vorgesehen ist. Dann sollten natürlich entsprechende Maßnahmen getroffen, damit ein einschießen nicht möglich ist. Ansonsten ist natürlich der Schadenverursacher Haftpflichtig.
Ja aber um die komplizierbare Sache bisschen Wind aus den Segeln zu nehmen:
Hapftpflicht des Mitglieds melden. Wenn die anderer Meinung sind wird es unter den Versicherungen geklärt!
Hallo Max,
diese Variante fehlt bisher noch: frag' doch mal nach ob bei der Gebäudeversicherung auch Glasbruch mitversichert ist - dann wäre der Schaden ja bezahlt!?!
Gruß siola