Güteverhandlung ziwschen Mieter und Vermieter

8 Antworten

Warum und wie viel ich gemindert habe:

Mietvertrag besteht seit Dezember 2010. Kühlschrank fehlte am Anfang, wurde mir versprochen, dass der bis zum 15. Januar 2011 vorhanden sein wird. Kam aber erst Anfang März. Der Griff aber für den Einbauschrank, wo der Kühlschrank drin ist, kam erst Anfang Mai. Samt andere Schäden in der Wohung: unfeste Badezimmerfliesen, Riss an der Toilettenschüssel, Verschobenes Laminat... habe ich für den Februar 2011 10% und von März bis Mai jeweils 8% gekürzt. Für die Schadenbeseitigung habe ich dem Vermieter immer 4 Wochen Zeit gegeben. Aber er hat es nicht gemacht.

Eine Güteverhandlung ist eine Vorverhandlung in der geklärt werden soll,ob eine Einigung möglich ist,ohne dass das Gericht eine Verhandlung eröffnen muss und ohne das ein Gerichtsurteil gefällt werden muss.Das bedeutet auch,dass es eine nichtöffentliche Sitzung ist.Hier sind nur Kläger,Beklagter und deren Rechtsanwälte und der Richter zugegen.

Es geht darum,für alle Seiten ein vernünftige Lösung zu finden.

Der Vermieter will die komplette Miete und mehr,Du die Mietminderung.

Es wird geprüft wie die Sachlage ist und warum Du Miete gemindert hast.

Eine Einigung könnte sein,dass der Mieter einen Mangel innerhalb von 8 Tagen behebt und Du auf einen Teil der Mietminderung verzichtest.

Was soll ich denn vorbereiten und was wird vom Richter gefragt?

Alles was wichtig ist mitbringen und die Wahrheit sagen. Was der Richter fragt?Das,was für ihn wichtig ist!

Der Richter frägt nach, warum die Miete gemindert wurde. Ob du ein Recht dazu hattest wird geprüft und die Höhe wird geprüft.

frag doch mal deinen anwalt ?! oder willst dich im notfall nach der güteverhandlung selber vertreten ?

jockl  23.01.2012, 13:03

Ich würde das für mich sehr wohl machen, denn ich würde auf Fangfragen nicht hereinfallen.

Die GV dient dazu, ohne Urteil sich zu einigen. Der Richter ist in diesem Fall Vermittler zwischen den Parteien. Wenn du dir sicher sein solltest, dass deine Mietminderung angemessen ist, kannst du auf deinem Standpunkt beharren, letztendlich würde der Richter dann entscheiden. Ich empfehle, Rechtsbeistand durch den Mieterverein. Wichtig wären für dich Beweise, Zeugen, Protokolle, je nach dem wofür du gemindert hast und in welcher Höhe. Dazu teilst du hier leider nichts mit. Es wäre leichter und konkreter zu raten, wenn du dazu noch was schreiben würdest.

johnnymcmuff  23.01.2012, 19:39

Ich dachte GV ist zwischen mehreren Personen die Sex haben wollen :-)

albatros  24.01.2012, 12:17
@johnnymcmuff

GV = Güteverhandlung, nix mit GV = Geschlechtsverkehr!