Feiertagszuschlag: Gibt es den auch bei einer Dienstreise in ein Bundesland wo kein Feiertag ist?

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Ausschlaggebend ist nicht der Firmensitz sondern der Ort, an dem du deine Arbeitsleistung erbringen musst. Ist dies an diesem Tag in NRW, dann gibt's nix fuer den Feiertag, weil in NRW ja gar kein Feiertag ist (ausser arbeits- oder tarifvertraglich wurde fuer solche Faelle etwas anderes vereinbart).

dort2 
Beitragsersteller
 01.11.2010, 04:44

Laut der Lohn- und Gehaltsabrechnung's Abteilung meiner Firma bekomme ich die Zuschläge weil die's im Tarifvertrag so vereinbart wurde.

Es zählt der Arbeitsort... also nicht Sachsen, sondern NRW d.h. Sie arbeiten an keinem Feiertag.


Trotzdem eine Anmerkung zum Feiertagszuschlag: Es ist keine Plficht Feiertagszuschläge auzubezahlen. Wenn dies nicht in Ihrem Vertrag/Tarifvertrag geregelt ist, dann können Arbeitgeber bei Arbeitszeiten in an Feiertagen Zuschläge zahlen, die in bestimmter Höhe steuerfrei- und sozialversicherungsfrei bleiben.


Die Steuervergünstigung wird aufgrund einer Gesetzesänderung seit 2004 nur noch dann gewährt, wenn der umgerechnete Stundenlohn nicht höher als 50 Euro ist. Liegt der Grundstundenlohn zwischen 25 Euro und 50 Euro, bleibt die Steuerfreiheit der Zuschläge zwar beibehalten, die Sozialversicherungsfreiheit ist hier aber seit dem 1. Juli 2006 nicht mehr möglich. Diese wurde auf einen Stundenlohn von 25 Euro begrenzt.

Da Du in Sachsen angestellt bist und dort Feiertag hättest, sollten Dir die Zuschläge zustehen.

maßgebend ist der standort des arbeitgebers.

bitmap  20.10.2010, 11:32

Nein, maßgebend ist der vereinbarte Arbeitsort. Sonst würden alle Arbeitgeber ihren Standort mal fix in ein Bundesland verlegen, in dem es wenige Feiertage gibt und würden damit paar Euro für Feiertags-Zuschläge sparen. Wäre besonders günstig für Arbeitgeber mit vielen Filialen wie z.B. im Handel.

ich glaube nicht das du frei bekommst den in NRW wie du schon gesagt hast ist es halt kein feiertag und alle müssen arbeiten,sorry.

Faxer  20.10.2010, 11:03

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