Stundennachweis vom AG verlangen möglich?
Ich habe bis vor kurzem in einem Produktionsbetrieb gearbeitet. Mein befristeter Vertrag wurde nicht verlängert. Ich wurde pro Stunde bezahlt, hatte also einen Stundenlohn. Wir mussten ein- und wieder ausstempeln. Wenn ich mir das Arbeitszeitgesetz anschaue, dann sehe ich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Stunden aufzuzeichnen und sogar zwei Jahre gespeichert haben muss.
Damit ich meine Abrechnungen vollständig überprüfen kann, benötige ich Nachweise über meine aufgezeichneten Stunden. Mein ehemaliger Arbeitgeber weigert sich allerdings, mir diese Stundennachweise über meine Stempelzeiten auszuhändigen.
Meine Frage: Ist ein Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf Wunsch seines Arbeitnehmers, diesen Stundennachweis auszuhändigen?
4 Antworten
Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen.
Das Recht, in die Personalakten Einsicht zu nehmen, bezieht sich auf alle Unterlagen, die über die Person des Arbeitnehmers im Betrieb vorhanden sind. Das Recht auf Einsichtnahme in die Personalakten besteht jederzeit, vor allem innerhalb der Arbeitszeit, und ist an keine Richtlinien gebunden. Es muss dem Betroffenen gestattet sein, sich Auszüge und Fotokopien anzufertigen (u.U. auf eigene Kosten).
Vielleicht hilft Dir dies weiter:
http://www.tse.de/vereinbarungen/personal/IBIS.html
Wende Dich an den Betriebsrat der Firma, der Dir hoffentlich weiterhilft.
Wenn nicht, stelle Deine Frage auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht auf
123recht (google so).
Du lobst dann ein kleines Honorar aus, wie genau das funktioniert, wird Dir dort erklärt. - Es gibt dort auch ein Forum, das man befragen kann. Dort antworten aber viele Laien, und wie ich so sehe, sind viele Antworten nicht unbedingt vertrauenserweckend und die meisten auch noch "maulfaul".
Die Stunden und somit Lohnabrechnung kann in den meisten Arbeitsverträgen nur während der NÄCHSTEN Periode angefochten werden. Mit der Annahme der Gehaltsüberweisung ist die Abrechnung also akzeptiert, und könnte nur im entsprechenden Folgemonat noch reklamiert werden.
Wenn es also im Nachhinein Unstimmigkeiten über die Lohnhöhe gibt, wäre das nur über eine Feststellungsklage beim Arbeitsgericht möglich.
Nein, nicht einfach so (die Aufbewahrungspflicht gilt vor allem für Finanzamt und Gerichte).
Nur wenn du begründete Zweifel hast, kommen die Aufzeichnungen ins Spiel - aber eher als Gegenbeweis
Konkret kannst Du also lediglich für den vorausgegangen Monat den Nachweis einfordern, wenn Deine eigenen Aufzeichnungen deutlich vom Lohnzettel abweichen