Muss ich an einem Feiertag im anderen Bundesland arbeiten?

5 Antworten

Lies mal hier:

https://www.wirtschaftswissen.de/personal-arbeitsrecht/gehalt-lohn/lohnabrechnung/feiertagsregelung-wenn-firma-und-arbeitnehmer-in-unterschiedlichen-bundeslaendern-sitzen/

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe wirst du wohl einen Feiertag haben. Nur mal so am Feiertag ins andere Bundesland ist mE eine schöne Umgehung des Entgeltfortzahlungsgesetzes.

Allerdings sind das Weisungsrecht des AG und die Bezahlung am Feiertag auch zwei verschiedene Dinge.

Gab es denn vorher schon einen Einsatzplan mit DI Feiertag für dich?

Wenn JA dann kannst du wohl darauf bestehen.

Muss ich an einem Feiertag im anderen Bundesland arbeiten?

Ganz klar: NEIN!

Der Firmensitz ist in NRW und es ist hier mehr als offensichtlich, dass die Firma sich nur um die Entgeltfortzahlung für den Feiertag drücken will, wenn Du sonst nicht in dem anderen Bundesland eingesetzt bist. Das funktioniert so aber nicht.

Im Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde steht dazu u.a.:

"Sollen AN in einem feiertagsfreien Bundesland tätig werden, während am Betriebssitz ein Feiertag gegeben ist, besteht keine Arbeitspflicht. Erfolgt trotzdem ein Einsatz, stehen dem betroffenen AN Feiertagszuschläge zu, wenn diese vertraglich oder tariflich vereinbart sind.

Ich nehme man an du hast einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma abgeschlossen, in dem stehen wird, dass du deine Arbeitsleistung gegen Entgelt zur Verfügung stellst bei flexibler Einsetzbarkeit.

Allerheiligen ist halt nicht in jeden Bundesland ein Feiertag, sondern eben ein normaler Arbeitstag. Also du wirst wohl arbeiten müssen, oder kannst natürlich kündigen und was anderes suchen wo du etwas selbstbestimmter arbeiten kannst.

Wenn dein Arbeitsvertrag hergibt, dass Du auch an anderen Standorten eingesetzt werden kann dann kann dich die Firma dahin schicken.

Das müsste eigentlich aus Deinem Arbeitsvertrag hervorgehen.