Hab ich trotz Feiertag arbeiten?
Hallo Zusammen :)
Ich fange demnächst als Service Techniker für Telekommunikation an. Mein Arbeitgeber und die Firma ist in Sachsen oben. Ich hingegen wohne in Bayern und mein Einsatzgebiet ist in meiner Region. Am 15.08. haben wir Feiertag "Mariä Himmelfahrt", sprich die meisten Landkreise haben frei und in Sachsen hingegen ist dort kein Feiertag.
Hab ich an dem Tag frei oder gelten da die Regeln aus Sachsen, also keinen Feiertag?
5 Antworten
Der Arbeitgeber muss sich an die am jeweiligen Einsatzort geltenden Feiertage halten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes bestimmt ist. Befinden sich Wohnsitz des Arbeitnehmers, Unternehmenssitz des Arbeitgebers und Arbeitsort nicht im selben Bundesland und gibt es in den betroffenen Bundesländern unterschiedlich gesetzliche Feiertage, so sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse am Arbeitsort maßgeblich.
https://www.afa-anwalt.de/frei-am-feiertag/
Interessant sind auch die dort angegebenen Beispiele:
Hiervon betroffen sind vor allem Außendienstmitarbeiter. Wird z.B. ein Außendienstmitarbeiter in Bayern und Baden-Württemberg eingesetzt, so steht einem Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers an „Mariä Himmelfahrt“ in Bayern das Arbeitszeitgesetz entgegen, d.h. der Mitarbeiter braucht dort nicht zur Arbeit zu gehen. In Baden-Württemberg hingegen muss der Außendienstmitarbeiter an diesem Tag zur Arbeit erscheinen, denn es handelt sich dort nicht um einen gesetzlichen Feiertag. Ein weiteres Beispiel ist ein bei einem nordrhein-westfälischen Unternehmen angestellter Montagearbeiter, der nach Hannover in Niedersachsen entsandt ist. Dieser hat an „Allerheiligen“ in Hannover eine Arbeitspflicht, da dort an diesem Tag kein Feiertag ist.
Sofern also nicht anderweitig geregelt, gelten also die Feiertage am Einsatzort (hier also: Bayern).
Zur Sicherheit solltest du jedoch nochmal nachschauen, ob da etwas dazu in deinem Arbeitsvertrag steht bzw. Rücksprache mit dem Arbeitgeber halten.
Beachte bitte, dass ich zwar nach bestem Wissen und Gewissen versuche zu helfen, dir jedoch keine Garantie darauf geben kann, dass das stimmt, was ich geschrieben habe. Schließlich habe ich das Fach nicht studiert.
Für Dich ist der 15. August kein Feiertag.
Die Regeln aus Sachsen gelten. So ist das nun mal.
Würde ein Sachse in Bayern arbeiten, hätte er am Reformationstag auch nicht frei.
Ich denke, dass du das aushalten kannst.:)
Klar halte ich es aus. Es ist aber interessant, mal zu wissen, wie es da so geregelt ist :)
ich glaube schon. Mein Sohn muss auch immer arbeiten wenn bei uns Feiertag ist er aber in Bayern arbeitet. wenn jedoch dort frei ist und hier nicht hat er frei
Der Sitz der Firma ist entscheidend, nicht Dein Wohnsitz und nach meinem Wissen auch nicht der Einsatzort. Obwohl ich mir beim letzteren nur zu 99% sicher bin.