Fehlendes Geh- und Fahrtrecht?
Habe ein Grundstück ohne Geh- und Fahrtrecht geerbt. Ist aus einer Grundstücksteilung entstanden bei dem mein Grundstück sog. Hinterlieger ist, bei dem vergessen wurde dieses Recht einzutragen.
Ohne dieses Recht erhalte ich auch z.B. kein Darlehen zum Renovieren der Immobilie von der Bank!
Welche Lösung gibt es hier. Der Eigentümer des vorderen Grundstückes verweigert voll! Über Gespräche sowie Angebot von Geldentschädigung konnte auch keine Lösung gefunden werden,
Was kann hier getan werden?
2 Antworten
Das wirst du ohne Anwalt/Notar eher nicht lösen können. Du musst hier mehrere Dinge klären: Wann wurde die Übertragung des Rechtes versäumt? Wer war zu diesem Zeitpunkt Eigentümer des noch nicht geteilten Flurstückes? Wurde die Übertragung tatsächlich bei der Teilung versäumt und der heutige Eigentümer des vorderen Flurstückes ist noch identisch mit dem Bewilligenden von damals, könntest du Chancen auf Wiedereintragung haben. Nennt sich denke ich Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches, den Paragraphen weiß ich nicht.
Sollte der Eigentümer des vorderen Flurstückes bereits in gutem Glauben lastenfrei erworben haben, kommst du ohne Einigung meines Wissens nicht weiter. Wobei ich deinen Kommentar unten nicht richtig einordnen kann. Geduldet ist nicht Vergessen. Waren Vorder und Hinterliegender Brüder?
Ich versuche mal zusammenzufassen: Grundstück deiner Mutter, einer der Söhne baut auf Mamas Grundstück in den Garten, Zuwegung muss nicht gesichert werden, da ein Eigentümer. Grundstück wird geteilt, immer noch gleicher Eigentümer. Im Rahmen der Erbauseinandersetzung wird vorderes Haus Bruder 1 und hinteres Haus Bruder 2. Hierbei wird die rechtliche Sicherstellung der Zufahrt versäumt. Kann man nicht durch bauliche Veränderungen die Zufahrt von Buder 2 über Grundstück Bruder 1 anlegen? Den Nachbarn, der für das Zustandekommen dieser Situation nicht verantwortlich ist, kann man irgendwie verstehen. Der Knackpunkt an der Theorie, warum streitet Bruder 1 mit dem Nachbarn? Ohne Lageplan fällt mir das Denken schwer ;-)
Wenn das Hinterliegergundstück mit einem Wohnhaus bebaut ist, wären auch die Leitungsrechte zu klären.
Ansonsten steht dir auf jeden Fall ein Notwegerecht nach § 917 BGB zu
Das Grundstück wurde von Mutter mit Nießbrauch vor ca.8 Jahren auf Brüder überschrieben. Da war auch das Hinterliegergrundstück bereits bebaut. Anwalt ist seit Jahren leider nicht abschließend erfolgreich. Das fehlende Recht wurde leider erst nach Umschreibung festgestellt.
Nachbar duldet seit ca. 25 Jahren die Benutzung seines Privatweges durch mich, um auf mein Hinterliegergrundstück zu kommen. Hat er auch mir gegenüber mündlich weiter in Aussicht gestellt. Jedoch möglicher Eintrag erst, nachdem mein Bruder Ruhe gibt....
Vorder- und Hinterlieger sind Brüder.
Vielen Dank für bisherige Nachfragen und Antworten - muß nun leider
zum Flug auf Geschäftsreise -melde mich ab 19.10.16 wieder