Wie mit DB Fahrpreisnacherhebung umgehen
Moin, Ich bin vor kurzem mit der Bahn gereist als eine ältere Dame den Anschein machte in einer medizinischen Notlage zu sein. Da sie alleine in der 1. Klasse saß sah ich mich gezwungen zu ihr zu gehen und zu fragen ob alles in Ordnung sei. Sie sagte sie habe einen Schwächeanfall, also versuchte ich mit meinem Erste Hilfewissen fürs Auto die Lage zu meistern. Dann betrat ein Kontrolleur die erste Klasse und bemängelte mein 2. Klasseticket (unbeeindruckt der schwächelnden Dame). Auf meine Argumente der Hilfeleistungspflicht, ging er nicht ein und ich dachte mir ich diskutiere das lieber mit den dafür vorgesehenen Stellen, als mit ihm (Ich konnte ihn akkustisch kaum verstehen da er einen Sprachfehler hatte). Nun schilderte ich der DB Fahrpreisnacherhebungsstelle meine Situation und bekam einen Standarttext zum illegalen Aufenthalt in der 1. Klasse. Ich schrieb denen nocheinmal, die Antwort steht noch aus. Was soll ich tun, wenn sie weiter ihre 40euro haben wollen. Ich bin zwar der Sohn eines Staatsanwalts, trotzdem habe ich keine Lust die Gerichte damit zu beschäftigen. Bin 18 Jahre alt, falls das eine Rolle spielt. Hat jemand Erfahrung damit? Danke im vorraus
5 Antworten
Hallo Linuxmaverick,
zunächst einmal ein großes Lob für Dein couragiertes Helfen. Dass Du für Deine im Übrigen nicht immer selbstverständliche Hilfe im Nachhinein auch noch bezahlen sollst, wäre tatsächlich ein Unding.
Ich hoffe doch, dass Du noch Kopien der beiden Schriftsätze vorliegen, welche Du an die Fahrpreisnacherhebungsstelle zugestellt hast. Wenn Du die Situation so schlüssig wie hier geschildert hast, so sollte dieser beachtliche Einwand genügen, dass seitens der Bahn nicht mehr auf die Nacherhebung bestanden wird. Du schreibst, dass die Antwort auf Deine zweite Erklärung noch aussteht - gib der Abhandlung vielleicht noch ein bisschen Zeit. Wie es die Bahn mit der Zeit von Dritten bzw. der Pünktlichkeit im Allgemeinen hält, dürfte Dir ja bekannt sein. ;)
Solltest Du wider Erwarten erneut eine Standard-Antwort der Bahn erhalten, wonach sie nicht von der Nacherhebung abrücken, so solltest Du Dich bezüglich der Angelegenheit besser Deinem Vater anvertrauen. Er wird Dir dann mit Sicherheit angemessen weiterhelfen, ohne dass die Sache gleich vor Gericht verhandelt wird.
Dein Papa ist StA. Der weiß doch sicher noch aus den Zeiten seines Studiums, was da zu machen ist. Sprich, er schreibt einen "anwaltlichen" Schriftsatz an die DB in dem er darauf hinweist, dass du die DB nicht um ihr Entgelt prellen wolltest sondern nur einer Dame gehofen hast. Wenn die DB behauptest du seist ein Schwarzfahrer kannst du ja auch über 185 StGB nachdenken. Ein Hinweis deines Papas auf seinen Beruf unter der Unterschrift mag bestimmt Eindruck schinden. An die Zeitung f7würde ich nicht treten, das interessiert doch niemanden und schon gar nicht die DB
Spiele diese Geschichte eurer Lokalzeitung oder einem TV-Sender zu - die Bahn wird dir die Füße küssen und dich mit Freifahrtscheinen überhäufen...
DH. Besonders "gute Freunde" der Bahn sind übrigens Stern TV und Günther Jauch.
Die bleiben stur. Da hilft nur ein gerichtlicher Tritt in den Allerwertesten der Bahn. Oder setz einen Fernsehsender auf sie an in der Sache, da können sie dann komischerweise auf einmal alles verstehn...
Sollte letztens doppelt bezahlen, weil ich angeblich ab der Sation vorher mit nem Bus weiterfahren hätte müssen. Hat sich erst vor Gericht geklärt, daß die ihr eigenes System auf keinem Auge mehr blicken.
Der Hinweis mit der Lokalzeitung ist gut. Ansonsten erwähne den Beruf deines Vaters. Das Verhalten der Bahn ist ja echt eine Frechheit!