Familienrecht/Unterhalt von Vater?
Hallo alle zusammen,
Das wird wahrscheinlich ein langer Text, sorry dafür schon mal.
Ich schilder euch mal kurz meine Geschichte: ich bin aktuell 19 Jahre alt und verdiene in meiner Ausbildung 1050 € brutto. mein Vater hat noch nie wirklich Unterhalt gezahlt und meist nur so circa 100 € im Monat. Mir steht natürlich viel viel mehr zu . Meine Frage wäre jetzt, ob ich für die vergangene Zeit den Unterhalt rückwirkend einklagen kann? Beziehungsweise bin ich ja noch in der Ausbildung, d.h. ich müsste doch eigentlich auch jetzt noch Unterhalt von ihm kriegen oder?
wahrscheinlich wäre das gar nicht mal so viel, weil ich ja in der Ausbildung relativ viel verdiene, ich möchte aber dass es gerecht wird und er seine Pflichten nachkommt!:)
3 Antworten
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. Und bei dem Ausbildungsgehalt ist es eher unwahrscheinlich, dass dein Vater noch was zahlen muss.
1050 brutto sind was netto? Plus Kindergeld 219 Euro = Summe X
Wie hoch ist also das bereinigte Netto der Eltern und gibt es vorrangige Unterhaltsberechtigte?
mein Vater hat noch nie wirklich Unterhalt gezahlt und meist nur so circa 100 € im Monat.
Und?! War er nicht leistungsfähig? Und wenn er es war, warum hat sich deine Mutter nie um die Ansprüche gekümmert?
Rückwirkend Unterhalt zu fordern gestaltet sich immer etwas schwierig! Zumal es ja offenbar auch einen Titel zu geben scheint. Wenn deine Mutter da nie hinter her war, dann kannst du es knicken.
Also warum wurde sie nicht tätig? Und was genau ist das für ein Titel? Wie lange läuft / lief der? Hat sie versucht aus dem Titel zu vollstrecken?
Hast du deinen Anspruch ab 18 mal berechnen lassen? Gibt es weitere vorrangige Unterhaltsberechtigte? Seit wann machst du die Ausbildung? Ist der Titel befristet?
Im übrigen spielt es keine Rolle ob deine Mutter das Kindergeld "hat". Im Unterhalt wird es voll angerechnet als dein Einkommen. Wenn sie es für Kost und Logis einbehält, ist das wieder eine andere Sache die deinen Vater nicht interessieren muss.
Und wenn du mal einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle wirfst, dann weißt du in etwa (wenn das Einkommen beider Eltern bekannt ist), was dir zustehen würde. Aber vorrangig Berechtigte kommen eben auch vorher dran. Bleibt dann für dich nichts übrig, dann ist es so... Und bei deinem Einkommen müsste dein Vater so um die 5000Euro und mehr haben. Mehr als unwahrscheinlich, wenn er Jahre lang nur um die 100 Euro zahlen konnte...
Dann hat deine Mutter leider den Fehler gemacht. Was genau steht im Titel und ist es ein befristeter Titel oder läuft er über das 18.te Lebensjahr hinaus. Natürlich kannst du, solange der Titel besteht, daraus vollstrecken. ABER: du wirst mit einer Vollstreckungsgegenklage rechnen dürfen und bei deinem Einkommen plus Kindergeld, welches eben rechnerisch auf den Bedarf angerechnet wird, dürften deine Chancen gegen 0 laufen.
Und deine Mutter: sie kann ja auch mehr arbeiten gehen, wenn Geld fehlt. Oder staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wie Wohngeld z.B. Und wenn du Kostgeld Zuhause ab gibst, dann hat sie auch schon wieder mehr Geld.
Du kannst natürlich auch mit dem Titel mal zu einem Anwalt gehen und deine Möglichkeiten abklopfen. Nur für die vielen Jahre wo er in Absprache mit der Mutter nicht viel bezahlt hat trotz Titel, wirst du nichts mehr bekommen... Und ab 18 müssen die Ansprüche eh neu berechnet werden. Aber bei 840 + 219 Kindergeld kannst du deinen Bedarf selbst decken.
Bei einem Titel muss man zeitnah agieren. Die meisten Gerichte "fordern" dies innerhalb eines Jahres. Aber die Übereinkunft zwischen den Eltern hat den Titel quasi wertlos gemacht. Aber wie gesagt: genaueres sagt dir ein Anwalt.
Und wenn du dich vorab schon mal einlesen willst zum Thema Verjährung und Verwirkung von Unterhaltsansprüchen:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/verjaehrung-unterhalt.html#titulierter_rueckstand
Wen Er noch nie Das bezahlt hat was er muss Dan kannst du das auch Rückwirkend einklagen !
Aber Achtung dein Ausbildungsgehaöt wird auch angerechnet !
Also zb wen du 800 € Netto bekommst würden dir 60 € zu stehen und von deinem Vater Also 30€ Aber das auch nur wen du kein kindergeld bekommst bzw es nicht angerechnet wird!
Naja das kindergeld hat meine Mutter. Ich will aber bald ausziehen, ich krieg ca. 840€ brutto.
die Frage stellt sich für mich einfach, ob es sinnvoll ist sich durch Anwalt etc. zu klären wenn absehbar ist, dass es wirklich kein Cent bringt
Das Lohnt sich auf jeden fall den Du Sagst ja das er nie den ganzen unterhalt bezahlt hat und solange er Leistungsfähieg ist muss er den nachbezahlen bzw bezahlen !
Aber denke Dran der Unterhalt wird ab 18 durch 2 geteilt weil beide Eltern den bezahlen müssen! Da Du bei der Mutter Wohnst bezahlt sie den unterhalt nicht bar!
ok ich suche mir nen anwalt
Aber denke Dran der Unterhalt wird ab 18 durch 2 geteilt
Unsinn! Der Unterhalt ist abhängig vom bereinigten Netto der Eltern und ein Elternteil muss den Teil des Anderen nicht übernehmen, wenn dieser nicht leistungsfähig ist. Und der Unterhalt wird gequotelt und nicht halbiert ;-).
Und deine 860 Euro Rechnung betrifft auch nur Volljährige mit einer eigenen Wohnung. Und bei ihrem Einkommen plus Kindergeld hat sie bereits mehr als 860 Euro.
Von Wegen 860€ betrift ihn nur wen er Ausuoeht das geld würde normalerweise seine mutter bis dahin zu stehen ! Und Ab 18 ist das eben etwas anders als vorher!
Seiner Mutter steht gar nichts zu. Sie ist ab 18 ebenfalls barunterhaltsverpflichtet. Ob sie was für Kost und Logis will, muss den Vater nicht interessieren.
Und vorrangig Berechtigte sind hier ebenfalls noch zu berücksichtigen.
Und ab 18 wird auch nichts halbiert, sondern immer noch gequotelt...
Und das mit "rückwirkend" einklagen wird in der Form ebenfalls nichts!
Lies dich einfach mal zum Thema ein:
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/verjaehrung-unterhalt.html#titulierter_rueckstand
Gibt es denn einen gültigen Titel ? Hat deine Mutter sich darum gekümmert die ganzen Jahre den Unterhalt zu bekommen ?
Ist/war dein Vater überhaupt in der Lage zu zahlen ? Also von seinem Einkommen her.
Ja es gibt einen gültigen Titel. Ich weiß nicht genau, wie viel er verdient, das müsste ich erst mal rausfinden. Ich habe aber aktuell keinen Kontakt mit ihm, also weiß ich nicht, wie ich daran kommen soll. Er verdient aber sicherlich nicht allzu viel, da er im Rettungsdienst arbeitet. Er hat auch noch zwei kleine Kinder. Und nein meine Mutter hat aus Begleituntätigkeit die ganzen Jahre nichts getan, Sie haben unter sich quasi ausgemacht, dass mein Vater 100 € im Monat für mich zahlt, egal wie alt ich bin. Das hat er aber auch nie regelmäßig gemacht und die letzten zwei Jahre zum Beispiel gar nicht bis auf einmal 50 € oder so. Da ich nur in einem gewissen Alter bin, dass ich das auch rechtlich beurteilen wehren kann, will ich etwas tun.
Also netto verdiene ich 840 € circa Mutter hat lange das oder hat es nie gemacht, weil sie einfach aus Mitleid sag ich mal das nicht gemacht hat. Aber irgendwie fehlte das Geld ja doch, weil ich auch noch eine Schwester habe und sie nur1200 € netto verdient