Familiennachzug bei Arbeitslosigkeit oder Hartz 4
Ich bin Deutscher und möchte eine Ukrainerin in der Ukraine heiraten. Danach möchte ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und hoffe, dass meine Zukünftige dann nach Deutschland kommen kann. Das Problem ist, dass ich Hartz 4 beziehe und aus dieser Abhängigkeit vom Staat voraussichtlich auch nicht wieder herauskommen werde, da ich schon fast 60 Jahre alt bin. Nun gibt es verschiedene Meinungen zu dem Thema. Die einen sagen nach § 28 AufenthG ist das im Regelfall möglich ist. Der Regelfall müsste ich sein. Ich bin Deutscher, war nie verheiratet, habe keine Kinder. Außerdem habe ich nie in der Ukraine gearbeitet und bin der Sprache auch nicht mächtig. Die anderen sagen, dass der Nachzug der Ehefrau nach Deutschland nur möglich ist, wenn ich für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann oder jemanden habe, der sich dafür verbürgt. Das wird für mich kaum möglich sein, da ich z.Zt. nur einen 1-Euro-Job habe. Die Frau kann zwar arbeiten und will das auch, aber dafür muss sie erst einmal in Deutschland sein. Ich wäre sehr froh wenn mir jemand eine klare Antwort darauf geben könnte oder mir zumindest eine gute Beratungsstelle in Berlin für diese Frage raten könnte.
4 Antworten
Du bist Deutscher und wenn ihr verheiratet seit, kann deine Frau einen ANtrag auf Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft stellen. Sie wird dann ein Visum zur Einreise erhalten und eine AUfenthaltserlaubnis nach § 28 (1) 1 erhalten. Wenn ihr länger als 3 Jahre in ehelicher Gemeinschaft lebt kann deiner Frau eine Niederlassungserlaubnis nach § 28 (2) erteilt werden. Hierzu muss dann der Lebensunterhalt gesichert sein. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die AE verlängert soweit die Ehe fortbesteht. Migrationsberatungsstellen in Berlin gibt es von der Caritas, AWO, DRK usw. Du kannst dich aber auch beim LaBO Einreiseabteilung, Friedrich-Krause-Ufer erkundigen, die helfen dir auch weiter.
am bestenwäre es, wenn sie schwanger ist und du die vaterschaft erklärst. dann muss sie als mutter eines deutschen kindes auch kein deutsch sprechen. viel glück.
Mein Sohn hat auch im letzten Jahr eine Ausländerin geheirratet auch aus einem nicht EU Land. Er musste einen Mietvetrag einen Arbeitsvetrag vorlegen. Außerdem muss die Frau einen Deutschkurs besuchen und eine Prüfung ablegen meistens beim Goetheinstitut und dann erst kann man einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Danke für die Antwort. Deutsch kann Sie. Dann muss ich vielleich doch noch um einen Arbeitsvertrag bemühen....
als deutscher brauchst du den lebensunterhalt für dich und deine frau NICHT zu sichern, du fällst in keinem fall unter die regelausnahme und es muss auch niemend "bürgen" aka verpflichtungserklärung. grundvoraussetzung ist allerdings der sprachnachweis nach A1. wenn sie den hat kann sie nach erfolgter eheschliessung bei der für sie zuständigen auslandsvertretung der BRD den antrag für ein visum zur familienzusammenführung stellen. weitere infos: info4aliens.de
ich verstehe den witz nicht, komme allerdings aus der türkei. vielleicht liegt es ja daran...
der BRD. ich lach mich schlapp. kommste dann wohl aus der DDR.