Folgende Situation. Ich fahre morgens mit der Bahn um 6:11 los, komme 7:08 an, meine SBahn fährt um 7:10. Sprich: 2 Minuten Rennzeit vom Gleis bis zur Bahn. Ist machbar, ohne Probleme. Komme somit rechtzeitig zu Schule.
Manchmal verspätet sich der Zug halt um läppische 1-2 Minuten. Ganz klar: SBahn verpasst.
Heißt: Ich muss eine Bahn um 7:20 nehmen und kommte somit 3 Minuten zu spät zum Unterricht (je nach Stockwerk).
Nun gibt es bei uns an der Schule die Regelung, dass derjenige, der zu spät kommt (und sei es nur eine Minute) sich sofort (!!) eine Bescheinigung von der Bahn holen muss, sonst hat er eine unentschuldige Fehlstunde und bekommt in Klassenarbeiten eine 6.
Da es sich bei mir um maximal 3 Minuten handelt: ist das noch okay? Macht das wirklich Sinn, sich wegen 1-2Minuten Verspätung von der Bahn bis 8:00 zu warten, bis sie öffnen und sich einen Schein ausstellen zu lassen? Und somit noch mehr Unterricht zu verpassen?
Ich bin gerade echt etwas ratlos. Gibt es da eine Klausel im Schulgesetzt? Irgendwas?
Denn einen früheren Zug kann ich nicht nehmen, da würde ich um 5:00 fahren und hätte noch eine Stunde vor der Schule zu stehen - was nicht zumutbar ist, vor allem im Winter, in meinen Augen.
Was tun in so einem Fall? Ich wäre über jeden Rat, Tipp, Gesetz, wasweißich dankbar.