Familienkasse möchte 1500€ zurück?!

9 Antworten

Du schreibst du bekommst kein Kindergeld mehr seit Januar, es ist aber so dass wenn man arbeitssuchend gemeldet ist einen auch Kindergeld zusteht! Wenn Du tatsächlich seit Jan. keine Kindergeld erhältst dann musst du für diesen Zeitpunkt auch keine Auskunft geben. Ich persönlich würde zum Rechtsanwalt gehen da du über kein Einkommen verfügst würdest du sicherlich Prozesskostenhilfe bekommen. Ich denke es wird sich sicher schon mit einen Brief vom Anwalt erledigen. Ich hab auch schon so viel Zirkus mit der Kindergeldkasse gehabt und erfahrungsgemäss fluppt das dann.Im Grunde genommen geht es doch um den Zeitraum Okt-Dez, ab Jan hast du nichts mehr erhalten. Ich habe ja noch nie gehört dass wenn man nichts beantragt man denen Einsicht geben muss bzw. verpflichtet dazu ist. Ich kann dir nur den Rechtsanwalt empfehlen denn alles andere ist nur eine Hin und Herschickerei, die nichts bringt.Du schreibst dass Du im Urlaub warst- na und du bist doch jetzt nicht verpflichtet zuhause zu bleiben du hast doch von denen zu dem Zeitpunkt keine Leistung erhalten. Rechtsanwalt für Familienrecht hilft euch da bestimmt!

12345Lillyfee6 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 07:53

Mir fällt gerade auf, dass du vollkommen recht hast, wieso soll ich denen etwas für einen Zeitpunkt beweisen sollen, in dem in gar nichts mehr von denen bekommen habe. Vielen dank für diese Antwort, ich werde mit meinen Eltern reden, warscheinlich werden wir dann tatsächlich zum Anwalt gegen, mein Papa hatte dies auch schon lange vor, nur hält meine mutter davon nichts.

trollshow  12.09.2013, 08:02
@12345Lillyfee6

Da ist ein Denkfehler!!!! Wie soll denn eine Nachzahlung von 1500 Euro in nur drei Monaten entstehen? (Oktober bis Dezember 2012, weil du angeblich ab Januar 2013 nichts mehr bekommst)??? Da kann wohl jemand nicht rechnen!! Kindergeld beträgt 184 Euro pro Monat. 1500 geteilt durch 184 ergibt für mich mindestens 8 Monate.

dajannah  13.09.2013, 08:34
@trollshow

Das ändert dann aber nichts an der Tatsache dass sie wenn Sie kein Kindergeld bekommt- ab Januar auch keine Auskünfte für die Zeit ab Januar geben muss.Wenn sie keins beantragt hat, muss Sie diese Monate nicht nachweisen- es sein denn sie möchte diesen Zeitraum rückwirkend von denen noch ausbezahlt bekommen. Für den Zeitraum in dem sie Kindergeld erhalten hat muss Sie ihre Bemühungen natürlich nachweisen. Natürlich kommen 1500 Euro nicht in 3 Monaten zustande, sondern über Monate. Also wollen die natürlich das Geld für den zurück liegenden Zeitpunkt in 2012. Ich persönlich würde das über einen Familienanwalt klären lassen, und wer weiß wenn du dich an die von dir erfüllten Auflagen gehalten hast- das kann man ja noch nachvollziehen bzw zumindest einige Unterlagen zusammen bekommen-kannst du evtl. auch noch eine Rückzahlung beanspruchen für die Monate in denen du keins erhalten hast.

Die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Kindergeld für ältere Kinder ergibt sich aus § 63 Abs.1 iVm § 32 Abs.4 EStG.

Danach wird ein Kind, dass das 18. Lebensjahr vollendet hat, berücksichtigt, wenn es 1. noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender gemeldet ist oder 2. noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und a) für einen Beruf ausgebildet wird oder b) sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Monaten .... oder c) eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen oder fortsetzen kann oder d) ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/100705-die-gesetzlichen-regelungen-zum-anspruch-auf-kindergeld-fuer-aeltere-kinder

Die Frage ist wie alt bist Du und seit wann kriegst Du kein Kindergeld mehr und lebst Du bei Deinen Eltern?

12345Lillyfee6 
Beitragsersteller
 12.09.2013, 07:49

Ich bin 18, Lebe noch bei meinen Eltern und bekomme seit Februar ca. kein Kindergeld mehr, bein Arbeitslos gemeldet, gebe im Monat 90,-€ für Briefmarken aus 60,-€ für Bewerbungsmappen und Umschläge aus. Verdiene durch meinen Nebenjob etwa 250,-€ und habe Quasi 100,-€ von meinem Lohn für den ich 3 Mal die Woche jeweils 2x2 Stunden und 1x 3 Stunden Arbeite, und eine drei Viertel Stunde mit dem Bus hin fahren muss.

Charizman  12.09.2013, 08:55
@12345Lillyfee6

Du kannst jetzt zu einem Anwalt gehen, Prozesskostenhilfe wirst Du sicherlich bekommen, weil Du nichts verdienst, das heißt Du mußt den Anwalt nicht bezahlen, das übernimmt die Staatskasse. Also nicht lange zögern, mach heute noch einen Termin.

Nach deiner Schilderung besteht Anspruch auf Kindergeld ab deiner ersten Bewerbung bis heute und weiter.

Hier erstmal rechtliche Grundlagen: Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2013, als pdf im Internet

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html

Du bist jetzt 18 und die Familienkasse will Nachweise ab Oktober 2012. Demnach wirst Du in diesem Monat noch 19, denn das Kindergeld wird bis 18 ohne Bedingung gezahlt.

Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn man arbeitsplatzsuchend oder ausbildungsplatzsuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Darüber kannst Du eine Bescheinigung bekommen, die Du nur abgeben musst bei der Familienkasse.

Bist Du nicht gemeldet, musst Du der Familienkasse glaubhaft machen, nicht nachweisen, dass Du zum nächstmöglichen Beginn einen Ausbildungsplatz suchst.

Die Ausbildung , um die Du Dich bemühst muss für Dich möglich sein.

Mit Vordruck KG 11 a kannst Du der Familienkasse auch den Zugriff auf die Daten des Arbeitsamtes gestatten. Dann brauchst Du keine Bescheinigung über die Meldung bei der Arbeitsagentur, sicherer ist aber, wenn Du selbst eine hast.

Die Registrierung bei der Agentur für Arbeit muss regelmäßig erneuert werden. Spätestens alle 3 Monate solltest Du Dich dort melden. Die Registrierung gilt nicht unbegrenzt. Achte darauf, dass Du als Bewerber registriert bist und nicht nur als Ratsuchende. Melde Dich schriftlich oder persönlich. Du brauchst einen Nachweis dafür, dass Du noch interessiert bist.

Glaubhaft machen der Bemühungen ohne Meldung bei der Arbeitsagentur:

  • schriftliche Bewerbungen

  • Antworten auf Bewerbungen

  • Gesprächsprotokolle über telefonische Bewerbungen

BFH-Urteil vom 19.6.2008, III R 66/05

"Die Meldung eines ausbildungsuchenden volljährigen Kindes bei der Ausbildungsvermittlung des Arbeitsamtes (jetzt Agentur für Arbeit) dient regelmäßig als Nachweis dafür, dass es sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Die Meldung wirkt jedoch nur drei Monate fort. Nach Ablauf dieser Frist muss sich das Kind erneut als Ausbildungsuchender melden, da sonst der Kindergeldanspruch entfällt."

FG München 3.5.2012, 5 K 2572/10

"Es ist nicht erforderlich, dass sich das Kind jeden Monat erneut um eine Ausbildungsstelle bewirbt, solange über die bisherigen Bewerbungen noch nicht entschieden ist; allerdings ist spätestens nach Ablauf von drei Monaten eine Parallelbewerbung erforderlich, wenn das Kind innerhalb dieses Zeitraums keine Absage erhalten hat."

"Kindergeld wird für jeden Monat gewährt, an dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben "

Auch in der Dienstanweisung steht: "3Ist eine Bewerbung erfolglos geblieben, sind für den anschließenden Zeitraum übliche und zumutbare Bemühungen nachzuweisen."

Demnach musst Du Dich spätestens nach der letzten Absage erneut bewerben. Da man oft keine Antwort bekommt, entscheiden Gerichte auch schon mal, dass man sich erneut bewerben muss, wenn man längere Zeit nichts bekommt. Daher muss man sich mindestens einmal im Monat bewerben.

bagtox  14.02.2014, 11:50

Hallo, ich habe gerade gerade von meiner Familienkasse einen positiven Bescheid auf meinen Einspruch gegen Aufhebung der Zahlung bekommen. Das war nur möglich mit den Tipps von Alfred06 und meiner "Ausdauer", d.h., ich habe immer wieder den entsprechenden Sachbearbeiter angerufen und ihn z.B. auf die genannten Urteile und die Dienstanweisung angesprochen. Diese wollte er zwar immer quasi als Einzelfälle und mit Auslegungssache abtun, aber es hat anscheinend geholfen.

Danke Alfred06!

Alfred06  27.03.2014, 16:59
@bagtox

Das freut mich. Ich habe diesen Kommentar gerade zufällig gefunden, weil ich eine alte Antwort suche.

Wenn du nicht schon min.8 Monate 18 Jahre alt bist,kann an der Forderung etwas nicht stimmen !!! Denn bis zum 18 Lebensjahr,steht deinen Eltern bzw. dir,Kindergeld ohne Einschränkungen bzw. Nachweisen zu.Erst ab dem 18 Lebensjahr,muss der Anspruch durch Nachweise wie Bewerbungen belegt werden.