Falsches Übergabe datum auf der Kündigung?

3 Antworten

Gültig ist die Kündigung auf jeden Fall. Es ist ja sogar der Normalfall, dass man mit Kündigungsfrist, also zu einem Datum in der Zukunft, kündigt. Im Gegenteil wäre eine fristlose Kündigung ähnlich zu bewerten wie eine arbeitnehmerseitige, soll heißen, das Arbeitsamt wird erwarten, dass Du Dich dagegen wehrst, sonst droht Kürzung der Stütze.

Das Übergabedatum ist reichlich irrelevant, außer zum Nachweis der Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn der AG mit morgigem Datum unterschrieben hat, kann das später keiner mehr erkennen. Es spielt auch keine Rolle.

Worauf willst Du eigentlich hinaus? Willst Du dem AG irgendwie an den Karren fahren?

11Enrico11 
Beitragsersteller
 01.07.2019, 18:10

nein ich will ihn nicht an die karre fahren. ich will nur vermeiden das ich jetzt probleme bekomme falls mein neuer AG abspringt (da ich von ihm nichts in nichts festes in der hand hab) und ich aufs jobcenter muss und mein alter AG trotz der fereinbarung sagen, der AG hat gekündigt (siehe datum)

archmage  02.07.2019, 14:19
@11Enrico11

Du hast eine unterschriebene Kündigung. Damit kannst Du beim Jobcenter den Nachweis erbringen, dass Dein AG zu dem auf dem Kündigungsschreiben vermerkten Datum gekündigt hat. Wann er das da draufgeschrieben hat (also dass es einen Tag früher war als das Datum seiner Unterschrift), kann doch niemand nachvollziehen. Sollen sie die Tinte analysieren oder wie? Erstens geht das nicht und zweitens macht das keiner. Das Dokument ist so, wie es ist.

Wichtig ist nur, dass das Dokument formal korrekt ist, also dass zwischen dem Erstelldatum und dem Datum, zu dem im Schreiben die Kündigung ausgesprochen wird, die gesetzliche Kündigungsfrist liegt. Andernfalls kann das Jobcenter nämlich sagen, das die Kündigung formale Fehler enthält und Du Dich dagegen zur Wehr setzen und die Einhaltung der Kündigungsfrist erzwingen kannst (wodurch sie erst später anfangen müssen, Dir Stütze zu zahlen). Und dann stehste da.

Ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen ist doch besser als dieses Kündigungs- hin und her! Da besteht keine Gefahr, daß der Arbeitnehmer dagegen klagt.

Spielt dieser eine Tag denn eine Rolle?

11Enrico11 
Beitragsersteller
 01.07.2019, 17:56

also ich habe ja einen neuen job ab 01.08 ( zu mindestens eine mündliche zusage, aber noch nichts festes von der neuen firma in der hand ) sollten die aber abspringen müsste ich alg 1 beantragen...

Allexandra0809  01.07.2019, 18:02
@11Enrico11

Ok., dann geh auf Deinen seitherigen Arbeitgeber zu und klär das mit ihm.