Kann ich mein bestehender Vertrag 4 Monate im Voraus kündigen?
Hi, also meine Frage ist ob es möglich ist schon jetzt die Kündigung für mein Vertrag zu verschicken. Ich würde im Kündigungsanschreiben das Datum eintragen wann die Kündigung gültig sein wird. Die Kündigung soll 4 Monate im Voraus sein. Ist es möglich?
5 Antworten
Das ist möglich.
Du mußt nur das genaue Datum zu dem gekündigt werden soll/kann, z. B. 31.08.2016, angeben oder schreiben "zum nächstmöglichen Termin".
Und natürlich beachten bis wann spätestens die Kündigung beim Vertragspartner sein muß.
Was hast Du denn für einen Arbeitsvertrag, befristet oder unbefristet? Wenn befristet: Gibt es eine Kündigungsvereinbarung? Wie lange arbeitest Du schon im Betrieb? Wie groß ist der Betrieb?
Befristete Arbeitsverträge können nur gekündigt werden, wenn es eine Kündigungsvereinbarung gibt oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.
Wenn Du noch keine 6 Monate im Betrieb bist würde ich Dir das nicht empfehlen, da dann i.d.R. das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Auch bei Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften kommt greift das Kündigungsschutzgesetz nur in Ausnahmen. In diesen Fällen hätte der AG evtl. die Möglichkeit einer "Gegenkündigung" zu einem früheren Termin als von Dir gewünscht.
Solltest Du allerdings nicht in einem Kleinbetrieb arbeiten, schon länger als 6 Monate im Betrieb sein und die Möglichkeit zur Kündigung haben, steht einer frühen Kündigung nichts im Wege.
Sorry, das war für mich aus den Themen "Kündigung, Frist" nicht ersichtlich
Man muss keineswegs bis zum letzten Tag warten, um fristgerecht zu kündigen. Natürlich musst du für die restlichen Monate noch zahlen
Natürlich :) ich würde allerdings "zum nächsten möglichen zeitpunkt" schreiben.
Denn mit dieser formulierung bist du rein rechtlich immer auf der sicheren seite und kannst dich nicht aus versehen in den kündigungsfristen vertun.
Klar. Du kannst heute abschließen, und morgen kündigen. Nicht zu verwechseln, mit widerrufen!
ja aber ich kündige für den 31. August 2016, das ist schon ein Stück weit. gibt es dafür eine Regelung eigentlich oder kann am eigentlich auch ein Vertrag mit 24 Monaten im Voraus kündigen?
Nicht das Kündigungsdatum ist ausschlaggebend, sondern die Wahrung der Kündigungsfrist!
Auch das Datum zu dem gekündigt werden möchte ist wichtig.
Wenn die FRIST gewahrt bleibt, versteht sich das von selbst.
es geht um ein handyvertrag