Jemanden beim Finanzamt verpetzen möglich? Vermutung der Steuerhinterziehung, jedoch ohne Beweise!?
Hallo, ich würde gerne jemanden beim Finanzamt melden wo ich vermute das diese Person Steuerhinterziehung macht.
Er macht in der Nachbarschaft nämlich immer so verdächtige Andeutungen diesbezüglich..
Kann ich den melden sodass der mal komplett durch geprüft wird mit allen seinen Bank-Konten, Paypal usw?? (Die finden sicher etwas)
Habe keine Beweise,Zeugen oder ähnliches, nur Vermutungen.
Aber dafür ist das Finanzamt ja da oder?
Ist es überhaupt realistisch dass das Finanzamt dem nachgeht ohne Beweise?
Aber dafür haben die doch sicherlich immer Zeit, die müssen ja nur mal eben in alle seine Konten gucken, das können die ja einfach machen denke ich !?
(Ich vermute eine Art Gewerblichen Handel bei ihm mit aus China bestellter Ware usw. )
Danke
15 Antworten
Kannst du machen. Dir sollte aber auch bewusst sein das es da noch den § 164 StGB gibt.
„Anonyme Anzeige“ ;-)
Einen Verdacht kann man immer äußern.
Solltest das aber persönlich machen, das würden die mehr ernst nehmen.
Achja? Woher diese info?
Habe keine Beweise,Zeugen oder ähnliches, nur Vermutungen.
Dann solltest du davon Abstand nehmen. Reine Prahlerei ist nur lächerlich, aber nicht strafbar.
Aber dafür haben die doch sicherlich immer Zeit,
Nein. Tatsächlich würdest du damit nur die Zeit Dritter verschwenden.
Du kannst deinen Nachbarn anonym beim Zoll anzeigen. Das kannst du sogar Online machen.
Schreiben einfach "Verdacht gewerblicher Handel" und dann wird sich der Zoll darum kümmern.
Die meisten User hier beschimpfen dich aber ich finde du solltest eine Meldung abgeben. Finde es total schlimm, wenn "Schwarz" gearbeitet wird.
Jedes Finanzamt hätte viel zu tun, wenn es sämtlichen - möglichst noch anonymen - Hinweisen von Oberverdachtschöpfern nachginge.
Wenn jemand in der Nachbarschaft rumprahlt, dass er schlauer ist als sämtliche Finanzbeamten heißt das nicht, dass er tatsächlich Steuern hinterzieht. Das ist nichts als heiße Luft. Wenn jemand wirklich "am Finanzamt vorbei" arbeitet, hält der schön den Mund, damit ihn ja keiner verpetzt.
Weißt Du, was mit solchen "Anzeigen" passiert? Die gehen erst mal an die Steuerfahndung. Die machen auf Dein Schreiben einen Vermerk "Die Steuerfahdung hat gewichtigere Fälle zu bearbeiten". Dann geht das ganze an die Betirebsprüfung. Die macht da drauf einen Vermekr "In Anbetracht der Vielzahl der Fälle kann die Betriebsprüfung dieser Anzeige nicht nachgehen". Dann geht es entweder an die BNV oder die UStPrüfung. Die machen den gleichen Vermerk drauf. Als letzter kriegt das arme Schwein in der Veranlagung Deinen Schrieb. Der schaut sich dann die Steuererklärungen an. Wenn da keine Unstimmigkeiten drin sind, dann landet Dein Schreiben bestenfalls in der Akte, schlimmstenfalls im Papierkorb.
Du beschäftigst also mindestens sieben Leute wegen nichts und wieder nichts, weil Du keine Beweise hast sondern nur weiterträgst, was ein Wichtigtuer rumerzählt!
Und sag nicht "Die müssen dem doch nachgehen" Nein, müssen wir nicht, wenn kein hinreichend begründeter Verdacht besteht. Kontenabfragen dürfen wir auch nicht einfach so durchführen, sondern nur in begründeten Fällen. Das muss genehmigt werden und ist ein extrem zeitaufwändiger Vorgang, das macht man nicht wegen eines anonymen Schreibens. Mal ganz davon abgesehen, dass es nicht genehmigt würde!
Das kommt daher, dass es eine zentrale Posteingangsstelle gibt. Die leiten ALLE Anzeigen erst mal an die Steuerfahndung, denn in der Poststelle sitzen keine ausgebildeten Finanzbeamte, sondern entweder Angestellte oder Beamte im einfachen Dienst, die keine steuerrechtlichen Kenntinisse haben! Außerdem haben die Kollegen dort auch gar keine Zeit, solche Anzeigen erst mal zu überprüfen. Machst Du Dir eine Vorstellung davon, wieviel Post in einem nur mittelgroßen Finanzamt eingeht? Das ist nicht bloß ein kleiner Karton, das wird waschkörbeweise angekarrt!
Kontenabfragen darf das Finanzamt, wie bereits erläutert, nur in begründeten Fällen und nach Genehmigung der übergeordneten Behörde durchführen; das sit ein anormer Aufwand.
Es gibt außerdem in jeder Steuerfahndungsstelle eine besondere Abteilung, die sich ausschließlich mit online-Verkaufsplattformen beschäftigt. Wenn dort jemand häufiger als Verkäufer aufscheint, wird der routinemäßig überprüft. Da werden auch wirklich viele erwischt, die glauben, das wäre ja alles anonym und völlig undurchsichtig!
Aber es wird immer freundliche Zeitgenossen geben, die irgendwelche obskuren Dinge ans Finanzamt melden, weil sie ihrem Nachbarn eins reinwürgen wollen. Daher ist diese Diskussion müssig; wer glaubt, einen anderen anschwärzen zu müssen, wird das immer tun.
Kann man sich nun drüber streiten was denn nun ein „begründeter Fall“ ist. Stichwort Kontoabfragen.
ein begründeter Fall ist einer, bei dem man Umstände, die eindeutig auf Steuerhinterziehung oder Verschelierung der tatsächlichen Vermögensverhältnisse (bei Vollstrekcungsfällen) nachweisen kann. Ein einziges anonymes Schreiben ist kein geeignetes Beweismittel.
Ich verstehe sowieso Dein Insistieren auf Kontenabfragen nicht. Sonst schreit doch jeder gleich "Datenschutz", aber Du hast anscheinend kein Problem damit, dass eine unbegründete Kontenabfrage eklatant gegen das Datenschutzgesetz verstößt!
Was genau wird denn als „Beweis“ gewertet? Wie beweist man jemandem denn Steuerhinterziehung ohne in seine Konten zu gucken?
Datenschutz? Umso mehr Datenschutz umso besser mmn. Aber man weiß ja das sich das Finanzamt nicht viel um Datenschutz kümmert oder? Ich kann mir vorstellen das ein gelangweilter FA Mitarbeiter auch gerne mal Kontoauszüge usw. prüft bei Vermutungen ohne Beweise.
Warum sonst sollten so viele Anzeigen beim FA eingehen ohne Beweise?
Aber du kannst mir sicherlich sagen ob ich mich da vielleicht irre.
Du irrst dich. Ich kenne übrigens - nach über vierzig Dienstjahren und verschiedenen Finanzämtern, an denen ich entweder Unterricht gehalten oder eine Dienststelle hatte , nur einen einzigen gelangweitlen Finanzbeamten. Das war ein Anwörter, der diie Ausbildung nur zur Überbrückung begonnen hatte, bevor er an die Uni ging, um zu studieren.
Du weißt über die Abläufe und Zuständigekeiten in einem Finanzamt überhaupt nichts und denkst, da sitzen Leute gemütlich bei einer Tasse Kaffee und überlegen, wen sie trietzen sollen, weil sie sonst nichts zu tun haben. Ist aber nicht so, jedes Finanzamt ist personell unterbesetzt (weil man natürlich ganz besonders viel einspart, wenn man keine Beamten besolden muss. So lässt sich der Staatshaushalt auch sanieren aber diese Personal"Planung" rächt sich nach spätestens zwanzig Jahren, wenn keiner mehr da ist, der die Arbeit macht).
Ich sags Dir jetzt noch ein letztes Mal: NIcht jeder, der im Finanzamt arbeitet, darf eine Kontenabfrage machen. Das ist auf bestimmte Stellen und wenige Personen begrenzt. Jede Kontenabfrage erfordert eine Menge an Vorlauf; man muss eine Genehmigung einholen, bei der übergeordneten Behörde und dem Datenschutzbeauftragten (ja, den haben wir tatsächlich, und mit dem ist nicht zu spaßen. Der überwacht jede einzelne Abfrage, die jeder einzelne von uns macht. Und wenn das nichts mit den eigenen Zuständigkeiten und einem laufenden Fall zu tun hat, dann gibt es enormen Ärger. Den handelt man sich nicht aus Langeweile ein!) Und für diese Genehmigung müssen wir die Gründe, warum die Abfrage erforderlich ist, genau darlegen. So eiin Wischi-Waschi-Schreiben vom einem "besorgten Bürger und ehrlichen Steuerzahler" ist da nicht ausreichend. Was als Beweis gilt, kannst Du Dir selber überlegen.
Ich beende jetzt dieses Thema, langsam wird es mir echt zu ... kindisch.
Wenn Du für Steuergerechtigkeit eintreten willst, dann schreib die Einstellungsprüfung (eine Platzziffer unter 1.000 garantiert eine Einstellung), mach die Ausbildung bei einem Finanzamt, bestehe alle Klausuren, Zwischenprüfungen und die Abschlußprüfung und dann kremple die Ärmel hoch, genieße den sicheren Arbeitsplatz (solange Du nicht gegen den Datenschutz verstößt) und das regelmäßige Gehalt und mach Dich auf einen Haufen Arbeit und viele unerfreuliche Gespräche mit den erbosten ehrlichen Steuerzahlern gefasst!
Also verstehe ich sie richtig das solch eine komplizierte Konten Abfrage des beschuldigten ohne Beweise „Unmöglich“ ist? Selbst wenn der Beamte der dies gerade bearbeitet richtig Lust drauf hätte?
Der "Hellste" scheinst Du nicht zu sein, oder?
Irgensdwie klingt das alles so, als wolltest Du nur wissen, ob DICH jemand verpetzen kann, weil DU irgend was am Finanzamt vorbei machst... ;-)
> und überlegen, wen sie trietzen sollen,
Die überlegen natürlich nicht - die würfeln das aus ;-)
@steuerscherge : keine antwort mehr parat?
Das Ganze ist mir zu böd. Ich weiß, wie wir arbeiten und damit ist es auch gut. Belästige jbitte andere Leute, nicht mich.
Ja wenn man keine argumente mehr hat kann ichs verstehen;-)
Ja nun wenn man den Menschen ermöglicht solche „Anzeigen“ ohne Beweise einzureichen, dann braucht sich doch aber auch nicht wundern oder?
Warum geht es denn erst über 7 Personen, warum werft ihr denn solche Anzeigen ohne Beweise nicht direkt weg wenn ihr keine Beweise in dem Schreiben findet (1Person-5Min Arbeit)?
Oder anders ausgedrückt: Warum wird nicht offiziell entschieden Meldungen ohne direkt ersichtliche Beweise direkt weg zu werfen?
Es scheint ja aber irgendwo im Lande anscheinend doch Leute zu geben die sogar Bankkontoprüfungen durchführen aus Meldungen ohne Beweise, sonst wäre ja bekannt das man erst garnicht machen brauch, oder?