Um wie viel Uhr wird man aus der U-Haft entlassen, bzw. geht es nach der Einvernahme?
Wenn man eine Anhörung/Einvernahme/Befragung (keine Ahnung ist das überhaupt das Gleiche oder unterschiedliche Sachen?) hat, kann es sein, dass man direkt danach entlassen wird? Oder weiß man immer vorher bescheid, dass man z.B. morgen entlassen wird usw.? Gibt es da Unterschiede zwischen Deutschland und Schweiz? Und wann könnte es spätestens sein, dass man entlassen wird aus einer U-Haft? (also zeitlich jetzt, um wie viel Uhr)
4 Antworten
Solange wie dein Gericht geöffnet hat und Gerichtsverhandlungen etc. sind kannst du auch noch dran kommen und bei Unschuld direkt nachhause.
Alles kann, Nix muß !
Man muß hierbei den Sinn und Zweck einer U-Haft sowie deren Voraussetzungen in Betracht ziehen.
Grundsätzlich kann man, bzw. muß man sofort auf freien Fuß gesetzt werden wenn der Haftbefehl aufgehoben bzw. garnicht erlassen wird.
UHaft wird meistens bei Flucht und Verdunkelungsgefahr vollzogen.
Wenn sich klärt das man Unschuldig ist, wird diese sofort ausgesetzt.
Oder wenn die Schuldfrage nicht sofort klärbar ist, kann diese auch unter gewissen Auflagen ausgesetzt werden.
Man sollte wissen, das UHaft keine Strafe an sich ist, sondern zum Schutz gewisser Interessen, Gefährlichkeit bei Gewalt, Verdunkelung , Flucht etc.
Die Zeit wird zwar später bei evtl. Vollstreckbaren Haft angerechnet, ist jedoch halt nur ein "Instrument" um sie gesagt ohne Verurteilung bei gewisser Wahrscheinlichkeit verschiedene Interessen wahren zu können.
Von dem Moment an an dem der Haftbefehl, aus welchen Gründen auch immer, aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird ist man frei.
Die Tages- oder Uhrzeit ist egal ist dabei unerhelblich.
Zumindest nach deutschem Recht ist das so.
Hallo Statebriga,
also, wenn eine Anhörung ist, dann geht man da hin, wird angehört und geht in der Regel wieder heim. Bei einer Einvernahme ist es das Gleiche, bei einer Befragung sowieso.
Wenn jemand in Haft war oder ist und aus der Haft heraus zur Anhörung, Befragung oder Einvernahme geht, dann kommt es auf die Umstände an.
eine Einvernahme wird normalerweise vom Haus zu einer Hausinternen Angelegenheit oder von der Polizei durchgeführt, ebenso die Befragung. Danach wird man normalerweise nicht entlassen.
Eine Anhörung wird normalerweise vom Haftrichter vorgenommen. Wenn sich dort die Haftgründe weiter bestätigen, dann bleibt man in Haft. Wenn keine Haftgründe mehr vorliegen und der Haftbefehl aufgehoben wird, dann kann man gehen.
Wenn es eine Drittel/ Zweidrittel - Anhörung war (Strafhaft), dann kann es sein, dass die Drittel oder Zwei Drittel Regelung greift und man eben zum entsprechenden Zeitpunkt entlassen wird.
Alles klar?
LG Mata