Fußgänger fast überfahren wer ist schuld?

7 Antworten

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Hallo Essensnummer1,

es gibt keinen Autofahrer und keinen Fußgänger, der sich im Straßenverkehr absolut fehlerfrei bewegt.

Allerdings zeigt kaum Jemand sowas an. Wahrscheinlich wird auch Dich Niemand anzeigen, aber völlig sicher kann man da natürlich nicht sein.

Allerdings könnte so eine Anzeige gravierende Folgen haben. Du hast Dich am Fußgängerüberweg falsch verhalten und der Fußgänger kam Dir dabei so dicht, dass er Dein Fenster mit der Hand berührt hat, sprich Du hast ihn  mit der Aktion gefährdet.

Bei einer Anzeige würde Dir dementsprechend ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage drohen:


315c StGB - Gefährdung des Straßenverkehrs 

(1) Wer im Straßenverkehr 

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er

a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder

b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder
 

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

a) die Vorfahrt nicht beachtet,

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt,

d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, 

e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält,

f) auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder 

g) haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar. 

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Allerdings müsste man Dir für eine grob und rücksichtlose Handlung vorwerfen. Fällt der Vorwurf weg, währe aber noch ein Bußgeldbescheid mit folgendem Inhalt möglich:


Tatbestandsnummer: 126607

Tatvorwurf: Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte, und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Veraltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Der A-Verstoß hätte für Dich als Fahranfänger zur Folge, dass Du an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen müsstest, dessen Kosten bis zu 400 betragen und zusätzlich würde sich die  Probezeit um zwei Jahre verlängern.


Aber wie gesagt, allzu groß ist die Wahrscheinlichkeit nicht, dass Du angezeigt wirst. Insofern wird das ganze keine Folgen für Dich haben.

Schöne Grüße
TheGrow

Essensnummer1 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 16:50

Vielen Dank 

Endlich jemand der Ahnung danke dir vielmals 

 

Zum einen ist dein Text fast nicht zu verstehen, zum anderen kann es sich um Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) handeln.

Wenn er dich anzeigt, dann könntest du Probleme bekommen. Du weißt ja nicht mal ansatzweise, was dem Verkehrsteilnehmer geschehen ist.

Schuld bist übrigens auch du, da du nicht auf den Verkehr von rechts geachtet hast. (§ 1 StVO).

Es wird wohl nichts auf dich zukommen, aber du solltest in Zukunft schon anhalten, wenn du einen Fußgänger mehr oder weniger anfährst.

Essensnummer1 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 14:55

Dankeschön, 

Ja ich Pass eig immer auf !

Warum denkst du das nichts auf mich zu kommt ? 

Oder: der Mann ist danach weiter gelaufen 

qugart  24.07.2015, 15:05
@Essensnummer1

Es wird wahrscheinlich nix auf dich zukommen, da dem Mann höchstwahrscheinlich nix passiert ist. Wenn ihm aber doch was passiert ist (und das kannst du gar nicht abschätzen), oder er einfach einen findigen Anwalt hat, dann wird er Schmerzensgeld verlangen. Und dann kommt der ganze Rattenschwanz auf dich zu.

Essensnummer1 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 15:25
@qugart

Vielen Dank, 

Ja ich bin mir sicher da ihn nichts passiert ist, er hat seine Hände hoch gehoben und ein fragliches und böses Gesicht gemacht ich hab aus dem Fenster 2-3 mal Entschuldigung gesagt er hat nur den Kopf geschüttelt und ist schnell zur seiner Bahn gelaufen!

Ps: ich hab das auto in dem Moment angefahren und das sehr langsam damit er nicht abwürgt 

Was Du da schreibst, kann doch kein Mensch lesen!

Wie wär's mal mit Punkt und Komma und Rechtschreibung?!

Wenn Du nach rechts abbiegst, musst Du an einem Zebrastreifen (so heißt übrigens dieses Wort) anhalten, wenn Fußgänger drüber wollen. (übrigens musst Du auch anhalten, wenn Du rechts abbiegst und über diese Straße, in die Du einbiegst, Fußgänger gehen - auch wenn da kein Zebrastreifen ist).

Was die Autos, die von links kommen, machen, braucht Dich in diesem Moment nicht interessieren.

Wenn Du von einer "Vorfahrt-achten" Straße auf eine Hauptstraße einbiegst, an der sich gleich ein Zebrastreifen befindet, musst Du erst schauen, ob Du fahren darfst, anschließend musst Du ggf. am Zebrastreifen anhalten.

Wenn er sich nicht verletzt hat kann er dich nicht anzeigen :) Er hat ja keine Bleibenden schäden und es war ja nicht extra.

RobertLiebling  24.07.2015, 14:55

Wenn er sich nicht verletzt hat kann er dich nicht anzeigen :)

Du bist ja optimistisch...

Er hat sich ja nicht verletzt. So Sachen passieren ja nicht nur einmal am Tag.