Falsche Info auf Ebay verkauft?

3 Antworten

Ja.

Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft: 140 Breite. Was die LEDs anbetrifft, kann man streiten. Du sagst, sie funktionierten, er sagt, das tun sie nicht. Es wäre zu prüfen, was da nicht geht. LEDs sind recht robust. Wenn keine brennt, ist es eher der Trafo oder die Leitungen stellen das Problem dar. Das hat aber zunächst nix mit der Tatsache zu tun, dass die Maße nicht passen und das ist das eigentliche Thema.

Nimm es zurück, reparier die Beleuchtung und verkaufe es dann mit den richtigen Angaben. Streiterei bringt Dir mehr Kosten, als das ganze wert ist.

TZimmy 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 19:38

Ja,das Ding ist meine Mutter macht Stur

sumpfbub  31.05.2021, 19:47
@TZimmy

Dann überlass ihr doch die Streiterei; je nach Alter bist Du noch nicht berechtigt, etwas auf Ebay zu inserieren und bist evtl. auch nicht geschäftsfähig.

TZimmy 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 20:05
@sumpfbub

17 jahre,ja das kann seinw

sumpfbub  31.05.2021, 20:19
@TZimmy

Das würde ich eher bezweifeln. So ein Bett ist typischerweise keine Investition von zigtausend Euro und heute sind Ausgaben im dreistelligen Bereich für jemand in Deinem Alter keine völlige Ausnahme mehr.

JollySwgm  31.05.2021, 20:52
@TZimmy

Dann hoff mal das der Ankäufer nicht auch auf Stur macht. Dann kommt der nächste Brief über einen Anwalt.

Ja.

Alleine durch die falsche Größe musst du das Bett zurück nehmen und das Geld erstatten. Und ggf müsstest du seine Auslagen für den Transport ebenfalls übernehmen.

TZimmy 
Beitragsersteller
 31.05.2021, 19:37

Ah,aber er hat die Leds kaputt gemacht,vielleicht sogar extra um das Bett eher zurückgeben zu können…das kann ja auch nicht ohne sein

JollySwgm  31.05.2021, 20:49
@TZimmy

Das kannst du aber nicht beweisen.

Fakt ist das die Maße falsch sind und du somit das Bett zurück nehmen musst.

Yetanotherpage  31.05.2021, 22:52
@TZimmy

Bei einem falschen Bett muss er nichts absichtlich kaputt machen. Er hat ein 140er Bett gekauft und es nicht bekommen. Ihr schuldet ihm die Ware nach Kaufvertrag. Da gibt es nicht mal was zu diskutieren. Kein Wenn und Aber. Kein Hintertürchen. Und auch keine Grauzone.

Was den Schaden an den Lichtern angeht, so ist es irrelevant ob das absichtlich oder unabsichtlich war, Schaden ist Schaden. Dafür kann man Schadensersatz fordern, das ist schon alles. Die Erfüllung vom Kaufvertrag könnt ihr zwar verweigern, aber wenn es dann rechtlich wird, werdet ihr verlieren.

Wenn ihr kein Bock auf die Rücknahme habt, dann handelt mit dem K, bietet ne Preisminderung bis er zufrieden ist (nimmt er an, wurde der Kaufvertrag entsprechend geändert), aber auch möglich dass er unbedingt ein 140er Bett will weil er schon alles dafür hat.

Die LED's sind eher unwichtig. Gewichtig ist die falsche Maßangabe. Da bist Du rücknahmepflichtig.