Falsche Info auf Ebay verkauft?
Habe ein Bett verkauft,dass die Maße 120x200 hat..und LED hat es ,alles Super.
Hatte es aber ausversehen in Ebay Kleinanzeigen als 140x200 drinnen.
Er hats gekauft für 150 und sagt jetzt die LED Beleuchtung würde nicht gehen…und das er dacht es wäre 140 breit was ja aber 120 war…also will er sein Geld zurück…was soll ich tun.
Die Tüte mit dem LED Zeug ist ihm wahrscheinlich im Flur runtergefallen,denn da hat man bei Abgang was klatschen gehört.
Also sagen wir mal er hat einen Artikel mit falscher Info gekauft und dann ausversehen oder fahrlässig das LED „Set“ kaputt gemacht,das ins Bett integriert ist..
Es war sogar ein frisches Bild drinnen,wo die LED‘s benutzt wurden.
Muss ichs zurücknehmen?
3 Antworten
Ja.
Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft: 140 Breite. Was die LEDs anbetrifft, kann man streiten. Du sagst, sie funktionierten, er sagt, das tun sie nicht. Es wäre zu prüfen, was da nicht geht. LEDs sind recht robust. Wenn keine brennt, ist es eher der Trafo oder die Leitungen stellen das Problem dar. Das hat aber zunächst nix mit der Tatsache zu tun, dass die Maße nicht passen und das ist das eigentliche Thema.
Nimm es zurück, reparier die Beleuchtung und verkaufe es dann mit den richtigen Angaben. Streiterei bringt Dir mehr Kosten, als das ganze wert ist.
Dann überlass ihr doch die Streiterei; je nach Alter bist Du noch nicht berechtigt, etwas auf Ebay zu inserieren und bist evtl. auch nicht geschäftsfähig.
17 jahre,ja das kann seinw
Das würde ich eher bezweifeln. So ein Bett ist typischerweise keine Investition von zigtausend Euro und heute sind Ausgaben im dreistelligen Bereich für jemand in Deinem Alter keine völlige Ausnahme mehr.
Dann hoff mal das der Ankäufer nicht auch auf Stur macht. Dann kommt der nächste Brief über einen Anwalt.
Ja.
Alleine durch die falsche Größe musst du das Bett zurück nehmen und das Geld erstatten. Und ggf müsstest du seine Auslagen für den Transport ebenfalls übernehmen.
Ah,aber er hat die Leds kaputt gemacht,vielleicht sogar extra um das Bett eher zurückgeben zu können…das kann ja auch nicht ohne sein
Das kannst du aber nicht beweisen.
Fakt ist das die Maße falsch sind und du somit das Bett zurück nehmen musst.
Bei einem falschen Bett muss er nichts absichtlich kaputt machen. Er hat ein 140er Bett gekauft und es nicht bekommen. Ihr schuldet ihm die Ware nach Kaufvertrag. Da gibt es nicht mal was zu diskutieren. Kein Wenn und Aber. Kein Hintertürchen. Und auch keine Grauzone.
Was den Schaden an den Lichtern angeht, so ist es irrelevant ob das absichtlich oder unabsichtlich war, Schaden ist Schaden. Dafür kann man Schadensersatz fordern, das ist schon alles. Die Erfüllung vom Kaufvertrag könnt ihr zwar verweigern, aber wenn es dann rechtlich wird, werdet ihr verlieren.
Wenn ihr kein Bock auf die Rücknahme habt, dann handelt mit dem K, bietet ne Preisminderung bis er zufrieden ist (nimmt er an, wurde der Kaufvertrag entsprechend geändert), aber auch möglich dass er unbedingt ein 140er Bett will weil er schon alles dafür hat.
Die LED's sind eher unwichtig. Gewichtig ist die falsche Maßangabe. Da bist Du rücknahmepflichtig.
Ja,das Ding ist meine Mutter macht Stur