eBay fordert Gebühren, nicht bezahlt und jetzt Rechnung bekommen?
Hallo ich habe derzeit ein großes Problem. Nämlich habe ich vor kurzem ein brief von einem rechtsanwalt bekommen. (KSP). Dort steht drinne dass sie die eBay GmbH vertreten usw und das ich gebühren bzw. Verkäufergebühren von ca. 33€ nicht bezahlt habe und jetzt eine Rechnung von 104,77€ entstanden ist. Verkäufergebühren 33,69€ Anwaltsgebühr von 58,50€ Auslagenpauschale von 11,70€ Und weitere kleine Gebühren in Cent. Das ergeben 104,77€. Diese Kosten soll ich binnen 10 Tagen sofort überweisen ansonsten kann ich weitere Kosten zahlen. Anscheinend sind diese Kosten durch die Gebühren entstanden als ich Sachen bei eBay verkauft habe. Jetzt kommt der Punkt. Ich habe meine Sachen bei sogenannte Angebotstage verkauft bzw. Reingestellt wo 0€ Verkäufergebühren tätig sind. Ich habe immer eine Benachrichtigung von eBay erhalten mit "Heute 0€ Verkäufergebühren, verkaufen sie heute ihre Sachen" oder so. Etc. Ich verstehe nicht warum ich jetzt diese Kosten bezahlen muss? Ich habe auch Mahnungen von eBay bekommen was auch in diesem brief drinnen steht jedoch habe ich diese nicht ernst genommen. Außerdem steht hier drinnen dass diese Mahnungen an meine Email Adresse versandt wurden und es wurde so mit mir und eBay vereinbart aber es wurde überhaupt nichts vereinbart?! Was meint ihr wie soll ich jetzt vorgehen? Beweise gehen leider schlecht, da ich diese benachrichtigungen immer weg geklickt habe und wenn ich in mein eBay rein gehe steht im benachrichtigungfeld nichts. Ich habe schon eine email geschrieben aber habe auch noch vor dort anzurufen. Mir wurde auch angeboten eine raten Zahlung zu machen. Ich sehe es aber nicht ein diese Kosten zu bezahlen. Ich habe zwar das Geld sehe es aber einfach nicht ein weil ich ja wie schon gesagt an 0€ verkäufergebühr tagen meine Sachen verkauft habe. Ein Kollege von mir könnte ein zeuge sein aber ob es was bringt. Weiß ich nicht. Ich brauche Hilfe. PS: Ich will (darf) mit der Polizei in Zukunft nichts mehr zutun haben weil ich schon 2 anzeigen auf einen Schlag damals kassiert habe wegen einer besser gesagt 2 Sachen per eBay Kleinanzeigen. Und ich bin 17. Mehr kann ich nicht sagen
5 Antworten
Da hast Du etwas falsch verstanden. Sogenannte "Verkäufergebühren" gibt es bei ebay nicht. Du hast an einem Tag eingestellt, wo Du keine Einstellgebühren bezahlen musstest. Nie und nirgendwo ist davon die Rede, dass Du keine Gebühren zahlen musst, wenn Du Artikel verkaufst. Die Provision bei Verkäufen ist immer fällig. Da gibt es zwar auch Ausnahmen, von denen Du aber nicht betroffen warst. Es ist immer ratsam, ein Vergünstigungsangebot von ebay richtig zu lesen. Die 10 % Verkaufsprovision ist immer zu zahlen. Weder ebay noch PayPal (KSP sind die Anwälte von PayPal) können etwas dafür, wenn Du ein Vergünstigungsangebot nicht richtig liest.
Aber das Ding ist. ich habe überhaupt nichts verkauft.. Also ich habe zwar was reingestellt usw. Aber nichts wurde gekauft. Ich habe mit anderen Kontos immer geboten und dann immer den Kauf abgebrochen wenn ich nichts wirklich verkauft habe...
aber ich werde mich mit meinem Anwalt zusammen setzten (besser gesagt mit dem meiner Eltern)
Glaubst Du wirklich, das hier Deine Eltern schlechtem Geld Gutes hinterherwerfen?
Du hättest die plattform unter 18 jahren gar nicht nutzen dürfen.
Das nächste mal lesen bevor man die AGB aktzeptiert.
Hol dir beratung beim anwalt und such nochmal das gespräch mit ebay.
Danke dir
Danke für den Tipp aber nur mal so ich glaube jeder der unter 18 ist liest sich die AGBs auch niemals durch und bestimmt haben schon viele mit so einem Problem gekämpft haben...
Dummheit schützt vor Strafe nicht...
Auch das gehört zum leben und lernen dazu, nennt sich dann lehrgeld.
In Zukunft IMMER das Kleingedruckte lesen.
Ich wünsch dir trotzdem alles gute.
es wurde so mit mir und eBay vereinbart aber es wurde überhaupt nichts vereinbart?!
Tja - dem hast Du wohl bei Kontoeröffnung so zugestimmt.
Ansonsten - der Kampf - David gegen Goliath - wird als Minderjähriger bestimmt interessant. Dann warte einmal auf den Mahnbescheid.
Oder aber Du kannst auch Deine Eltern vorschicken -- die den Geschäften ihres beschränkt geschäftsfähigen Kindes widersprechen - mal sehen was dann passiert.
Oder noch besser - Du bezahlst stillschweigend und "hältst Deine Klappe".
Neben den normalen Verkäufergebühren fallen beim Verkauf von Dingen bei ebay immer noch 10% Anteil für ebay an, diese werden jedoch eigentlich direkt von dem Betrag abgezogen und du bekommst zum Beispiel nur die 18€ von den 20€ überwiesen. Ich würde es mal einem Anwalt vorlegen, da der Vertrag zwischen dir und ebay eigentlich gar nicht hätte entstehen dürfen, da du nur beschränkt geschäftsfähig bist. Außerdem scheint mir die Frist von 10 Tagen auch etwas kurz für die Summe. Aber hol dir am besten professionelle Hilfe und rede Auf jeden Fall mit deinen Eltern erstmal darüber.
Aber es waren ja deine Kontos, darum hast du ja trotzdem die potentiellen Käufer verleitet zu viel Geld oder mehr Geld zu zahlen. Das zu erwähnen wäre natürlich nicht so schlau, weil ich nicht weiß ob da auch noch was auf dich zukommen könnte. Und Mahnungen sollte man natürlich nie missachten oder als unbedeutend abstempeln.
mit dem Gebot anderer Kontos.
Ja dann werde ich lieber meine Klappe halten zu dem Thema...
Also hast du auf deine eigenen Sachen geboten? Falls ja ist das leider ebenfalls nicht erlaubt. In den AGBs von Ebay steht, dass der Verkäufer den Preis nicht in die Höhe treiben und damit Käufer zu einem höheren Kaufpreis verleiten darf. Aber am sichersten ist es wirklich wenn du dich mit einem Anwalt in Verbindung setzt, der kann dir da natürlich viel besser weiterhelfen.
Aber was ich sagen muss ich habe überhaupt nichts verkauft... Also ich habe Sachen reingestellt aber es wurde nichts verkauft da ich immer mit anderen Kontos geboten habe. Ich habe sogar ein Beweis dass ich nichts verkauft habe...
Ja vielen dank...
Was für Gebühren angefallen sind, kannst du in deinem Verkäuferkonto detailliert nachlesen.
Aber einfach zu sagen "nö, sehe ich nicht ein, zahle ich nicht" ist schlicht blöd. Deshalb ist ebay unter anderem nicht für Minderjährige.
Hmm danke.... Ja das ist etwas blöd aber ich werde mich mit meinem Anwalt zusammen setzten (besser gesagt mit dem meiner Eltern) ... vielen dank für die Info nächstes mal lese ich mal besser