Unwissentlich gefälschte iPhone Hülle verkauft?

5 Antworten

Hallo,

ich hoffe du hast ein Handel angemeldet, sonst machst du dich in dieser Hinsicht schon strafbar. 1 Handyhülle kann man als Privatverkauf nachvollziehen, aber keine 100.

Wissentlich gefälschte Ware in Umlauf zu bringen, fällt meines Erachtens auch in den Bereich einer Straftat.

Gruß André

Ich würde sie einfach verkaufen. Wenn selbst du dir nicht sicher bist und sie optisch und qualitativ wirklich 1:1 übereinstimmen, wird ja nichts passieren. Wer prüft denn eine Handyhülle auf Originalität? Wenn du angibst, dass sie vielleicht gefälscht sind, bekommst du sie entweder gar nicht oder für einen sehr gedrückten Preis los. 

Gerade bei eBay-Kleinanzeigen gibt es meines Wissens keinen Käuferschutz wie beim normalen eBay. Das heißt, es läuft alles mehr oder weniger anonym ab und ohne Käuferschutz. Ich würde es, wie gesagt, einfach machen. Was soll den passieren? Du hast ja nicht wissentlich offensichtlich gefälschte Hüllen verkauft. Wenn du dich Ahnungslos stellst, was du ja auch wirklich teilweise bist, kann man dir auf jeden Fall keinen Vorsatz unterstellen und somit auch keine Straftat. Also müsstest du im allerschlimmsten Fall höchstens die Hüllen zurücknehmen und das Geld erstatten. 

Aber mal ehrlich, wer prüft das nach? Wenn die Hüllen nicht gleich in der Hand auseinander fallen und eine gute Qualität aufweisen, wird der Käufer keine Beanstandung haben. Außer natürlich, er ist ein Applehandyhüllenexperte und merkt es schon, bevor er den Brief mit der Hülle aufgemacht hat. Aber so einer wird keine (gebrauchten?) Hüllen aus 3. Hand für klein(er)es Geld bei eBay-Kleinanzeigen kaufen...

Abuterfas  19.02.2016, 05:18

Am Ende des Tages interessiert das weder ebay (scheint vrboten), die Staatsanwaltschaft bei ev. eingehender Anzeige (müssen ermitteln) noch Apple (Geld machen mit Markenname). Und wegen ein paar € so ein Risiko eingehen?

Wäre nett wenn du ein foto teilst..

Nutzer2270  19.02.2016, 14:09

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HDXFTGHF 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 23:20

Kann man das im Nachhinein noch machen ?

Wenn du schon Zweifel äußerst, dann bist du auch verpflichtet, diese auszuräumen oder zu bestätigen. So machst du dich strafbar.

Ich habe jetzt keine 100% fundierten Rechtskenntnisse, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn sie falsch sein sollten, machst Du Dich strafbar.

Abuterfas  19.02.2016, 04:22

Darum geht es ja nicht. Selbst wenn der deutsche Staat sagt " Shit drauf", was glaubst Du sagt Apple?! Sicher nicht "Bereicher Dich in unserem Namen-"

Abuterfas  18.02.2016, 22:38

Klingt soweit plausibel. Ich rate daher (so oder so) davon ab, diese Dinger in Umlauf zu bringen. Der eventuelle Rattenschwanz der da kommen könnte, kann Nerven und/oder Geld kosten.

Abollix  18.02.2016, 22:35

Nunja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht gilt eher bei Gesetzen. Also, es bringt dir nichts wenn du sagst: "Achso, man darf andere Menschen also nicht umbringen? Das wusste ich gar nicht, wie können Sie mich bestrafen wenn ich gar nichts davon wusste!".

Wenn man allerdings wirklich, am besten sogar nachweislich, gefälschte Ware nicht von originaler Ware unterscheiden konnte und sie aus dem Grund in den Umlauf gebracht hat, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen dass es diesbezüglich eine Strafe gibt.

In dem Fall ist es wahrscheinlich wieder anders, da ganz klar Zweifel bestehen. Sollte es zu Ermittlungen kommen sind hier natürlich die perfekten Beweise dafür, dass der Verkäufer/Fragant vor dem Verkauf bereits Zweifel hatte.

HDXFTGHF 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 22:49
@Abollix

Ich will ja niemanden verar***en. Die Leute die die Teile kaufen müssen sich im klaren darüber sein das sie vielleicht eine Fälschung kaufen.