Kann ich die Person noch anzeigen?
Ich habe über ebay kleinanzeigen etwas gekauft. Da mir der Käufer schon sehr suspekt rüber kam habe ich ihn dazu überredet das er sich Paypal anlegt. Ich habe dann mit Käuferschutz den Artikel für einen Betrag um die Hundert Euro gekauft. Wie schon vermutet kam nie etwas an. Demnach habe ich mir das Geld per Paypal zurück geholt. Über einen anderen Ebay kleinanzeigen Account habe ich seine Adresse herausbekommen. Kann ich die Person jetzt trotz der Rückzahlung noch wegen Betrug oder versuchten Betrug anzeigen?
3 Antworten
Betrug ist eine Straftat und setzt Vorsatz voraus. Das heißt, du müsstest beweisen, dass der Verkäufer nie vor hatte dir die Ware zu übereignen. Das wird schwierig. Zumal sich ein Betrüger kaum auf eine Bezahlung über den PayPal Käuferschutz einlassen würde.
Rechtlich gesehen hättest du dem Verkäufer auch zunächst eine angemessene Frist zu Nacherfüllung (Lieferung) gewähren müssen. Das sieht der Gesetzgeber so vor.
Danach hättest du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen können.
Im Übrigen trägst du als Käufer das Versandrisiko.
Ebenso gut hätte der Verkäufer auch einen Unfall haben können und war deshalb vielleicht nicht in der Lage fristgemäß zu liefern.
Man sollte nicht immer sofort von Betrug reden, wenn eine Sendung nicht zugestellt wurde.
Der Betrug war ja vollendet und somit in vollem Umfang strafbar.
Kann ich die Person jetzt trotz der Rückzahlung noch wegen Betrug oder versuchten Betrug anzeigen?
Klar.
Die Frage ist, was erhoffst du dir dabei?