falsche fahrerlaubnis bitte dringend um hilfe!
hallo liebe leute brauche dringend eure hilfe...
es geht um folgendes person 1 wurde der führerschein abgenommen wegen zu vielen punkten(zu schnell kein alk) nach zweitem fehlgeschlagenem versuch der mpu hat person 1 über person 2 einen ausländischen führerschein gekauft. In der annamhme er sei echt und auch registriert. Nun wurde person 1 angehalten und der führerschein wurde von der polizei beschlagnahmt. Angeblich sei der führerschein gefälscht. Nun weiß Person 1 nicht was sie machen soll. Was droht ihm??? bitte um schnelle antwort.... solltet ihr jemand kennen der sich damit auskennt bitte bescheid geben... und bitte bitte nur ehrlich gemeinte antworten... habt schon mal vielen dank im vorraus...
12 Antworten
Fahren ohne Fahrerlaubnis und trotz Fahrverbot, Urkundenfälschung. Seinen richtigen Lappen kann er vergessen für jetzt ganz ganz lange Zeit.
Zudem hatte er bereits eine MPU? Aua, na dann wirds haarig, der hat bereits eine Vorgeschichte mit erheblichen Ausmaßen, zur MPU muss nicht jeder, der hin und wieder mit 100 durch ein Wohngebiet rast (obwohl das bereits längst ein Grund sein sollte).
Das Endergebnis wird sein, Lappen endgültig weg, unter Umständen bis zu 5 Jahre Sperrfrist zur Wiedererlangung, zudem eine gesalzene Strafe.
Also der Reihe nach:
Der hat nicht nur den Lappen weg wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der hat dabei ein Fahrverbot innerhalb Deutschlands. Der kann noch so viele Führerscheine haben, der hat nicht zu fahren. Punkt!
Ausländische Führerscheine sind hier erst dann gültig, wenn man zum Zeitpunkt der Erlangung seinen Lebensmittelpunkt auch in diesem Ausland hatte. Man hat dort gelebt, gearbeitet, etc - und nicht nur für 5 Tage. Anders sind die hier nichtmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind, gelten nicht.
Er hätte hier also sowieso damit nicht herumfahren dürfen, echt oder unecht ist bis dahin mal völlig egal.
Ein gefälschter Führerschein ist eune Urkundenfälschung. Ob er das wusste oder nicht, ist auch egal, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Zudem ist der ganz schön behämmert, was glaubt der denn? Jeder, aber wirklich jeder Polizist wird, wenn er bei einem Deutschen einen ausländischen Führerschein sieht, extra nochmals ganz genau hinschauen.
Der steht in einer Datenbank, die wussten nach nur einer Abfrage bereits draußen im Streifenwagen, dass Dein Kumpel ein Fahrverbot hat - und schwupp ist der Auslandsschein sowieso egal, damit gehört der bereits der Katz.
Und selbst wenn der da nicht vorkommt, wird man das hinterher genauestens überprüfen, wo der seinen lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Ausstellung hatte, man wird haarklein alles nachforschen, ob der mit dem Ding tatsächlich hier rumgeigen darf. Zumeist ist das nämlich nicht der Fall.
Und wenn man einen Führerschein kauft, ei dann kann das Ding nur geälscht sein, soweit sollte man alleine denken können. Man kann Führerscheine nirgendwo in Europa einfach so kaufen, man kann diesen nur erwerben, mit Prüfung. Gekaufte können nur falsch sein!
Sowas weiß man, das wird man ihm einfach nachsagen und schon isser dran.
Wenn Du ein geburtstagsgeschenk für ihn suchst, kauf ihm ein paar gute Schuhe. Die braucht er dringend, denn mit mehr wird er nicht mehr unterwegs sein in den nächsten Jahren.
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und ggf. kommt noch Urkundenfälschung hinzu, denn du kannst ja nicht beweisen, dass es jemand anderes gefälscht hat (oder hast du Namen und Adresse der Person, von der du es gekauft hast?).
Auch mit einem echten und registrierten Führerschein hätte sich Person 1 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht - da diese nicht wirksam zustande gekommen ist. Abgesehen davon, daß Person 1 181 Tage seinen Wohnsitz in dem Land hätte haben müssen, in dem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, hätte sie die Fahrerlaubis wegen der fehlenden MPU in Deutschland sowieso nicht nutzen dürfen.
Dummerweise kommt neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis nun auch noch eine Urkundenfälschung dazu. Bei einem Ersttäter wird das mit knapp unter 2 Monatsgehältern Geldstrafe zu ahnden sein.
Person 1 sollte einfach gar nix machen. Das Klügste ist, jetzt einfach die Strafe abzwarten, die da verhängt werden wird. Am besten auch gar nicht erst zu einer Beschuldigtenvernehmung gehen. Weswegen sich Person 1 strafbar gemacht hat, ist sowieso klar. Jetzt könnte Person 1 nur noch einen drauflegen, indem sie sich Aussagen entlocken läßt, die auf volle Absicht und/oder Wiederholungsgefahr schließen lassen.
Siehe Wikipedia:
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG. Es handelt sich dabei nicht um das Fahren, ohne ein gültiges Ausweispapier mitzuführen (sog. Fahren ohne Führerschein), sondern um das Führen eines Fahrzeugs, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis
Tjoa, wenn man sich irgendwo im Ausland einen Führerschein kauft, sollte klar sein, dass das nicht legal ist. Selbst Schuld und verdient.
Ich glaube es betrifft Fragesteller selbst - sonst hätte er nicht so eine Panik.
Person 1 hat jetzt - dezent gesagt - die K*cke am dampfen...
Zum einen hat sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (StVG §21), zum anderen wegen Urkundenfälschung (StGB §267) strafbar gemacht.
Auf Person 1 wartet ein Strafverfahren, wobei das Strafmaß immer im Ermessen des Richters liegt. Betrachtet man die möglichen Strafmaße der o.g. §§, so kommt man in Bereiche, in denen Person 1 offiziell als vorbestraft mit Eintrag ins Führungszeugnis gilt - mit entsprechenden negativen Konsequenzen.
Empfehlung: Person 1 sollte dringend einen Anwalt einschalten und bis dahin auf keinen Fall irgendeine Aussage bei der Polizei machen.
Spätestens wenn er diesen hier hätte umschreiben wollen, hätte er die Gewissheit gehabt, dass sein neuer Führerschein Müll ist. Er hat es aber drauf ankommen lassen, also bewusst diesen Führerschein nicht umgeschrieben, da er wusste, dass er in der BRD gesperrt ist, hier eigentlich gar nicht fahren darf und dieser Führerschein hier gar nicht gültig wäre. - selbst wenn er angeblich legal wäre. Das gibt verdientermaßen eine saftige Strafe.