Falsch Datumierten Aufhebungsvertrag anfechten?
Ich habe in meiner Krankenzeit mein Ausbildungsverhältnis am 20.08.2013 beendet im Gegenseitigen einvernehmen. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat den Aufhebungsvertrag von seinem Steuerberater zugefaxt bekommen, der aber zum 15.08 war. Leider habe ich diesen Unterschrieben und mir somit 5 Tage weniger Ausbildungsvergütung eingefangen.
Meine Frage:
Kann ich den Aufhebungsvertrag anfechten, aufgrund des falschen Austrittsdatums? Bis wann muss mein Arbeitgeber das Restgehalt zahlen?
Danke fürs Lesen :)
5 Antworten
Ein Anfechtungsgrund nach § 119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) ist nicht möglich, wenn der unterschriebene Vertrag nicht richtig oder überhaupt nicht durchgelesen wurde...
Nein, als du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hast ist er wirksam geworden. Ich verstehe nicht warum Leute einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sie haben nur Nachteile dadurch. Z.B eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Einfach kündigen lassen, das kann hinterher angefochten werden wenn es nicht korrekt war.
...und bei einer Ausbildung kann der Ausbildungsbetrieb richtig Ärger kriegen! Er hat eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber Auszubildenden. Auch wenn sie schon über 18 sein sollten.
Eine Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag beenden? Wer unterschreibt denn sowas? Niemals hättest Du das unterschreiben dürfen.
Wende Dich an die Handels- oder Handwerkskammer (je nachdem, was für eine Ausbildung das war) und besprich die Angelegenheit mit denen.
Was ist denn vorgefallen? Hast Du die goldenen Löffel gestohlen?
Man hätte auf jeden Fall einen anderen Ausbildungsbetrieb für Dich finden müssen... -.-
Falsch Datumierten Aufhebungsvertrag anfechten?
Aua, 'Datumieren' gibt es nicht, das heißt 'datiert'.
Hallo TimeKeeper1,
leider gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen für den Aufhebungsvertrag bezüglich des Inhalts.
Folgendes ist für den Ausbildenden jedoch zu beachten:
Es darf keinerlei Druck auf den Auszubildenden ausgeübt werden. Er muss absolut freiwillig unterschreiben. Das Androhen von bestimmten Maßnahmen wie Schadensersatzforderungen für den Fall, dass er nicht unterschreibt, macht eine später erfolgreiche Anfechtung des Aufhebungsvertrags wahrscheinlich.
Es muss auf Arbeits- und Sozialrechtliche Folgen hingewiesen werden. Möglicherweise wird die Bundesagentur oder die sonst zuständige Geldausgebende Stelle einen bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld aussetzen. Davon muss der Azubi in Kenntnis gesetzt worden sein, wenn er unterschreibt.
Außerdem ist zu beachten, dass, sofern Sie noch nicht volljährig, also vor dem Gesetzt noch als minderjähriger gelten, müssen Ihre Eltern den Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit er rechtskräftig wird.
Mit freundlichen Grüßen
AnonJura
Kann ich den Aufhebungsvertrag anfechten, aufgrund des falschen Austrittsdatums?
Nein. Der von dir mit unterschriebene Aufhebungsvertrag endet wirksam zum 15.08.
G imager761