Auto kurz nach kauf Getriebe schaden. Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Hallo, ich habe mir vor 9 Tagen einen Audi a3 Bj. 2003 135000 km gekauft.
Nun habe ich einen Getriebe schaden.
Es war so das ich beim Probe fahren gefragt habe ob das Vibrieren in dem Kupplungspedal normal sei (habe einen Zeugen). Drauf hin sagte er, ja das ist schon Lang so und der TÜV hätte auch nichts gesagt. Sonst ist mir nicht aufgefallen.
Jedenfalls habe ich das Auto 3 Wochen Später abgeholt. Da ging es direkt beim Rückwärts fahren los dass das Auto Extrem gewackelt hat und laute Geräusche gemacht hat. Hab gedacht das liegt an mir das ich zu wenig Gas Gebe weil ich Diesel gewöhnt bin. Naja aber da das Geräusch immer kam sobald ich die Kupplung ein wenig kommen ließ und das ganze Auto gewackelt hat bin ich Abends noch zu einem Bekannten gefahren der mir direkt gesagt hat das dies das Massen-schwungrad sei und das ausgetauscht werden muss. Also hab ich ein Termin bei der Werkstatt gemacht und heute habe ich erfahren: Getriebschaden. Meine Frage muss VK für den Schaden aufkommen weil er mir nichts gesagt hat oder muss ich es selber Zahlen.
Im Vertrag steht übrigens auch Gekauft wie gesehen.
4 Antworten
Beim Händler gekauft muss er Gewährleistung geben!
Allerdings reden sich Händler gerne raus das dieses Fahrzeug im Kundenauftrag zu verkaufen war und daher einen Privatverkauf ohne Gewährleistung darstellt...
Hast du ihn von Privat gekauft müsste der Verkäufer auch die Gewährleistung bieten meist ist diese im Vertrag jedoch ausgeschlossen...
Jetzt müsstest du dem Verkäufer wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat nachweisen das er vom Schaden gewusst hat, evtl die Werkstatt aufsuchen die den Schaden diagnostiziert hat und die dir schriftlich gibt das der Schaden dem Besitzer mitgeteilt wurde....
Gekauft wie gesehen, das haben wir in den 80er Jahren in die Mofa-Kaufverträge reingeschrieben. Heute gilt das nicht mehr. Bei Privatkauf oder Verkauf gilt der Ausschluss von Sachmängelhaftung. Wenn das in deinem KV explizit ausgeschlossen wurde musst Du den Beweis antreten, dass der Mangel schon vor dem Verkauf da war.
Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, dann würde ein Nachweis, dass der Schaden bereits vor Verkauf vorgelegen hat nicht ausreichen, man müsste nachweisen, dass der Verkäufer diesen Schaden mutwillig verschwiegen hat.
@Turos Das gilt, wenn die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen wurde.
Falsch! Innerhalb der ersten sechs Monate ist der Verkäufer in der beweispflicht.
Du schreibst das zwar nicht direkt aber ich gehe wohl richtig in der Annahme, dass du von privat gekauft hast.
Der Passus "Gekauft wie gesehen" ist kein wirksamer Gewährleistungsausschluss. Daher hat der Verkäufer das Fahrzeug in mangelfreiem Zustand verkauft.
Um ehrlich zu sein, bei einem 14 Jahre alten Auto macht mich ein km-Stand von 13.500 km extrem stutzig. Das kann eigentlich nicht sein.
Der Verkäufer steht damit in der gesetzlichen Sachmängelhaftung und muss für alle Mängel, die bei Übergabe bestanden, geradestehen.
Hier würde es sich sicher lohnen, den km-Stand genauer unter die Lupe zu nehmen. Dieser km-Stand riecht nach Manipulation. Damit wäre die Sache in jedem Fall strafrechtlich relevant.
Oh ja Sorry, ja war privat.
Sorry ich habe eine 0 vergessen es waren 135.000 km
Von einem Gewährleistungsausschluss steht in der Frage nichts. Und "gekauft wie gesehen" ist kein wirksamer Gewährleistungsausschluss.
Wir können hier nun wild drauflos spekulieren oder uns an die Angaben in der Frage halten.
Gekauft wie gesehen ist im Kaufvertrag keine gültige Klausel.
War es ein Privatkauf oder vom Händler?
Privat
Da hilft nichts anderes, als eine Anzeige wegen Betruges. Der Wagen wird garantiert auch keine 13500 KM haben. Bedeutet zudem Tachomanipulation.
Tippfehler ich meinte 135.000 km
Die Sachmängelhaftung kann bei Provatverkäufen im Sinne von AGB wirksam ausgeschlossen werden. Nahezu alle Standart Vorlagrn enthalten einen solchen Ausschluss.