KFZ Änderungen im Fahrzeugschein?

5 Antworten

wie willst du es denn beweisen?

Sagen wir mal du bist mit deinem Motorrad im Urlaub oder 300 KM weit weg...

Die grünen halten dich an...du hast keinen vermerk in den Papieren. Dann wird das Teil still gelegt....du kannst heimfahren - mit was auch immer - und musst die dokumente nachreichen. 

Im Endeffekt musst du sämtliche Dokumente, ABE's, Erlaubnis-Dokumente, Prüfdokumente immer bei dir führen, für egal welche Veränderungen am Auto oder Moped....

Sei es Schweller, Räder, Spiegel, Verkleidungen, Auspuff, Krümmer, Motor.....was auch immer....

Dann bräuchtest du fast schon nen Heftordner, den du immer mit dir führen musst.

WEnn du das aber alles eingetragen hast, dann bedarf es solcher dokumente nicht. Du kannst das in den FZG Schein eintragen lassen, somit die wenigsten Probleme.

Sporadic 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 16:18

so gesehen hast du recht, danke hab ich nicht dran gedacht, dann muss ich wohl mal dahin dackeln

Was steht im Brief drin m. Leistungbeschräkung oder o. Leistungsbeschränkung  sind die Beschreibung der Drossel durchgestrichen .

Hab das bei  meiner alten nachgesehen 37 KW gestrichen  und auf 20 KW gebracht das wurde dann wieder geändert auf  37 KW ohne Beschr. und dann auf  54 KW auch ohne Beschr . Also von 50 PS auf 27 PS dann wieder zurück auf 50 PS und zum Schluss auf 73 PS mit den 27  PS ist das so da gab es den 1a bis 20 KW was jetzt A2 ist .

Frag mal bei der Zulassungsstelle nach was genau da drin steht oder es kann auch sein das Du einen neuen Brief und Schein brauchst für die Daten Änderung in den alten Papieren wurde das so abgeändert heute bekommt man ja neue . 

Bei Fahrerlaubnis und steuerrelevanten Dingen und bei Änderung der Fahrzeugart ist eine UNVERZÜGLICHE Änderung der Fahrzeugpapiere vorgeschrieben.

Solange diese nicht erfolgt ist, gilt die alte Betriebserlaubnis. Ob das schon technisch abgenommen ist,ist vollkommen irrelevant.

Es kann nur eine Betriebserlaubnis geben.

Siehe §13.1 FZV

(1) Folgende Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten sind der

Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister und

der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung

Teil I, des Anhängerverzeichnisses und bei Änderungen nach Nummer 1 bis 3

auch der Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich mitzuteilen:

1.
Änderungen
von Angaben zum Halter, wobei bei alleiniger Änderung der Anschrift die
Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorzulegen ist,
2.
Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung,
3.
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle,
4.
Erhöhung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit,
5.
Verringerung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnisrelevant oder zulassungsrelevant ist,
6.
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stützlast oder der Anhängelast,
7.
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Personenkraftwagen und Krafträdern,
8.
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen,
9.
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken,
10.
Änderungen, die eine Ausnahmegenehmigung nach § 47 erfordern, und
11.
Änderungen,
deren unverzügliche Eintragung in die Zulassungsbescheinigung auf Grund
eines Vermerks im Sinne des § 19 Absatz 4 Satz 2 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erforderlich ist.

Wenn du ein Gutachten vom Tüv dazu gemacht hast ist das Urkundenfälschung. Und wenn die Drosselung eingetragen ist darfst du auch nur mit Drosselung fahren oder umtragen lassen. Und hast du überhaupt den richtigen Führerschein?

Sporadic 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 16:17

hast sschon gelesen? ich war beim tüv die haben mir das gegeben, natürlich darf ich offen fahren!

Miete187  20.09.2016, 16:47
@Sporadic

Nee, kann ich in deine Frage nicht finden.

Es geht nicht mit rechten Dingen zu. Im Versicherungsfall kann die Versicherung sagen: "DIESES Motorrad, mit großer Leistung haben wir gar nicht versichert. Das Motorrad, welches wir versichert haben, hat 35 kW."

Sporadic 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 16:16

das war nicht die frage, Versicherung läuft auf voller Leistung, seitdem ich das habe, also versicherungstechnisch alles cool, zumal der Führerschein besteht

DG2ACD  20.09.2016, 16:19
@Sporadic

Die Versicherung hat Versichert, was im KFZ-Schein steht. Und Du schreibst, dass alees mit rechten Dingen zugeht. Warum fragst Du, wenn Du nur Antworten zulässt, die Du hören willst?

Sporadic 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 16:22
@DG2ACD

Junge! die kiste habe ich gekauft, da stand im schein 126kw!

So damit wurde die versichert! dann wurde die aber gedrosselt und somit auch bewegt, also lappen konform. ich darf nun offen fahren, hab den wisch zur Änderung der papiere, somit kann ich nachweisen das die Kiste offen war, sein dürfte etc. pp. darüber hab ich auch keine lust mit dir zu diskutieren, sitze bei sowas an der Quelle

holgerholger  20.09.2016, 17:41
@Sporadic

Na, wenn Du alles besser weisst, warum fragst Du dann?

Bei der nächsten Polizeikontrolle wird der Beamte in die Papiere schauen, die gedrosselte leistung sehen, feststellen, dass die Drossel entfernt wurde, und nachfragen. Die einzige Ausrede wäre: Gestern ausgebaut, da hatte die Zulassungsstelle schon zu, bin gerade auf dem Weg dahin.

Alles Andere kostet.

Und das Du bei der Versicherung für 126 KW uahlst, aber nur 35 KW bewegst, ist auch nicht so richtig glaubhaft. Trollst Du?

Sporadic 
Beitragsersteller
 21.09.2016, 09:48
@holgerholger

ne wirklich nicht, die Versicherung hat mist gebaut, hat 126kw versichert aber berechnet nur 35kw, steht so auch in meiner police