Fahrzeughalter falsche Angaben?
Servus Liebe Leute,
mal so eine Frag in der offenen Runde, merkt ein Versicherungsunternehmen eine falsche Angabe in Bezug auf den Halter?
Also ein Kunde kommt und auf seinem Fahrzeugschein steht der Vater, er möchte es jedoch nur auf sich abschließen und auch der Halter sein obwohl im Fahrzeugschein der Vater drin steht (wir gehen mal davon aus das er den Fahrzeugschein nicht mitgebracht hatte).
Jetzt schließe ich das ab ohne davon zu wissen, dass der Vater der Halter ist. Würde der Innendienst dies merken?Da ja jedes Fahrzeug eine Identifikation Nummer hat und man diese ja Angeben muss.
Vielen Dank!
8 Antworten
...mal so eine Frage in der offenen Runde, merkt ein Versicherungsunternehmen eine falsche Angabe in Bezug auf den Halter?
Also ein Versicherer kann erst mal nicht wissen, daß Fzg.-Halter und Versich.nehmer nicht identisch sind, jedoch hast du bei der Zulassungsstelle ein Problem: du mußt nämlich für den eVB-Nrn.-Code (also wg. dem vorläufigen Kfz-Haftpflichtversich.-schutz) deinem Versicherer unbedingt angeben, daß Fzg.-Halter und Versich.nehmer nicht identisch sind; diese Angaben werden über den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) gespeichert und sind über die Zulassungsstellen abrufbar!
Also schummeln ist hier nicht erlaubt 😢
Oh, danke für deinen Stern - freut mich sehr 😉
Das ist für eine Versicherung nichts Neues, die abweichende Halterschaft.
Sollte es deine Idee sein, weniger Versicherung zu zahlen und trotzdem versichert zu sein, schlag es dir aus dem Kopf. Das fällt nicht nur auf. Schlimmer wäre es, wenn es nicht auffiele. Dann zieht sich die Versicherung im Schadensfall aus ihrer Verantwortung zurück bzw. zahlt aber greift dann auf dich und evt. deinen Vater zurück.
Solche Ideen sind Schnapsideen im Zeitalter der Information.
Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Co.: Die Unterschiede
ohne Zulassungsbescheinigung schliest du gar nix ab. der Kunde kann dir was vom Pferd erzählen, wie willst die Einstufung wissen? eine Doppelversicherung ist nicht möglich,
dein Vertrag wäre nullundnichtig, Arbeit für die Katz
Du vertauschst Fahrzeughalter mit Versicherungsnehmer und Fahrzeugführer...
Grundsätzlich kann das Auto Person A gehören, auf Person B angmeldet werden und nur Person C bewegt das Auto...
Zum Beispiel :)
Wie willst du denn ohne den Fahrzeugschein einen Antrag aufnehmen? Denkst du der Kunde hat seine FIN im Kopf? Und wie willst du das kontrollieren, wenn er dir den Schein nicht vorlegt?
Ja natürlich, aber was wenn der Berater einen Fehler macht?
wenn er den ,,abweichenden Halter‘‘ nicht eingegeben hat?
Bei einem normalen Verischererwechsel von der KFZ sendet ja die jeweilige Regionaldirektion eventuell die Evb an die Zulassungsstelle. Ich wollte nur wissen ob die Zulassungsstelle dann merkt das die Nummer nicht stimmt, da diese Person ja nicht Halter des Fahrzeuges ist.
Und Person D (oder eine Firma) kann der Beitragszahler sein.