Kfz Versicherung gewechselt - Plötzlich Betriebsuntersagung vom Amt bekommen?
Hallo, ich habe zum Jahreswechsel meine Kfz Versicherung gewechselt.
Ich habe im Anspruch genommen, dass der Wechsel über die neue Versicherung läuft, ich brauchte nur die Kündigung unterschreiben und die neue Versicherung abschließen. Die neue Versicherung hat dann ab dem 1.1. auch abgebucht.
Heute habe ich ein Schreiben vom Amt bekommen (gelber Briefumschlag), dass die sofortige Betriebsuntersagung für mein Fahrzeug angeordnet wird, da ich seit dem 1.1. Nicht Versichert bin. Die alte Versicherung hätte dies angezeigt.
Eine Gebühr von 23 Euro wäre fällig.
Ich erreiche meinen Versicherungsmakler nicht.
Ich muss morgen dringend zur Arbeit, ich habe beruflich ganz wichtige Termine morgen und Freitag. Die kann ich spontan nicht verschieben, dass würde großen Ärger bedeuten. Ein anderes Fahrzeug habe ich so spontan auch nicht zur Verfügung, mit öffentlichen Mitteln erreiche ich meine Arbeitsstelle nicht.
Meine Police habe ich übrigens hier, auch die Kontoauszüge, dass abgebucht wurde.
Was kann der Fehler sein? Muss ich jetzt tatsächlich morgen das Auto stehen lassen?
Beides übrigens seriöse, große Versicherungsanbieter, die jeder kennt.
Danke!
10 Antworten
Wenn dir ein solcher Brief zugestellt wurde darfst du dein Fahrzeug nicht bewegen, diese Verfügung ist bindend. Selbst wenn du die Versicherung bezahlt hast und die Versicherung dir einen Versicherungsschein ausgestellt hat musst du dich an diese Stilllegung halten.
Da hat dir deine neue Versicherung direkt zu Beginn ein großes Ei gelegt und du darfst es jetzt ausbaden. Stell dich auf jeden Fall mal drauf ein das du jetzt einige Rennereien zu erledigen hast.
Melde dich bei der Versicherung, nicht direkt beim Makler, denn auch die können dir weiterhelfen. Alle Kosten die dir jetzt entstehen solltest du Belegen können (also Quittungen, Rechnungen etc.), diese kannst du im Falle eines Fehlers der Versicherung von dieser zurückholen.
Wenn du auf das Auto angewiesen bist und es morgen nicht verwenden kannst solltest du dir ein Taxi rufen oder einen Freund bitten dich zu fahren. Wenns ein Taxi werden muss kannst du das auch jetzt schon reservieren, dann musst du morgen nicht erst noch drauf warten.
Unbedingt der Versicgerungsgesellschaft mitteilen und fragen, wie die Zulassungsstelle zu dieser Aussage kommt. Wenn du den Antrag abgeschickt hast, das Geld abgebucht wurde, muss auch ein Versicherungsschein vorliegen und du hast Versicherungsschutz.
Da kann es nur an der Kommunikation Versicherungsgesellschaft - Zulassungsstelle liegen.
Das kann ich nicht beeinflussen und sollte bei der neuen V. hinterfragt werden.
Den Verdacht habe ich auch aber wer muß der Zulassungsstelle eigendlich die neue Versicherung mitteilen? Ich glaube das ist eigendlich sache des Versicherungsnehmers, die Zul. bekommt von der alten Vers. die Meldung der Kündigung und dan sind die aus dem Schneider.
Wenn du nur die Versicherung gewechselt hast (also nicht auch das Kfz), müsstest du als Versicherungsnehmer normalerweise gar nicht zur Zulassungsstelle. Die alte Vers. teilt das Ende, die neue den Beginn ihres jeweiligen Versicherungsvertrages mit. Auch die eVB wird automatisch übermittelt, vorausgesetzt, dass tatsächlich der unterschriebene Antrag bei der neuen Versicherung vorliegt und dass alle Fristen eingehalten wurden (Kündigungsfrist - hast du für die Kündigung der alten Versicherung eine Bestätigung bekommen?).
Ein Bussgeld fällt nur an, wenn kein nahtloser Übergang von alter zu neuer Versicherung vorlag und das Kfz für ein paar Tage faktisch nicht versichert war, trotzdem du jetzt eine gültige neue Versicherung hast.
Also ruf die neue Versicherung an und frage, was Sache ist.
...aber wer muß der Zulassungsstelle eigendlich die neue Versicherung mitteilen? Ich glaube das ist eigendlich Sache des Versicherungsnehmers, ...
Der VN bekommt diese fehlende eVB-Ü (nur zur Übertragung!) gar nicht zu seinen Händen: Gebrauch der eVB-Ü
Voll ausgeschrieben bedeutet der Ausdruck „Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“. Der Versicherungsnachweis dient als Beleg dafür, dass das zugelassene Fahrzeug auch weiterhin im Straßenverkehr versichert ist.
Die eVB-Ü kommt in den meisten Fällen bei einem Kfz-Versicherungswechsel zum Tragen, sofern der Versicherungsschutz lückenlos übergeht. Wechselt der Fahrzeughalter die Versicherung, übermitteln die Versicherungsgesellschaften die eVB-Ü immer automatisch an das Kraftfahrtbundesamt und somit an die zuständige Zulassungsstelle. Sie ersetzt damit die bisherige eVB-Nummer der Vorversicherung. Der Kfz-Halter beziehungsweise der Versicherungsnehmer muss sich also nie selber um die Benachrichtigung an die Zulassungsstelle kümmern .
https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/
schicke Kopien davon ans Amt
Moin zu dir und ich würde morgen sehr wohl mit dem Auto fahren. Dein neuer Versicherer hat blos vergessen eine EVB zu übermitteln. Das ist ein Anruf, das kannst du selbst machen. Wenn du den Makler nicht erreichst, ruf das neue Versicherungsunternehmen an. Die sollen sofort eine EVB übermitteln. Du hast bezahlt und bist auch versichert.
Meistens übernehmen die auch die 23€, das kommt halt vor wenn zum Jahreswechsel alles drunter und drüber geht.
Ja genau - der Zulassungsstelle fehlt ganz einfach die nötige eVB-Ü „Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“
... für mich kann da etwas nicht stimmen.
Die neue Versicherung kann doch erst abbuchen, wenn es eine Rabattübertragung gab, der neue Versicherungsschein Dir vorliegt, und die Wartezeit für Sepa abgelaufen ist.
Zudem steht auf Deinem Schein bestimmt die Rufnummer der Versicherung, und deren Horline ist auch jetzt erreichbar.
Viel Glück.
Und ohne fahren, ist wirklich fatal!
Zum Glück haftet ja Dein Makler, wenn etwas in die Hose geht.
...jedoch ist i-wie beim neuen Versicherer die eVB-Ü, also die „Elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“ nicht an den GDV bzw. an die Zulassungsstelle weitergemeldet worden😥