Auto Innenspiegel ab gemacht und beim dran machen Frontscheibe gerissen?

5 Antworten

Einfach den Vorfall schildern und nachfragen

Da wird deine private Haftpflichtversicherung sich auf die "Benzinklausel" berufen.

Außerdem müsstest du schon "Gefälligkeitsschäden" mit abgesichert haben. Du warst ja hier im Auftrag des Eigentümers tätig.

Nein. Stichwort "Benzinklausel". Der Schaden ist dah privat zu tragen.

Grundsätzlich ja. Wenn sie euch die Story denn glauben.

Mit welcher Kraft hast du den das Ding wieder dran gehauen ?

Solch ein Schaden sollte die Versicherung schon übernehmen