Auto Innenspiegel ab gemacht und beim dran machen Frontscheibe gerissen?
Hey, mein kollege hat heute das Auto von seinem Opa gehabt, ich habe den innenspiegel abgezogen weil er dreckig war und um ihn zu putzen, da ich das schon oft oft bei meinem auto gemacht habe. Wollte den spiegel dann wieder dran machen, dabei ist die frontscheibe einfach gerissen.
Sein opa hat das auto nur haftpflich versichert. Jetzt ist die frage ob da meine private haftpflicht versicherung greift?
Hoffe jemand weiss mehr
LG
5 Antworten
Einfach den Vorfall schildern und nachfragen
Da wird deine private Haftpflichtversicherung sich auf die "Benzinklausel" berufen.
Außerdem müsstest du schon "Gefälligkeitsschäden" mit abgesichert haben. Du warst ja hier im Auftrag des Eigentümers tätig.
Beispielhaftes Zitat der GVO-Versicherung:
Eine Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person an einem Kfz, Kfz-Anhänger und Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Somit wäre die geschilderte Tätigkeit Gegenstand des Versicherungsschutzes!
Nein. Stichwort "Benzinklausel". Der Schaden ist dah privat zu tragen.
Dahat mal wieder jemand das Geld für eine Teilkasko gespart.
Die Frage ist kann die versicherung sagen ich hätte den spiegel zu festdrauf gedrückt und dann nicht greifen?
Nein!
Danke, also einfach bei der versicherung anrufen und den fall schildern
Genau so, wie du es hier geschildert hast.
Gilt die nicht nur wenn ich das fahrzeug in Betrieb gesetzt habe? Das auto war aus und wir standen..
Grundsätzlich ja. Wenn sie euch die Story denn glauben.
Mit welcher Kraft hast du den das Ding wieder dran gehauen ?
Solch ein Schaden sollte die Versicherung schon übernehmen
Nicht mal wirklich fest, wir waren beide verwundert dass die scheibe gerissen ist. Habe es dann auch mit gegendruck versucht, das teil wollte aber einfach nicht mehr drauf.
Beispielhaftes Zitat der GVO-Versicherung:
Somit wäre die geschilderte Tätigkeit Gegenstand des Versicherungsschutzes!