Neue Versicherung bei erloschenen Versicherungsschutz?
Hallo zusammen,
eine Bekannte und ich sind aktuell am grübeln, ob sie problemlos eine neue KFZ-Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschließen kann, wenn sie bei der vorherigen rausgeworfen wurde?
Wäre lieb, wenn ihr helfen könntet 🙋🏼♀️
7 Antworten
Si wird in jedem Fall nach dem Vorversicherer gefragt. Eine Falschaussage führt dann unweigerlich dazu, dass der neue Vertrag sofort wieder aufgehoben wird.
Um überhaupt eine eVB zu erhalten, wird sie einen Jahresbeitrag VORHER entrichten müssen.
Wenn wir aber mal davon ausgehen, dass das Fahrzeug aktuell noch angemeldet ist, dann ist jedem VR natürlich sofort klar, dass es eine Vorversicherung geben muss. Und da muss dann natürlich die Frage "wer hat den Vorvertrag gekündigt?" mit "VR" beantwortet werden.
Ich habe noch nie einen KFZ-Antrag gesehen, wo die Frage nach dem Vorversicherer gefehlt hat. Wenn es keinen gab, ist die Antwort eben entsprechend. Uns selbstverständlich ist JEDE Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Sonst kann man es sich gleich sparen.
Auch dann würde die Möglichkeit bestehen, dass da Fahrzeug auf eine andere Person angemeldet wird.
Aber wir müssen ja keine Spitzfindigkeiten austauschen.
Auf eine andere Person kann das Fahrzeug jederzeit angemeldet werden. Das hat mit der gestellten Frage überhaupt nichts zu tun.
Dies ist deine Meinung!
Sicher kannst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem anderen Versicherer abschließen.
Er muss dein Auto sogar versichern.
Unter Umständen aber nur die Kfz-Haftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Versicherungssumme - ohne Kasko-Versicherung.
Bestimmt, nur nicht rückwirkend.
Welche SF-Klasse hat sie denn und kann sie darauf verzichten?
Falls gekündigt wurde wegen Rückstand, kann diesr ja nach der Kündigung ausgeglichen werden und die Kündigung muss aufgehoben werden, wenn es in der gesetzgeberischen Frist erolgt.
Da Versicherungspflicht besteht, muss jede andere Versicherung Krafthaftpflichtversicherungsschutz anbieten (Kontrahierungszwang). Das gilt aber nicht für die Kaskoversicherung.
Problemlos wohl nicht.
Die Versicherungen können einen Kunden nicht grundlos ablehnen, aber sie werden wohl versuchen ihm Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Eventuell wird auch nur die Haftpflicht versichert und alle anderen Leistungen verwehrt. Sie können eine hohe Selbstbeteiligung verlangen.
Bei welchem Kfz-Haftpflichtversicherer gibt es eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Haftpflicht?
Dies wäre mir neu!
Ja, das bezog sich auch auf die Kasko, falls sie angeboten wird.
Wenn die Kasko angeboten wird, kann der Kunde entscheiden.
Nur in solchen Fällen, gibt es nur gesetzliche Deckung in der Kfz-Haftpflicht ohne sonstige Zusatzdeckungen und gegen jährliche Zahlungsweise.
...sie können eine Jahresprämie im Voraus verlangen!
Dieser muss doch nur dann angegeben werden, wenn ein Vorvertrag berücksichtigt werden soll.