Fahrzeug als Minderjähriger mit Vollmacht zulassen
Hallo,
kann ich als Minderjähriger mit Vollmacht das Leichtkraftrad von meinem Vater zulassen? Die Versicherung von meinem Motorrad geht über meinen Vater, er kann ja jedem die Vollmacht geben, das Motorrad bei der Zulassungsstelle anzumelden. Kann er diese Vollmacht auch einem Minderjährigen geben? (17Jahre)
Danke Grüße
4 Antworten
die zulassung eines kfz ist ein vorgang, für den man auch als bevollmächtigter volljährig sein muss, sonst wäre dieser "amtliche vorgang" nicht rechtskräftig.
Ich finde die Antworten hier schon sehr eigenartig.
Ja - eine Anmeldung eines Leichtkraftrades auf einen minderjährigen ist möglich!
Fahrzeugzulassung auf minderjährige Personen
Eine Fahrzeugzulassung auf minderjährige Personen ist nur zulässig, sofern die minderjährige Person aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz erfüllt oder für das zuzulassende Fahrzeug die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Zulassung eines Neufahrzeugs
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
•eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) •die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) •einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU-Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU-Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis) •ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer •eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint •die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei einer Anmeldung auf eine Firma. Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, müssen die Vollmachten und Ausweise der gemeinschaftlich Vertretungsberechtigten vorgelegt werden. Bei Fahrzeugzulassungen auf Vereinigungen (GbR etc.) ist ein Vertreter zu benennen, auf dessen Namen die Zulassung erfolgt. •Bei Fahrzeugzulassungen durch minderjährige Personen bzw. auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden.
Eine Vollmacht ist grundsätzlich bei der Anmeldung eines Fahrzeuges möglich, aber du musst dafür volljährug sein,
Amtliche Vorgänge müssen in der Regel persönlich erledigt werden.
Unsinn.