Mit gebrauchtem Fahrzeug direkt nach dem Kauf nach Hause fahren?
Hallo Community!
Da ich nun endlich meinen Führerschein habe, möchte ich mir natürlich auch ein Fahrzeug (Motorrad) beschaffen. -> Gebraucht, ein Neuwagen ist leider für mich als Azubi nur schwer finanzierbar.
Das Fahrzeug steht ca 70 km entfernt, weshalb "nach Hause schieben" nicht in Frage kommt.
Nun die Frage: Darf ich mit dem Fahrzeug nach dem Kauf nach Hause fahren, oder müsste ich das Motorrad irgendwie nach Hause schleppen lassen?
Und anschließend: Nachdem ich das Motorrad umgemeldet habe, brauche ich ja eine neue Versicherung... heißt das, dass ich nach der Ummeldung bis zum erneuten Versicherungsabschluss nicht mit dem Motorrad fahren darf(dauert das lange?)?
9 Antworten
Fahrzeug kaufen, entweder aufladen und nach Hause bringen oder Versicherung aussuchen, anrufen und EVB Nr geben lassen--kommt per SMS aufs Handy.
Dann online Termin beim Strassenverkehrsamt holen, da kann man auch ein Wunschkennzeichen vormerken lassen, dann das Schild schon mal kaufen und danach dann Papiere, Schild, Handy,Ausweis und Kontokarte zum Termin mitnehmen.
warum Handy? na wegen der EVB Nr.
Dann mit Schild und Papiere Fahrzeug abholen.
Du benötigst wenigstens ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür müsstest Du nach dem Kauf erst zur lokalen Zulassungsstelle. Du benötiugst Dort eine EVB, die kann man aber auch online machen. "Direkt nach dem Kauf" klappt also nicht.
Die entscheidende Frag ist, ob das Fahrzeug was du kaufen möchtest noch zugelassen ist. Wenn dir der Verkäufer das FZG angemeldet überlässt kannst du damit fahren, wenn es nicht angemeldet ist bleibt nur der Hänger oder ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung nach Hause. Sollte es angemeldet sein und du bekommst es so dann ab nach Hause, schnellst möglich einen Termin auf der Zulassungsstelle wenn nötig, bei manchen kann man auch ohne Termin vorbei schauen. Und das Fahrzeug ummelden auf deinen Namen, da du dafür Papiere und Kennzeichen brauchst kann das FZG natürlich in der Zeit auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle stehen. Ganz wichtig vorher von der Versicherung die EVB Nummer besorgen.
Es ist eine schlechte Idee ein Fahrzeug zugelassen zu übergeben egal wem auch Immer den oft genug gibt es Probleme weil der Käufer den Wagen nicht ummeldet und zB. in den Osten verschwindet.. Bei einem Motorrad ist es anzuraten entweder auf einem Anhänger zu transportieren oder mit einen zuvor besorgten Kurzeitkennzeichen..
Das ist jedoch Fahrzeugdefiniert und wenn sich bei den Verkaufsverhandlungen oder Besichtigungen Unklarheiten entstehen die dem Kauf entgegenstehen hat man umsonst Geld ausgegeben.
Daher ist es ratsammer einen Anhänger vieleicht von einem Kumpel oder Freund zu leihen der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und diesen um den Transport zu bitten Falls es zum Kauf kommt oder eben nicht..
Man sollte sich da auf keinen Fall selbst Druck machen zum Fahren kommt man noch früh genug.. Die Versicherung sollte man im Vorfeld aussuchen und sich Angebote einholen.. man weis ja was es für eine Maschine sein oder werden soll und kann die Daten im Vorfeld ( zB beim Verkäufer ) erfragen.. Schlüsselnummern reichen im Fall einer Angebotsanfrage durchaus aus. selbst wenn es nicht zum Abschluss kommen sollte.. Joachim
Oh Entschuldigung, ich hätte wahrscheinlich erwähnen sollen, dass das Fahrzeug aktuell noch angemeldet und versichert ist, sonst wäre eine Probefahrt ja recht blöd...
Ist das nicht so, dass die Versicherung vom Verkäufer bis zur Ab-/ Ummeldung gilt. Habe auch öfters gehört, dass man da als Verkäufer Acht geben muss, dass der Käufer nicht auf die eigenen Versicherungskosten weiterfährt...