Mit gebrauchtem Fahrzeug direkt nach dem Kauf nach Hause fahren?
Hallo Community!
Da ich nun endlich meinen Führerschein habe, möchte ich mir natürlich auch ein Fahrzeug (Motorrad) beschaffen. -> Gebraucht, ein Neuwagen ist leider für mich als Azubi nur schwer finanzierbar.
Das Fahrzeug steht ca 70 km entfernt, weshalb "nach Hause schieben" nicht in Frage kommt.
Nun die Frage: Darf ich mit dem Fahrzeug nach dem Kauf nach Hause fahren, oder müsste ich das Motorrad irgendwie nach Hause schleppen lassen?
Und anschließend: Nachdem ich das Motorrad umgemeldet habe, brauche ich ja eine neue Versicherung... heißt das, dass ich nach der Ummeldung bis zum erneuten Versicherungsabschluss nicht mit dem Motorrad fahren darf(dauert das lange?)?
9 Antworten
Fahrzeug kaufen, entweder aufladen und nach Hause bringen oder Versicherung aussuchen, anrufen und EVB Nr geben lassen--kommt per SMS aufs Handy.
Dann online Termin beim Strassenverkehrsamt holen, da kann man auch ein Wunschkennzeichen vormerken lassen, dann das Schild schon mal kaufen und danach dann Papiere, Schild, Handy,Ausweis und Kontokarte zum Termin mitnehmen.
warum Handy? na wegen der EVB Nr.
Dann mit Schild und Papiere Fahrzeug abholen.
Du benötigst wenigstens ein Kurzzeitkennzeichen. Dafür müsstest Du nach dem Kauf erst zur lokalen Zulassungsstelle. Du benötiugst Dort eine EVB, die kann man aber auch online machen. "Direkt nach dem Kauf" klappt also nicht.
Die entscheidende Frag ist, ob das Fahrzeug was du kaufen möchtest noch zugelassen ist. Wenn dir der Verkäufer das FZG angemeldet überlässt kannst du damit fahren, wenn es nicht angemeldet ist bleibt nur der Hänger oder ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung nach Hause. Sollte es angemeldet sein und du bekommst es so dann ab nach Hause, schnellst möglich einen Termin auf der Zulassungsstelle wenn nötig, bei manchen kann man auch ohne Termin vorbei schauen. Und das Fahrzeug ummelden auf deinen Namen, da du dafür Papiere und Kennzeichen brauchst kann das FZG natürlich in der Zeit auf dem Parkplatz der Zulassungsstelle stehen. Ganz wichtig vorher von der Versicherung die EVB Nummer besorgen.
In der Regel sollte man davon ausgehen wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, dass der TÜV noch gültig ist. Falls abgemeldet und abgelaufen muss natürlich erst ein neuer TÜV gemacht werden bevor man das FZG anmelden kann. Der TÜV muss zum ummelden noch mindestens 6 Monate gültig sein.
"Der TÜV muss zum ummelden noch mindestens 6 Monate gültig sein."
Stimmt nicht. Wo hast du das denn her ? Gültige HU ist bis zum letzten Tag (Arbeitstag) im Monat vor Ablauf.
Danke!!! Hab mir schon überlegt, wie man sonst mal ein Auto abholen sollte?! Jedes mal ablschleppwagen rufen?!
Es ist eine schlechte Idee ein Fahrzeug zugelassen zu übergeben egal wem auch Immer den oft genug gibt es Probleme weil der Käufer den Wagen nicht ummeldet und zB. in den Osten verschwindet.. Bei einem Motorrad ist es anzuraten entweder auf einem Anhänger zu transportieren oder mit einen zuvor besorgten Kurzeitkennzeichen..
Das ist jedoch Fahrzeugdefiniert und wenn sich bei den Verkaufsverhandlungen oder Besichtigungen Unklarheiten entstehen die dem Kauf entgegenstehen hat man umsonst Geld ausgegeben.
Daher ist es ratsammer einen Anhänger vieleicht von einem Kumpel oder Freund zu leihen der die entsprechende Fahrerlaubnis hat und diesen um den Transport zu bitten Falls es zum Kauf kommt oder eben nicht..
Man sollte sich da auf keinen Fall selbst Druck machen zum Fahren kommt man noch früh genug.. Die Versicherung sollte man im Vorfeld aussuchen und sich Angebote einholen.. man weis ja was es für eine Maschine sein oder werden soll und kann die Daten im Vorfeld ( zB beim Verkäufer ) erfragen.. Schlüsselnummern reichen im Fall einer Angebotsanfrage durchaus aus. selbst wenn es nicht zum Abschluss kommen sollte.. Joachim
Man kann doch auch im Kaufvertrag festhalten, dass sich der Käufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche umzumelden.
Außerdem wäre das für einige (mich auch) warscheinlich eher abweisend, wenn man, um ein komplett funktionstüchtiges Fahrzeug abzuholen, mit dem Abschleppanhänger kommen müssen oder sich im Vorfeld ein Kurzzeitkennzeichen holen müssen.
"Die Versicherung sollte man im Vorfeld aussuchen und sich Angebote einholen.. man weis ja was es für eine Maschine sein oder werden soll "
Naja bei geringerem Budget wählt man eher je nach Angebot und Preis aus, da legt man sich ja nur selten im Vorraus auf ein bestimmtes Modell fest, zwischen unterschiedlichen 600er Motorrädern gleichen Fahrzeugtyps(Naked Bike etc...) ist ja der Unterschied im gleichen Preisbereich auch nicht so riesig, wenn auch durchaus merkbar vorhanden.
Wenn Dann das Fahrzeug doch nicht in einem gewünschten Zustand ist, wäre eine Versicherung im Vorraus eher belastend, und zweimal fahren(einmal gucken, einmal abholen) ist dann je nach Distanz auch nicht mehr schön
Im Kaufvertrag werden doch auch genügend personenbezogene Daten festgehalten, sollte man dem Käufer also wirklich all diese Umwege bereiten, nur weil "der Käufer den Wagen nicht ummeldet und zB. in den Osten verschwindet", was jetzt so eigentlich auch nicht wirklich mein Plan war?
Bei mir geht kein Fahrzeug egal ob nun Auto oder Moped zugelalassen vom Hof innerhalb gewissen Reichweiten habe ich das Fahjrzeug auch selbst dem Käufer überstellt und dann gemeinsam mit dem Käufer umgemeldet oder dann abgemeldet. ich weis und hier kann man das auch hoier in duztenden Beiträgen nachlesen wie schwierig es ist ein zugelassenes Fahrzeug wenns mal weg ist nachträglich abgemeldet zu bekommen insbesondere dann wenn die Papiere schon übergeben wurden.
Zwischen recht haben und recht bekommen steht dann eine Zivilklage die recht teuer werden kann vorausgesetzt der Käufer ist in Deutschland gemeldet.. Dann hat man die Karre verkauft und einen vieleicht guten Preis bekommen den man dann anschließend dem Rechtsanwalt überweisen kann der ie abmeldung dann durchsetzt..
Dann ist beim Käufer Finanziell nix zu holen und man bleibt auf den Kosten sitzen . Bei solchen Aktionen sind einige tausender schnell mal verbraten.. Es gibt leider genug Menschen die es drauf ankommen lassen erstmal auf Kosten der Vorbesitzer unterwegs zu sein..
Als Käufer ist man da oft fein raus und wenn man dann noch aus einen nicht EU Land kommt noch besser. Versucht mal ein Fahrzeug das in der Ukraine oder Georgien Läuft abzugreiffen und den wagen dann zwangsabmelden zu lassen.. Aus dem Grunde sind zugelassene Fahrzeuge oder nur die Zulassung oft genung deutlich höher eingestuft wie das Fahrzeug selbst .. den glaubt mir in jedem Land ist bekannt das Fahrzeuge die uns wenn zugelassen auch Versíchert sind.. und wie de i Zahliungsmodalitäten im Schadensfall sind..
Oh Entschuldigung, ich hätte wahrscheinlich erwähnen sollen, dass das Fahrzeug aktuell noch angemeldet und versichert ist, sonst wäre eine Probefahrt ja recht blöd...
Ist das nicht so, dass die Versicherung vom Verkäufer bis zur Ab-/ Ummeldung gilt. Habe auch öfters gehört, dass man da als Verkäufer Acht geben muss, dass der Käufer nicht auf die eigenen Versicherungskosten weiterfährt...
Ihr macht einen schriftlichen Kaufvertrag (z.B. www.mobile.de) und schreibt das genaue Übergabedatum mit Uhrzeit in diesen Vertrag. Damit geht die Versicherung erst mal auf den Käufer über. Bei der Ummeldung brauchst du dann deine eVB-nummer von deiner neuen Versicherung. Solltest du in der Zwischenzeit einen verschuldeten Unfall haben, klären das die alte und die neue Versicherung untereinander. Dein SFR wird dann belastet. Nicht der vom Verkäufer.
Einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen.
BEDENKE hat das Ding noch eine gültige TÜV Plakette !