Fahrtkostenersatz bei Wohngeld als Bruttolohn angerechnet
Hallo!
Ich bekomme Wohngeld. Dieses Jahr wesentlich weniger als letztes Jahr. Beim Wohngeldamt sagt man mir, das läge an meiner hohen Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber.Dieses wäre Bruttolohn. Ist das so? Und warum haben die das erst dieses Jahr gemerkt? Aber ich HABE ja auch sehr hohe Fahrtkosten (250 EUR im Monat). Beim Amt sagten sie mir, ich könne die Fahrtkosten ja in der Steuer absetzen. Als ich zurückgab, dass ich ja gar keine Steuern zahlt bekam ich nur ein :"Ja, eben" zu hören. DANN könnten sie auch keine Pauschale abziehen. :o(
1 Antwort
Die Pauschale für Werbungkosten (920 €)und Entfernungspauschale wird allein deshalb schon vom Bruttoeinkommen abgezogen, weil du eine eingetragene Steuerklasse hast. Es kommt hier nicht darauf an, ob Steuern tatsächlich entrichtet werden. Ein Abzug von 10 % für Steuern wird nicht natürlich nicht berücksichtigt.Aber die Werbungskostenpauschale und die Entfernungspauschale muss abgezogen werden, soweit die Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Nun machst du jedoch keine Steuererklärung.. wozu auch, du bekommst die Kosten vom Arbeitgeber erstattet. Hierbei handelt es sich jedoch um eine zweckgebundene Einnahme, die meiner Meinung nach alsSachbearbeiterin in eienr Wohngeldstelle, nicht mit als Bruttoeinkommen berücksichtigt werden dürfte !
Vielen Dank für deine Antwort. Es hat mir viel Klarheit gebracht. Kann ich denn an dem Bescheid noch etwas ändern? Er ist schon ein 3/4 Jahr alt?!