Fahrtkosten zurück erstatten bei einer gutachtung durch die Rentenversicherung
Hallo Liebe Leute,
und zwar habe ich nächste woche einen Gutachtungstermin bei einem Neurologe werde wohl mit taxi hinfahren müssen anstatt mit dem Zug wird da die Fahrtkosten auch zurück gezahlt wenn ich mit einem Taxi hinfahre oder muss ich mit einem Zug hinfahren.
4 Antworten
Zugfahrt wird erstattet, du musst dir beim Arzt bescheinigen lasen, dass du dort warst. Taxifahrt ist vor der Fahrt bei der Rentenversicherung zu beantragen, telefonisch reicht meist, wird genehmigt wenn aus den Unterlagen hervorgeht, dass du gehbehindert bist und nicht in einen Zug einsteigen kannst oder sonstwie gehindert bist am Zugfahren, weil du Angstattacken bekommst oder sowas. Aber auf jeden Fall vorher beantragen!!! Einfach Taxirechnung vorlegen reicht nicht aus!!!!
Das hängt vom Beauftrager des Gutachtens ab.
Vera hat recht: Quark
quark!
Wenn die Zugfahrt bezahlt werden würde, bekommst Du wahrscheinlich das ersetzt, was die Zugfahrt gekostet hätte, auch wenn Du mit dem Taxi fährst.
frag bei der rentenversicherung nach.
es ist die deutsche Rentenversicherung