Fahrtkosten zurück erstatten bei einer gutachtung durch die Rentenversicherung

4 Antworten

Zugfahrt wird erstattet, du musst dir beim Arzt bescheinigen lasen, dass du dort warst. Taxifahrt ist vor der Fahrt bei der Rentenversicherung zu beantragen, telefonisch reicht meist, wird genehmigt wenn aus den Unterlagen hervorgeht, dass du gehbehindert bist und nicht in einen Zug einsteigen kannst oder sonstwie gehindert bist am Zugfahren, weil du Angstattacken bekommst oder sowas. Aber auf jeden Fall vorher beantragen!!! Einfach Taxirechnung vorlegen reicht nicht aus!!!!

Das hängt vom Beauftrager des Gutachtens ab.

Melissa25 
Beitragsersteller
 20.01.2012, 00:39

es ist die deutsche Rentenversicherung

ichhierundda  20.01.2012, 15:19
@Melissa25

Vera hat recht: Quark

veraeva12  20.01.2012, 00:39

quark!

Wenn die Zugfahrt bezahlt werden würde, bekommst Du wahrscheinlich das ersetzt, was die Zugfahrt gekostet hätte, auch wenn Du mit dem Taxi fährst.

frag bei der rentenversicherung nach.