Muß ich Geld für gefüllten Goldschmuck an Juwelier zurück erstatten?

4 Antworten

Ich weiß es nicht.

Aber, es ist schon richtig, daß der Juwelier der Profi ist. Hast Du ein Formular unterschrieben, wo folgender Satz, sinngemäß steht: Sollte sich im nachhinein herausstellen, daß das verkaufte Teil nicht dem entspricht, für das es verkauft wurde, muß es zurückgenommen werden?

Aber, ich denke der Juwelier muß nachweisen, daß einmal es sich genau um den Armreifen handelt, den Du ihm verkauft hast. Zum anderen, kann es sein, wie beim Biedermeierschmuck, daß bekannt ist, dem Ankäufer, daß es sich nur um eine Hülle handelt, aus Gold (war das Armband mit Zahlenstempel versehen?) ? Müßte eigentlich sein, dann wäre es m.M. nach sein Problem.

Aber wie das ganze beweisen? Ich würde den Rat geben, zur Verbraucherberatung zu gehen, so schnell wie möglich.

Hi

Ich habe keine Ahnung, sowie du auch. Wenn ich zum Juwelier gehen würde, dann ist das der Profi, Der kennt alle Tricks um echtes von falschem zu unterscheiden.

Wenn er den Armreif ausgiebig getestet hat, dann hätte ihm das als Profi auffallen müssen. Irgendwie gibt es eine Möglichkeit festzustellen, um das Goldgewicht mit dem Volumen der Wasserverdrängung zu berechnen.

Wenn er sich nach mehreren Tagen meldet und die angebliche falsche Füllung findet, bedeutet es, das er den Armreif zerstört haben muss. Wie weit jetzt die Zerstörung ist und ob man überhaupt noch nachweisen kann, das es sich um deinen verkauften Armreif handelt, bleibt offen.

Ich finde die späte Reklamation eher merkwürdig. Berechtigt oder nicht, das sollte nicht dein Problem sein. (Denke ich)

Frag´doch mal bei einem anderen Juwelier nach, wie er die Geschichte beurteilt.

Gruß Nino

Eindeutig: Der Juwelier hat geprüft!!! Er ist der Fachmann! Wenn Du zu uns kommst, dann wird der Armreif mit einer Zange zerschnitten, da sieht man, ob Füllung vorhanden ist. Der Juwelier haftet und Du mußt nichts zurüch erstatten.

weigere dich .... verkauft ist verkauft... er hat´te den armreif lange genug, hat ihn selbst geprüft! er hat ihn dir abgekauft also ist er selbst schuld.

helmaj 
Beitragsersteller
 07.09.2011, 20:39

Finde ich auch. Er hatte auch zum prüfen ne kleine Nadel benutzt und die in ein kleines Loch im Armreif gestochen und trotzdem den vollen preis bezahlt,also nichts zu beanstanden gehabt. Habe jetzt im Net nachfelesen, daß Betrüger oft in diese Löcher Zement reinspritzen, aber wie soll ich so was wissen,wenn selbst der Juwelier keine Ahnung hat...

ASS50  08.09.2011, 14:05
@helmaj

Die Weigerung führt zu einem Rechtsstreit den der Juwelier gewinnt! Es gibt hohle Armbänder die sind im Galvano-Verformverfahren hergestellt und beinhalten innen nur Luft. (Dabei gibt es keine Probleme!) Bei alten Verfahren hatten diese Art Armbänder innen einen unechten Metall-Kern der mittels Säure herausgelöst wurde, später enthielten die Bänder Wachs, hier war das auslösen einfacher. Es gab aber auch Produkte diese enthielten Sand, Gips usw. Diesen Armbändern sieht man das Herstell-Verfahren nicht an, deshalb ist der Juwelier nicht verantwortlich!

Freundlichst

ASS50