Betrug! Sparkasse, überweisenes Geld zurück nehmen?
Ich hab mir bei shpock (flohmarktapp) ein Produkt gekauft und das Geld per Überweisung bei der Sparkasse gezahlt. Nun meldet die Person sich nicht mehr bei mir und das Paket ist nach ca 15 Tagen immernoch nicht bei mir. Bin wohl auf einen Betrüger reingefallen. Was kann ich tun? Ich bin noch Schülerin und für mich sind diese 15€ echt viel Geld. Der Support der App bringt auch nichts. Hilfe!
6 Antworten
Man zahlt auf so einer Plattform auch erst bei Abholung. Das Geld kannst du nicht einfach wieder holen. Du kannst eine Frist gehen und wird diese nicht eingehalten zur Polizei gehen - bei diesem Betrag sollte man es eher als Lehrgeld sehen.
Hallo,
du kannst keine Überweisung rückgängig machen. Nur einer Lastschrift könntest du widersprechen.
Du kannst jedoch Anzeige wegen Betruges (§263 StGB) bei der Polizei erstatten. Dieses Delikt bei uns in der Polizei Alltag, da es ein Massenphänomen ist. Wir können anhand der Überweisungsdaten den Kontoinhaber ausfindig machen. Aber das wird dir dein
Geld erstmal nicht zurückbringen, da die Polizei nur für das Strafverfahren
zuständig sind. Um deine finanzielle Ansprüche durchzusetzen, brauchst du aber ein Zivilrechtsverfahren, wofür du einen Anwalt brauchst.
Solltest du betrogen werden, läuft das Ganze wie folgt ab: Du erstattest bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs. Du gehst zu einem Zivilrechtsanwalt (musst du erstmal in Vorkasse übernehmen). Dieser stellt ein Akteneinsichtsgesuch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
und bekommt somit die Daten des Betrügers. An diesen richtet er die Forderung bzgl. deinem Geld. Der Betrüger zahlt das von dir "erschlichene" Geld und die Anwaltskosten. Somit gehst du ohne finanziellen Schaden aus der Sache raus. Sollte der Betrüger kein Geld mehr haben, wird ein sogenannte "Vollstreckungstitel"
erwirkt (kostet aber auch wieder etwas. Dieser ist 30 Jahr lang gültig. Sollte
sich auf dem Konto des Betrügers also innerhalb der nächsten 30 Jahre Geld
befinden, kann dieses mit dem dir zustehenden Betrag gepfändet werden.
Jedoch muss dir bewusst sein, dass das Risiko besteht, dass
der Betrüger nie Geld auf seinem Konto hat und somit nie gepfändet werden kann.
In diesem Fall bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen!
Gehst du wegen 15€ nicht den Weg über den Zivilrechtsanwalt, kannst du auch darauf hoffen, dass eine Anzeige den Täter so sehr in Angst versetzt, dass er dir dann - zur Strafmilderung - von sich aus das Geld zurück überweist. Selbst wenn nicht, wird er zumindest strafrechtlich bestraft, hat also durch deinen Verlust keinen Mehrwert...
Viel Erfolg
Überwiesenes Geld kannst Du nicht zurückholen.
Setz dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung der Ware,
tut er das nicht steht es dir offen mit deinen Eltern einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Ob das wegen der 15 Euro sinnvoll ist lass ich mal dahingestellt.
Außerdem auch aus 5€ lassen sich gute Zinsen ziehen. Also von daher einfach angehen.
Eine einmal getätigte Überweisung kannst du nicht zurück buchen lassen.
Und wegen 15 € kannst du auch die Sparkasse nicht mit einem Nachforschungsauftrag beauftragen. Das wird dann teurer. Betrachte es als Lehrgeld.
Das Geld als Lehrgeld abschreiben und derartige Käufe in Zukunft unterlassen.
Einmal erteilte Überweisungsaufträge kann man im nachhinein nicht mehr rückgängig machen.
Ist in jedem Falle sinnvoll, egal ob 5 € oder 500€ es ist und bleibt eine Straftat, solchen Leuten sollte man aus Prinzip einen Denkzettel verpassen der am Ende viele Konsequenzen nach sich zieht.
Ich selber habe schon mehrfach solche Fälle gehabt. Falls er die Ware auch nach mehrmaliger Kontaktaufnahme nicht senden möchte und auch das Geld beibehält. Einfach bei der Polizei Strafanzeige erstatten wegen 263 Stgb Betrug wobei das spezifisch schon ein so genannter Eingehungsbetrug ist. Das heißt der Verkäufer empfängt die Zahlung hat aber nicht die Absicht die Ware zu versenden. Desweiteren kommt noch bei der Beibehaltung des Geldes der Tatbestand der Unterschlagung dazu.
Gleichzeitig am besten mit allen Nachweisen ein Inkasso beauftragen, kostet meistens nicht mal was im vorrauß. Die rechnen sich ihre Kosten oben drauf was der Herr oder die Dame am Ende zusätzlich zahlen darf. Wird halt nur alles teuer aber ist in dem Falle ja für das Gegenüber das angemessene Lehrgeld.