Fahrtkosten zu Großeltern, die das Kind unentgeltlich betreuen
Hallo. Kann ich die Fahrtkosten (einfach 30 km) zu den Großeltern ansetzen, die das Kind an 3 Tagen die Woche betreuen, während wir, beide Elternteile, in der Arbeit sind. Die Kinderbetreuung erfolgt unentgeltlich. Wenn ja, wo kann ich das ansetzen? Freue mich über Antworten, Grüße Rene
3 Antworten
Nein, das ist steuerlich nicht abzugsfähig.
führe sie in der Lohn-Einkommensteuer mit auf. Viel Erfolg. Gibt glaube ic,h ca. 30 Cent, pro Kilometer - nur einfache Fahrt.
Für Kinder bis 14 Jahre können Kinderbetreuungskosten in bestimmtem Umfang abgezogen werden. Mit "Kosten" meint das Gesetz aber Fremdkosten. Dazu reichen aber nicht Quittungen der Großeltern über bestimmte Beträge. Das Geld muss vielmehr mindestens über einen Minijob, möglicherweise auch im Haushaltsscheckverfahren, gezahlt werden. Einzelheiten findet Ihr im Internet unter Minijobzentrale. Eure Fahrtkosten fallen nicht unter die Kinderbetreuungskosten.