Fahrtkosten wegen Auflösung Wohnung bei Erbe geltend machen?
Hallo, die jahrelange Lebensgefährtin meines Vaters ist gestorben und nun bin ich immer von Berlin nach Stuttgart am Wochenende gefahren um ihm beizustehen und die eigene Wohnung, die sie hatte, aufzulösen. Es gibt noch 2 Kinder von ihr, die Sie aber enterbt hat und seit über 12 bzw. 15 Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Andere Verwandschaft gibt es nicht. Sie wollte immer, daß wir uns um alles kümmern und so haben wir es gemacht. Nun erhalten diese Kinder ja ein Pflichtteilerbe, weil Sie enterbt worden sind. Aber mein Vater und ich hatten ja den Aufwand alles abzuwickeln und das würde ich gern vor der Berechnung des Pflichtteils der beiden Kinder geltend machen. Kann ich dieses und wenn ja, wie? Entfernungspauschale wie bei Steuererklärung üblich mit 0,30€ pro Kilometer oder nur tatsächliche Kosten (Tankquittungen)?
2 Antworten
Hier muß man zwischen vor und nach den Erbfall unterscheiden. Das was vor dem Erbfall ist, können Sie abziehen, wenn Sie eine Forderung gegen den Erblasser hatten, das dürfte bei Beistandsbesuchen regemäßig nich der Fall sein.
Die Kosten die den Erben als sochen durch das Erbe nach den Erbfall entstehen, insbesondere die Kosten der Beerdigung, sind bei der Berechnung des Pflichtteils vorab abzuziehen.
Kann ich dieses und wenn ja, wie? Entfernungspauschale wie bei Steuererklärung üblich mit 0,30€ pro Kilometer oder nur tatsächliche Kosten (Tankquittungen)?
Erbschaftssteuer ist hier nochmal eine andere Baustelle.
Tut mir Leid, aber nachdem hier kein Verwandtschaftsgrad zu der Verstorbenen Person besteht kannst du das nicht ansetzen.