Fahrtkosten wegen Auflösung Wohnung bei Erbe geltend machen?

2 Antworten

Hier muß man zwischen vor und nach den Erbfall unterscheiden. Das was vor dem Erbfall ist, können Sie abziehen, wenn Sie eine Forderung gegen den Erblasser hatten, das dürfte bei Beistandsbesuchen regemäßig nich der Fall sein.

Die Kosten die den Erben als sochen durch das Erbe nach den Erbfall entstehen, insbesondere die Kosten der Beerdigung, sind bei der Berechnung des Pflichtteils vorab abzuziehen. 

Kann ich dieses und wenn ja, wie? Entfernungspauschale wie bei Steuererklärung üblich mit 0,30€ pro Kilometer oder nur tatsächliche Kosten (Tankquittungen)?

Erbschaftssteuer ist hier nochmal eine andere Baustelle.


Tut mir Leid, aber nachdem hier kein Verwandtschaftsgrad zu der Verstorbenen Person besteht kannst du das nicht ansetzen.