Fahrtkosten von Steuer absetzen.. Ehepartner; Fernbeziehung?
Hallo,
mein derzeit Verlobter wohnt ca 600 km weiter weg. Im Mai 2020 haben wir unsere Standesamtliche Trauung. Leider werde ich erst einige Monate nach der Trauung zu Ihm ziehen können (Sep. 2020). Ist es möglich, die Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen?
Leider kenn ich mich garnicht aus, daher diese Frage.. vielen Dank vorab!!!!
2 Antworten
Hey,
man könnte jetzt prüfen, ob sich such um Werbungskosten (§9 EStG), Sonderausgaben (§10 EStG) oder außergewöhnliche Belastungen (§33 ff EStG) handelt würde.
Ich vermute mal, dass der besuch zu deinem Freund/Verlobten nicht beruflich veranlasst ist. Somit sind es keine Werbungskosten.
Es handelt sich auch nicht Sonderausgaben nach §10 ff EStG. Eine außergewöhnliche Belastung kommt auch nicht in Betracht.
Bei den Kosten handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung gem. §12 EStG und sind nicht abzugsfähig.
Gruß und euch alles Gute :)
*EStG = Einkommensteuergesetz
Die Fahrtkosten zu deinem Verlobten sind nicht beruflich veranlasst, vermute ich jetzt einfach mal.
Und deswegen eben nicht.