Bus- und Bahnticket von der Steuer absetzen

5 Antworten

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Prinzipiell stimmt das, dass man wahlweise die Kilometer oder aber die Buskarte absetzen kann. Die Sache hat aber leider ein paar kleine Haken.

1. 1000 Euro Werbungskosten bekommt eh jeder bereits monatlich beruecksichtigt, sodass von deinen 1104, nur noch 104 Euro bleiben, die beruecksichtigt werden, denn die Tausend wurden ja schon beruecksichtigt.

2. Die 104 Euro werden dir auch nicht ausbezahlt, wie du wohl annimmst, sondern dein zu versteuerndes Einkommen sinkt nur um diesen Betrag, wird also nicht versteuert. Bei einem Steuersatz von geschaetzten 15 % waeren das ungefaehr 16 Euro, die du dann raus bekommen wuerdest.

3. Du bist noch in der Ausbildung, daher nehme ich stark an, dass dein Einkommen derzeit noch viel zu gering ist, du daher also 2014 wahrscheinlich gar keine Lohnsteuer entrichtet hast (kannst du in der Jahresbescheinigung des AG nachsehen). Und verwechsle nicht die Sozialversicherungen (KV, RV usw.) mit Steuer. Steuer ist nur, wo auch Steuer dran steht. Und dann ist es leider so, dass man hoechstens das zurueck bekommen kann, was man auch gezahlt hat ueber das Jahr. Und bei 0 Euro Lohnsteuer sinkt deine Einkommenssteuerrueckerstattung hier von 16 Euro ebenso auf 0 Euro.

Aber immerhin, das mit wahlweise Fahrkarte oder Kilometer absetzen ist so durchaus korrekt. Und vielleicht kommst du nach der Ausbildung dann mal in den Genuss, das auch absetzen zu koennen.

  1. Hast du überhaupt Steuern bezahlt? Sonst macht die Erklärung nämlich keinen Sinn.
  2. Die von dir errechneten 1.101 EUR bekommst du nicht ausgezahlt (mal abgesehen davon, dass an deiner Rechnung etwas nicht stimmt). Der sich ergebende Betrag mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen.
  3. Grundsätzlich aber hast du tatsächlich die Wahl zwischen Wegepauschale und tatsächlichen Kosten. Das Finanzamt nimmt immer die für dich günstigere Variante.
TCMS1 
Beitragsersteller
 07.04.2015, 11:21

1. Steuern habe ich keine gezahlt - bin komplett neu bei dem Thema deshalb kenne ich nicht aus.

2. Gerechnet habe ich mit den 30 Cent pro KM (Arbeitsweg = 130 Tage je 16 KM und Berufsschulweg = 53 Tage je 15 KM) Somit komme ich auf die 1.101 Euro für das Jahr 2014.

TreudoofeTomate  07.04.2015, 11:22
@TCMS1

Wenn du keine Steuern bezahlt hast, brauchst du auch keine Steuererklärung machen. Du kannst nur zurück bekommen, was du vorher entrichtet hast. In deinem Fall also Nichts.

Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind Werbungskosten.

Du wirst gar nichts zurück bekommen wenn du keine Steuerabzüge hattest. Ein Verlustvortrag entsteht nur wenn die Werbungskosen insgesamt höher waren als die Einnahmen.

petrapetra64  07.04.2015, 12:55

Nein, Verlustvortrag derzeit nur bei 2. Ausbildung anerkannt, nicht bei der ersten (Klage vor Verfassungsgericht anhaengig). Hoeher als die Einnahmen muessen sie nicht sein, nur hoeher als die gezahlte Steuer.

kevin1905  08.04.2015, 01:28
@petrapetra64

Die Sonderausgabenregelung bezieht sich nicht auf betriebliche Ausbildungen. Diese sind ganz normal als Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit zu sehen und produzieren damit Werbungskosten.

Wie viel verdienst du im Monat? Mehr als 946 Euro? Denn wenn du weniger verdienst zahlst du eh keine Lohnsteuer... Und wenn du keine Steuer zahlst, kannst du aich keine Steuer absetzen...

TCMS1 
Beitragsersteller
 07.04.2015, 11:18

Noch zahle ich keine Lohnsteuer. Gibt es dadurch keine Möglichkeit?

PissedOfGengar  07.04.2015, 11:27
@TCMS1

Nein da du nichts Zahlst kannst du auch nix zurückbekommen...

Heißt also du bekommst nix...

Mit einer Steuerklärung bekommst du ja Teile deiner Lohnsteuer zurückerstattet... Und we rnix zahlt kann nix zurückverlangen...

petrapetra64  07.04.2015, 12:58
@PissedOfGengar

nennt sich deswegen auch Steuerrueckerstattung, man bekommt zu viel gezahlte Steuer zurueck.

Keine Steuern gezahlt = keine Steuern zurueck erstattet

Wer im Geschaeft nichts gekauft hat, sondern was geschenkt bekommen hat, kann sich auch beim Umtausch kein Geld zurueck holen.

 

Wenn du eine Busfahrkarte hast, kannst du nur die Kosten der Bus/Bahnfahrkarte absetzen. Wenn du die km-Pauschale absetzen willst, musst du das KFZ-Kennzeichen deines Autos angeben. BEIDES kannst du nicht absetzen.

wurzlsepp668  07.04.2015, 11:35

wo steht das im Gesetz??

ist nämlich Schmarrn hoch fünf!!

genau deshalb heißt das Ding Entfernungspauschale.

Egal ob der Weg mit dem Fahrrad, zu Fuß, mit Taxi, Pkw, Lkw, Quad, Zug oder Bus zurückgelegt wird, beträgt der Satz 0,30 € für den Entfernungskilometer.

Nur für Flugzeug und Hubschrauber gilt die Entfernungspauschale nicht ......

TCMS1 
Beitragsersteller
 07.04.2015, 11:18

Für das Jahr 2014 habe ich noch kein Auto gehabt. Oben wurde gesagt ich muss dafür Lohnsteuer zahlen, geht das auch ohne?

PissedOfGengar  07.04.2015, 11:28
@TCMS1

Nein geht keines Falls ohne

babyschimmerlos  07.04.2015, 11:29
@PissedOfGengar

Das hättest du besser in deiner Frage erwähnen sollen. Wer keine Lohnsteuer zahlt, kann logischerweise auch nichts zurückbekommen. Somit hätten sich hier alle Kommentatoren die Arbeit sparen können.