Fahrtkosten Übernahme von der ARGE bei Arbeitsaufnahme
hallo liebe community ... ich wollte fragen wenn ich alg 2 bekommen habe und seit kurzem jetzt wieder einen job habe... leider aber noch nicht so viel verdiene dass ich keine hilfe mehr vom amt brauche...kann ich damit rechnen eine kostenübernahme oder finazielle unterstützung für meine fahrtkosten zur arbeitsselle zu bekommen ?? wenn ja für wie lange könnte ich diese unterstützung bekommen?
6 Antworten
Ich denke das kommt drauf an. In berlin gibt es zum Beispiel das S-Ticket (Sozialticket), damit kann man vergünstigt eine Monatskarte kaufen. Dafür braucht man einen Berlinpass, den man mit dem Leistungsbescheid und Passfoto bekommt. Vielleicht gibt es sowas auch in deiner Stadt?
Den Antrag hättest du stellen müssen, BEVOR du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast. Jetzt hättest du nur eine Chance, wenn du deinem Sachbearbeiter nachweisen könntest, dass er dich nicht richtig beraten hat. Das sieht aber schlecht aus, da diese Regel in der Broschüre enthalten ist, die du beim Erstantrag als "erhalten" quittiert hast.
Eine Mobilitätshilfe (Fahrtkosten) wären ohne weiteres für 6 Monate möglich gewesen.
Also ich habe jetzt fast das gleiche Problem, ich könnte eine neue Arbeit bekommen und fest arbeiten die arbeitsstelle ist aber 44 km vom wohnort entfernt und ich kann ein antrag auf fahrkosten stellen der ca. 4 monate gezahlt werden könnte aber ich muss unter 1300 verdienen und den vertrag noch nicht unterschrieben haben. Ich erhalte aber momentan ALG I weiß jetzt nicht ob es das gleiche prinziep ist.
auf dein einkommen hast du einen freibetrag (100 euro grundfreibetrag, 100-1000 brutto 20%, 1000-1200/1500 brutto 10%). im grundfreibetrag ist ein bestimmter betrag für werbungskosten wenthalten. übersteigein deine werbungskosten nachweißlich diesen betrag kann der grundfreibetrag auf antrag erhöht werden. dies gilt jedoch nur bei sozialversicherungspflichtigen beschäftigungen und ausbildungen... bei minijobs nicht.
kommt drauf an, wenns ne feste arbeit ist, kannst du die beantragen, soweit ich aber weiß musst du dann länger als 10std (arbeit eingerechnet) von zuhause weg sein um anspruch zu haben. wenns über ne zeitarbeitfirma ist, müssen die dir die fahrtkosten stellen...